Autobahnprivatisierung

Gesetzesänderungen verhindern Autobahn-Privatisierung nicht

Nein zu den Gesetzesentwürfen!

30. Mai 2017
Mobilität
Gemeinsame Pressemitteilung des Bündnisses “Keine Fernstraßengesellschaft"
Pressemitteilung

Heute Nachmittag beraten die Fraktionen über die aktuellen Änderungen des Grundgesetzes und der Begleitgesetze zur Gründung der Infrastrukturgesellschaft Verkehr. Anschließend werden wahrscheinlich “Probeabstimmungen” dazu stattfinden. Am Donnerstag, den 1. Juni soll darüber im Plenum entschieden werden. Die jüngsten Änderungen lassen Privatisierungen weiterhin zu.

Carl Waßmuth von Gemeingut in BürgerInnenhand kommentiert das wie folgt:

“Die Privatisierung der Autobahnen soll durch die Vordertür kommen. Der Text, mit dem die Privatisierung ins Grundgesetz kommen soll, spricht unmissverständlich von Privatisierung. Erstmalig sollen sogar "Öffentlich-private Partnerschaften" (ÖPPs) in den Text des Grundgesetzes aufgenommen werden. Diese Privatisierung ist nicht harmlos. Es geht um eines der größten Verkehrsnetze in Deutschland, und es geht um hunderte Milliarden Euro - Geld von uns, den Bürgerinnen und Bürgern. Zusammen mit der formellen Privatisierung wird ÖPP von der Kette gelassen. Die bisherige Kontrolle durch den Bundestag und durch die Landesparlamente wird abgeschafft. Für die privatisierten Autobahnen gilt künftig das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.”

Gerlinde Schermer vom Wassertisch Berlin sagt dazu:

„Die Befürworter der Privatisierung haben ein Problem, die Grundgesetzänderungen zu begründen, deshalb sagen sie frech, dass die GG Änderungen keine Privatisierung ist. Die Industrievertreter sagen: ‘ÖPP ist keine Privatisierung’”. Schermer weiter: “Den Schaden haben die Nutzerinnen und Nutzer, das kennen wir vom ÖPP Vertrag Wasser in Berlin. ÖPP ist Privatisierung, der allerschlimmsten Sorte. Die Privaten haben Null Risiko, der Staat treibt ihnen die Rendite von BürgerInnen ein. Die Konzerne machen sich per Grundggesetzänderung den Staat zur Beute und die Abgeordneten zum Geldeintreiber. Gemeinwohl ade!“

Dr. Werner Reh, Leiter Verkehrspolitik beim BUND:

“Eine Privatisierung ist nicht ausgeschlossen: Nur ‘unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter’ auf der Ebene der Gesellschaft der GmbH und ihrer möglichen Töchter und für sog. Netz-ÖPP, die auch ökonomisch wenig lukrativ erscheinen, soll ausgeschlossen werden. Dafür erhalten Strecken-ÖPP quasi eine verfassungsrechtliche Legitimation und ein Scheunentor geöffnet.” Dr. Reh weiter: “Die Bundesautobahngesellschaft würde das Ziel der integrierten Verkehrsplanung endgültig beerdigen. Es geht dann um die Durchsetzung von Straßenbau-Prestigeprojekten zu Lasten von Klimaschutz und Natur. Und um weniger Transparenz und Bürgerrechte. Schon heute hebeln Schäuble und Dobrindt die Demokratie durch ihren 10-Milliarden Deal mit den MinisterpräsidentInnen aus.”

Für Presseanfragen:

Carl-Friedrich Waßmuth (Gemeingut in BürgerInnenhand), Tel.: 0179 772 4334, info [at] gemeingut.org

Gerline Schermer (Berliner Wassertisch), Tel.: 0178 6344985

Dr. Werner Reh (BUND), Tel.: 0173-6071601

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Das Bündnis "Keine Fernstraßengesellschaft" besteht aus:

Attac Deutschland, BUND, „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ (BsB), Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Naturfreunde Deutschland, ROBIN WOOD, Verband der Straßenwärter VdStra, Ver.di sowie Wassertisch Berlin.