Bäume im Wald
Was tun, bei Verdacht auf unrechtmäßige Fällung?
Mit dem Ende der Vegetationsperiode werden nicht nur in unseren Städten, sondern auch im Wald wieder häufiger Mitarbeiter*innen von Forstbehörden und Besitzende von Waldstücken im Einsatz sein, um Bäume zu fällen. Wer vermutet, dass Bäume unrechtmäßig gefällt werden sollen, bekommt hier ein paar Tipps zum Vorgehen:
Im Wald liegt die Zuständigkeit beim Forstamt/Landesforstbetrieb. Ansprechbar sind oft auch die Revierförster*innen. Sie wissen Bescheid, was wo in ihrem Wald passiert und können über Gründe und Genehmigungen aufklären. Besonderheit gegenüber der Stadt und dem Dorf: Im Wald braucht es keine Genehmigung, nicht mal in der Brut- und Setzzeit. Die Waldbesitzenden sind nicht daran gebunden. Viele halten sich erfreulicherweise aber trotzdem daran. Falls ihr zwischen in den Sommermonaten Fällarbeiten beobachtet, schadet es nicht, die Arbeiter*innen darauf aufmerksam zu machen, dass ihr Handeln umweltschutzrechtlich bedenklich ist und sie Fortpflanzung und Brut gefährden. Einzig und allein das Gebot einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft im Sinne einer sogenannten „guten fachlichen Praxis“ muss eingehalten werden. Das ist allerdings juristisch recht schwammig. Für euch ist das leider schwer zu entscheiden. Genau deshalb fordert ROBIN WOOD, dass die „gute fachliche Praxis“ im Bundeswaldgesetz und in den Landeswaldgesetzen besser ausbuchstabiert wird. Hier lohnt sich ein Blick ins jeweilige Landeswaldgesetz. In einigen Bundesländern sind dort strengere Regeln genannt.
Besonderer Schutz von Habitatbäumen
Bäume mit Bruthöhlen, lockeren Rindenschindeln, Nestern oder ähnlichem sind trotz allem vom Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Auch im Wald muss dann eine Ausnahmereglung der unteren Naturschutzbehörde (s.o.) vorliegen vorliegen. In diesem Fall kannst du bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde nachfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten, zum Beispiel aufgrund nötiger Verkehrssicherung, vorliegt. Der Begriff “Untere Naturschutzbehörde“ ist nur ein rechtlicher Begriff. Mit einem Anruf bei der Kreisverwaltung, der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt, kannst du aber schnell herausfinden, wer zuständig ist. Achtung: Allerdings braucht es dazu im Wald keine Prüfung einzelner Höhlenbäume. Man verlässt sich auf die Sorgfaltspflicht der Waldbesitzenden. Wird aber ein Baum gefällt und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass es ein Höhlenbaum war oder in einem Nest gebrütet wurde, ist das eine Umweltstraftat. Schickt also ein Waldbesitzer Forstarbeiter*innen in den Wald und sie fällen einen Höhlenbaum, so haftet der Waldbesitzende. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und Fahrlässigkeit wird bestraft.
Sonderfall Schutzgebiete im Wald
In Naturschutzgebieten gilt auch im Wald die Brut- und Setzzeit. Oft wird diese sogar ausgedehnt auf März bis August. Bitte schaut in die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen (im Internet oder ausgelegt bei den Forstbehörden), was erlaubt ist. Häufig sind schwere Maschinen, Arbeiten bei nasser Witterung und aufgeweichtem Boden und andere Praxen verboten.
In Nationalparken sind jegliche Fällarbeiten verboten, außer sie dienen der Verkehrssicherung. Dafür braucht es in jedem Fall eine Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Zuständig ist die Nationalparkverwaltung und die untere Naturschutzbehörde.
In Natura 2000-Gebieten, also in in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH) oder Vogelschutzgebieten, ist das Wirtschaften erlaubt. Allerdings gibt es ein Verschlechterungsgebot des Waldzustandes. Dies wird von der unteren Naturschutzbehörde und dem jeweiligen Forstamt überwacht. Für die meisten Arbeiten sind keine Genehmigungen erforderlich, wenn sie nach der nicht immer eindeutig bestimmbaren „guten fachlichen Praxis“ durchgeführt werden (s.o.).
Das Landschaftsschutzgebiet ist im Grund ein normaler Wirtschaftswald ohne besonderen Schutzstatus für den Wald, außer das Landschaftsbild an sich wäre durch größere Maßnahmen gefährdet.
Für Wälder mit FSC-Zertifikat gelten übrigens auch strengere Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Ihr findet den deutschen Standard (das Regelwerk des FSC) hier [LINK https://www.fsc-deutschland.de/wald/standards-und-dokumente/]. Allerdings werden Verstöße nicht juristisch verfolgt, sondern die Waldbesitzenden laufen Gefahr ihr Zertifikat zu verlieren. Wo genau FSC-Wälder sind, seht ihr auf dieser [LINK https://www.fsc-deutschland.de/wald/zahlen-und-fakten/] Karte.
Um was für einen Wald handelt es sich?
Ihr findet auf unterschiedlichen Wegen heraus raus, ob ihr euch in einem Schutzgebiet findet. Im Internet findet ihr vielleicht für eure Region sogenannte GIS-Karten (Gis steht für Geoinformationssystem). Dort könnt ihr verschiedene Layer/Ebenen anstellen oder abstellen und seht die Grenzen der Gebiete. In vielen Wäldern werdet ihr an den Wegen Schilder finden, auf denen das Schutzgebiet gezeigt wird. Auch die Forstverwaltungen geben in der Regel Auskunft darüber, welche Flächen welchen Schutzstatus haben.
Sich vor Ort die Genehmigung zeigen lassen: Sollten die Fällarbeiten vor Ort schon laufen, kannst du dir von den Baumfällarbeiter*innen die Genehmigung zeigen lassen. Gibt es keine oder lassen sich Zweifel nicht ausräumen, dass alles mit rechten Dingen zugeht oder die ordnungsgemäße Waldwirtschaft nicht eingehalten wird, kannst du die Polizei rufen und eine Umweltstraftat anzeigen. Es liegt dann allerdings im Ermessen der Beamt*innen, ob sie sofort einschreiten.
Stichwort Verkehrssicherung
Sehr oft wird der Grund Verkehrssicherung als Begründung für Fällungen, die im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass Brutstätten in der Brut- und Setzzeit gefällt werden. Dies hat folgenden, wichtigen Grund: Die Verkehrssicherungspflicht hat im Ernstfall Vorrang, um Menschenleben zu schützen. Wenn von einem Baum eine akute Gefahr ausgeht (z. B. nach einem Sturm, bei schwerem Pilzbefall oder morschen Ästen über einer Straße), greift eine Güterabwägung: Der Schutz von Leben und Gesundheit des Menschen wiegt schwerer als der Schutz der Tierstätte. Im Falle von Bäumen mit Nestern, Bruthöhlen, großen Rindenschindeln und ähnlichen Lebensräumen kann auch erwogen werden, nur die gefährlichen Äste oder die Krone zu entfernen und so den wichtigen Lebensraum zu behalten. Regt das gerne an, wenn ihr beobachtet, dass Bäume komplett gefällt werden sollen.
Wenn es schon zu spät ist, die Fällung zu stoppen, lässt sich im Anschluss immer noch kontrollieren, ob die Ersatzpflanzungen korrekt vorgenommen werden.
Was ist, wenn du denkst, dass ein Umweltvergehen stattfindet, aber alle deine Bemühungen ins Leere laufen?
Öffentlichkeit informieren: Nimm Kontakt zu den Redaktionen von Zeitungen und Rundfunk in deiner Region auf und schildere prägnant, warum die Baumfällungen verhindert werden müssen. Auch social media-Kanäle lassen sich dafür gut nutzen. Fotos und Filmaufnahmen machen anschaulich, worum es geht.
Sich organisieren und vernetzen: Um Mitstreiter*innen zu finden, lohnt es sich zu recherchieren, welche Bürgerinitiativen oder Regionalgruppen von Umweltorganisationen wie BUND, dem Naturschutzbund NABU oder ROBIN WOOD vor Ort aktiv sind und entsprechend Kontakt aufzunehmen.
Je mehr Menschen wachsam auf die Bäume achten, umso besser. Unsere Wälder in Deutschland sind stark geschädigt. Nur noch jeder sechste Baum ist gesund. 900.000 Hektar haben wir bereits komplett verloren. Dabei sind unsere Wälder so wichtig für so vieles! Zum Beispiel als Erholungsraum, als Klimaanlage und für den Klima- und Artenschutz. Passen wir gemeinsam auf sie auf!