Offener Brief: EU-Gesetz gegen Entwaldung konsequent umsetzen!

Es war ein Meilenstein im Einsatz zum Schutz der Wälder, als Ende Juni 2023 die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten in Kraft trat. Dieses Gesetz (EU-Deforestation Regulation, kurz EUDR) bezweckt, dass keine Produkte auf den EU-Markt gelangen, in deren Lieferkette Entwaldung, Waldschädigung oder die Vertreibung der lokalen Bevölkerung vorkommen. Dabei geht es längst nicht nur um den Handel mit Holz. Auch für die Produktion von Rindfleisch, Soja, Palmöl ebenso wie für Kaffee, Kakao oder Naturkautschuk vertreiben Unternehmen Menschen von deren Land und lassen Wälder roden, um Platz für ihre Plantagen zu schaffen. Firmen, die solche menschenrechtsverletzenden und umweltschädlichen Praktiken in ihren Lieferketten haben, können nun bald auf der neuen rechtlichen Grundlage zur Verantwortung gezogen werden – ein echter Fortschritt!

Allerdings kommt es jetzt darauf an, das Gesetz auch in allen Mitgliedstaaten zügig in der Praxis anzuwenden. Doch offenbar wollen mehrere EU-Mitgliedstaaten, darunter Österreich, Finnland, Italien, Polen, Slowenien, Schweden und die Slowakei, da nicht mitziehen, sondern eine Öffnung der bereits in Kraft getretenen EUDR erreichen. Weitere Mitgliedstaaten haben die EU-Kommission aufgefordert, über den ausstehenden Durchführungsrechtsakt und sogenannte Guidance-Dokumente  Erleichterungen für "Niedrigrisikoländer" zu verankern.

In Deutschland wettern Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft wie der Deutsche Bauernverband und der Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie gegen angeblich zu viel Bürokratie und "realitätsferne Umsetzungsvorgaben" und forderten kürzlich von der Agrarministerkonferenz eine "deutliche Fristverlängerung". Vorgeschrieben ist, dass große und mittlere Unternehmen die Anforderungen spätestens ab Dezember 2024 umsetzen müssen, kleine Unternehmen haben noch weitere sechs Monate bis Ende Juni 2025 Zeit.

ROBIN WOOD hält gemeinsam mit 36 weiteren Nichtregierungsorganisationen aus 15 EU-Mitgliedstaaten mit einem offenen Brief an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dagegen. Darin fordern sie die Mitgliedstaaten auf, die EUDR pünktlich umzusetzen und jegliche Vorstöße zur Verzögerung und Verwässerung zurückzuweisen. Zudem sollen die EU-Staaten den Landwirt*innen im eigenen Land sowie den Kleinbäuer*innen weltweit volle Unterstützung zur Umsetzung der Verordnung bieten.

Die EUDR ersetzt die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR), die 2010 in Kraft getreten war. Mit der EUTR war es erstmals verboten worden, illegal erzeugtes Holz oder Holzprodukte in die EU zu importieren oder in den EU-Staaten herzustellen. Importeure wurden dazu verpflichtet nachzuweisen, dass das Holz legal geschlagen worden ist.