Aktive auf einer Wiese mit Protestbanner gegen das Verfeuern von Holz

Gerichtsurteil zur Taxonomie: EU darf Forst- und Biomasseprojekte weiterhin als „grüne“ Investitionen einstufen

ROBIN WOOD kritisiert: Taxonomie für angeblich nachhaltige Finanzierungen schließt klimaschädliche Kahlschläge und Projekte zum Verfeuern von Holz nicht aus

19. März 2026
Energie
Wald
Pressemitteilung

Kahlschlag-Projekte und Biomasse-Energieprojekte dürfen im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierungen weiterhin als klima- und biodiversitätsfreundliche Investitionen behandelt werden. Dies geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Luxemburg hervor, mit dem die Klage von sieben Nichtregierungsorganisationen, darunter ROBIN WOOD, abgewiesen wurde. Das Gericht bestätigte damit, dass die rechtliche Hürde zur Einstufung von Aktivitäten als „nachhaltig“ niedrig ist. Die NGOs befürchten weiteres Greenwashing und prüfen derzeit, ob sie gegen das Urteil Berufung einlegen werden. 

 

„Das Gericht hat sich viel Zeit damit gelassen, ein Urteil gegen den nötigen Klima- und Biodiversitätsschutz zu fällen. Unternehmen können sich nun darin bestätigt sehen, einfach weiter zu machen wie bisher, inklusive gigantischer Kahlschläge bis zum Horizont, wo einst wertvolle Naturwälder standen. Statt einer Waldnutzung, die die Belastbarkeitsgrenzen der Ökosysteme achtet, um unser aller Überleben zu sichern, geht es weiter um den Profit von Einzelnen. Die Kriterien der Taxonomie verleihen ihnen dafür auch noch einen grünen Anstrich. Selbst das Verfeuern des wertvollen Rohstoffes Holz bekommt den Ritterschlag. Dabei muss jeder weitere Ausstoß von CO2 vermieden werden. Holz gehört stattdessen in langlebige Produkte. Das sogenannte Restholz muss im Wald bleiben, um ihm Nährstoffe, Schatten und Strukturreichtum zu sichern“, sagt Jana Ballenthien, ROBIN WOOD-Waldreferentin.

Die Taxonomie soll als Goldstandard-Klassifizierungssystem dienen, um Investitionen in Milliardenhöhe in „grüne“ Industrien zu lenken und so der EU zu helfen, bis 2050 ihr Netto-Null-Ziel bei den klimaschädlichen Emissionen zu erreichen. Europäische Unternehmen beziehen sich bei Entscheidungen über grüne Investitionen zunehmend auf die Taxonomie. 

Die NGOs hatten argumentiert, dass Forstwirtschafts- und Biomasse-Projekte häufig die CO₂-Emissionen erhöhen. Sie als Projekte mit geringen oder keinen CO₂-Emissionen einzustufen, sei unvereinbar mit dem Ziel der Taxonomie, nur Projekte zu fördern, die CO₂-Emissionen reduzieren oder die CO₂-Aufnahme erhöhen.

Das Gericht entschied jedoch, dass Forst- und Biomasse-Projekte im Rahmen der Taxonomie weiterhin als nachhaltig eingestuft werden dürfen, da sich der anwendbare Rechtsstandard darauf beschränke, „erheblichen Schaden“ zu vermeiden, anstatt messbare Klimavorteile sicherzustellen. 

Geklagt hatten die Nichtregierungsorganisationen ROBIN WOOD (Deutschland), Save Estonia’s Forests (Estland), Clean Air Committee (Niederlande), Workshop for All Beings (Polen), ZERO (Portugal), 2Celsius (Rumänien) und Protect the Forest (Schweden). Eine weitere Gruppe von fast 50 internationalen NGOs hatte mit einem Schreiben an die EU-Kommission die Klage unterstützt. Die klagenden NGOs wurden von zwei Anwaltsteams (Baldon Avocats und 11KBW) vertreten. Das Lifescape Project und die Partnership for Policy Integrity, die gemeinsam als Forest Litigation Collaborative auftraten, leisteten rechtliche und wissenschaftliche Unterstützung. 

Die Nichtregierungsorganisationen hatten im Februar 2022 die EU-Kommission mit einem Antrag auf Überprüfung aufgefordert, die Kriterien für Forstwirtschafts- und Biomasse-Projekte zu überarbeiten, damit diese im Rahmen der Taxonomie für „grüne“ Finanzierungen in Frage kommen. Als die Kommission dies ablehnte, reichten die Nichtregierungsorganisationen im September 2022 Klage beim Europäischen Gericht in Luxemburg ein. Die mündliche Verhandlung fand im November 2024 statt. Das heute veröffentlichte Urteil des Gerichts (ROBIN WOOD u. a. gegen Kommission) lässt sowohl die Kriterien für Bioenergie als auch für die Forstwirtschaft bestehen. 

Ende 2025 hatte das Gericht bereits eine Klage Österreichs zurückgewiesen, mit der die Einbeziehung von Atomenergie und Gas in die Taxonomie angefochten worden war. Auch eine Klage von ClientEarth, die die Kriterien für Biomasse-Energie und Biokunststoffe anfocht, wurde zurückgewiesen. Gegen beide Urteile wurde bereits Berufung eingelegt. 

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Presse-Zitate zu dem Urteil vom 18. März 2026

Mary Booth, Direktorin bei Partnership for Policy Integrity:

„Seit diese Klage vor vier Jahren eingereicht wurde, hat sich die Wald-Kohlenstoffsenke der EU weiter verringert, was zum großen Teil auf die Abholzung von Wäldern zur Brennstoffgewinnung zurückzuführen ist. Einige Länder haben ihre Waldkohlenstoffsenken gänzlich verloren, wodurch die Klimaziele der EU unerreichbar geworden sind. Das Versäumnis des Gerichts, die von der EU-Kommission selbst erbrachten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu bewerten, wonach Bioenergie- und Forstprojekte dem Klima schaden, ist äußerst enttäuschend und stellt den Wert der Taxonomie, die offenbar vor allem Greenwashing betreibt, ernsthaft in Frage.“

Clementine Baldon, Baldon Avocats:

„Wir sind enttäuscht über das Ergebnis des heutigen Urteils, in dem wissenschaftliche Belege für Klima- und andere Umweltschäden durch die Verbrennung von Waldbiomasse vom Gerichtshof nicht berücksichtigt wurden. Das Urteil macht zudem die praktischen Hindernisse beim Zugang zur Justiz auf EU-Ebene deutlich und bestätigt, dass von Nichtregierungsorganisationen erwartet wird, detaillierte Mängel in hochtechnischen Rahmenwerken nachzuweisen, anstatt dass der Gerichtshof prüft, ob diese Rahmenwerke tatsächlich wirksam sind.“ 

Ben Mitchell, 11KBW:

„Der europäische Gesetzgeber beabsichtigte, dass ‚nachhaltige‘ Aktivitäten im Sinne der Taxonomie-Verordnung den Goldstandard umweltfreundlicher Praktiken darstellen sollten. Leider nutzt die Kommission diesen Begriff weitaus umfassender und wendet ihn auf Aktivitäten an, die schwerwiegende, negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können.“ 

Elsie Blackshaw, Leiterin der Rechtsabteilung bei Lifescape: 

„Das Urteil hinterlässt uns ein System, in dem das ‚grüne‘ Label der Taxonomie ohne solide Maßnahmen zur Gewährleistung echter Klimavorteile angewendet werden kann. Die fortgesetzte Abholzung von Wäldern, insbesondere zur Energiegewinnung, verursacht wissenschaftlich nachgewiesene Schäden an Ökosystemen und der Eindämmung des Klimawandels. Die Taxonomie sollte sicherstellen, dass solche schädlichen wirtschaftlichen Aktivitäten nicht als umweltfreundlich ausgewiesen werden können, doch das heutige Urteil hat genau den gegenteiligen Effekt erzielt.“

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