Gesetz gegen Entwaldung: Wir fordern eine starke Umsetzung!

Heute tritt sie in Kraft, die EU-Verordnung gegen globale Entwaldung. Und damit beginnt auch die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Verordnung umzusetzen. Deshalb fordert ROBIN WOOD gemeinsam mit 150 NGOs aus 40 Ländern weltweit die Mitgliedstaaten der EU auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen.

Denn ohne Kontrollen bliebe die Verordnung ein riesiger Papiertiger. 

In dem Offenen Brief an die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten heißt es: "Die neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte, die so genannte EU-
Entwaldungsverordnung, tritt heute in Kraft. Mit diesem bahnbrechenden Gesetz soll die durch den EU-Konsum verursachte weltweite Entwaldung und Waldschädigung bekämpft werden. Dies kann jedoch nur erreicht werden, wenn alle 27 EU-Mitgliedstaaten die Verordnung ordnungsgemäß, gründlich und konsequent um- und durchsetzen. Damit Sie, als Verantwortliche, Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen können, müssen Sie jetzt die folgenden Maßnahmen ergreifen:

An erster Stelle müssen Sie bis zum 30. Dezember 2023 eine oder mehrere “zuständige
Behörden” benennen, die für die Durchführung und Durchsetzung der Verordnung
verantwortlich sind. Diese Behörden müssen über “angemessene Befugnisse, funktionale Unabhängigkeit und Ressourcen” verfügen, um ihre Verpflichtungen im Rahmen der Verordnung ordnungsgemäß zu erfüllen.

Das bedeutet, dass Sie garantieren müssen, dass Ihre zuständigen Behörden:

  • Einen sicheren und zuverlässigen Zugang zu allen Ressourcen haben, die sie für die ordnungsgemäße Durchführung und Durchsetzung der Verordnung benötigen;
  • über die erforderlichen Befugnisse verfügen, um die Verordnung durchzusetzen, einschließlich der Untersuchung und Ahndung von Verstößen; und
  • funktionell unabhängig sind. Der rechtliche und institutionelle Rahmen muss gewährleisten, dass sie keiner formellen oder informellen Einflussnahme unterliegen, die die Durchsetzung der Verordnung oder die Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigen könnte.

Innerhalb von 18 Monaten, bis die Verordnung für die Marktteilnehmer rechtlich verbindlich wird, müssen Sie außerdem  sicherstellen, dass der nationale rechtliche und institutionelle Rahmen eine ordnungsgemäße Um- und Durchsetzung ermöglicht. Dies bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 30. Dezember 2024:

  • nationale Vorschriften erlassen, die “wirksame, verhältnismäßige und abschreckende” Sanktionen für Verstöße vorsehen, die Folgendes erfassen: Die Einziehung nicht konformer Produkte und der erzielten Einnahmen aus Transaktionen mit nicht konformen Produkten; Geldbußen in Höhe von mindestens 4 % des EU-weiten Gesamtumsatzes; vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und vom Zugang zu öffentlicher Finanzierung; Verbot der Anwendung der vereinfachten Sorgfaltspflicht; vorübergehendes Verbot des Inverkehrbringens, der Bereitstellung oder der Ausfuhr relevanter Produkte. Sie müssen “alle erforderlichen Maßnahmen” ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Regeln angewendet werden;
  • über nationale Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verfügen, die die Verfolgung von Verstößen gewährleisten, das Recht natürlicher und juristischer Personen garantieren, “begründete Bedenken” über mögliche Verstöße vorzubringen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ihrer Identität. Zudem mussjeder Person mit einem “ausreichendem Interesse“ der Zugang zu Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren gewährleistet werden, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen und Maßnahmen Ihrer zuständigen Behörden zu überprüfen;
  • einen Jahresplan ausarbeiten, um sicherzustellen, dass ab dem 30. Dezember 2024 Kontrollen durchgeführt werden, die sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht den einschlägigen Anforderungen entsprechen, und Handelsströme kontinuierlich überwachen, um eine mögliche Umgehung der Verordnung zu ermitteln. Die ermittelten Informationen müssen mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission entsprechend ausgetauscht werden;
  • Ihre Zollbehörden ermächtigen, die Sorgfaltserklärungen zu den betreffenden Produkten zu kontrollieren, Informationen zu Waren  mit den zuständigen Behörden auszutauschen und mit diesen zu kooperieren, sowie die Freigabe der Waren auszusetzen, bis die entsprechenden Kontrollen abgeschlossen sind;
  • Durchsetzungsverfahren gewährleisten, die es Ihren zuständigen Behörden ermöglichen, unabhängig Kontrollen bei Marktteilnehmern und Händlern durchzuführen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, wenn Produkte ein hohes Risiko der Nichtkonformität darstellen, sodass das Inverkehrbringen auf dem Binnenmarkt oder die Ausfuhr verhindert werden kann. Die Produkte müssen so lange sichergestellt werden, bis die Kontrollen abgeschlossen sind und die Einhaltung der Vorschriften überprüft wurde. Auf Verlangen müssen Aufzeichnungen über die Kontrollen und Berichte über die Ergebnisse auf Anfrage an Dritte weitergegeben werden können; und
  • Verfahrensregelungen für den Informationsaustausch festlegen, die die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen Ihren zuständigen Behörden und den Zollbehörden in Ihrem Hoheitsgebiet, in anderen Mitgliedstaaten, sowie mit der Kommission erlauben.

Ihre rechtlichen Verpflichtungen zur Umsetzung und Vorbereitung auf die Durchsetzung der neuen EU-Entwaldungsverordnung beginnen heute.

Wir zählen auf Sie, dass Sie die notwendigen Schritte unternehmen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen und sicherzustellen, dass die Ziele der Verordnung erreicht werden."