Amtsgericht Tiergarten urteilt über Protest gegen die Berliner Stadtautobahn A100

26. November 2015
Mobilität
Pressemitteilung

Das Amtsgericht Tiergarten verkündete gestern am späten Nachmittag Urteile wegen Protesten gegen die Berliner Stadtautobahn A100: Ein Aktivist wurde freigesprochen. Zwei weitere wurden wegen Hausfriedensbruch zu Geldstrafen in Höhe von 35 bzw. 40 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Die beiden Verurteilten werden Rechtsmittel einlegen. Ursprünglich hatten fünf A100-GegnerInnen Strafbefehle wegen Hausfriedensbruch erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Zwei Verfahren waren bereits vor Wochen eingestellt worden.

ROBIN WOOD kritisiert die Repressionen gegen die Umwelt-AktivistInnen. Die Umweltorganisation fordert einen Stopp der A100-Verlängerung und eine Wende hin zu einer öko-sozialen Stadtentwicklungspolitik für Berlin.

Aus Protest gegen die A100 hatten AktivistInnen von ROBIN WOOD und dem „Aktionsbündnis A100 stoppen!“ im Januar 2013 eine Baumbesetzung an der Grenzallee in Berlin-Neukölln gestartet. Über ein Jahr lang war die besetzte Pappel ein Ort des öffentlichen Austausches und des Protests gegen die A100 gewesen – bis die Polizei mit einem Großaufgebot am 3. Februar 2014 die Fläche räumte. Unmittelbar zuvor hatte die Stadt das Gelände in ihren Besitz genommen. Den AktivistInnen wurde vorgeworfen, sich am Tag der Räumung dort aufgehalten zu haben und dadurch den Hausfrieden gebrochen zu haben.

Vor Gericht waren an insgesamt vier Verhandlungstagen etliche ZeugInnen vernommen worden, darunter der A100-Projektleiter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Arne Huhn, und der Polizei-Einsatzleiter. Auch eine Aktivistin wurde als Zeugin geladen und über ihre MitstreiterInnen befragt. Durch öffentlich zugängliche Foto- und Videoaufnahmen war nachweisbar, dass sich einer der Angeklagten außerhalb des Geländes aufgehalten hatte, so dass der Vorwurf Hausfriedensbruch haltlos war. Dies war zuvor im Zuge der Anklageerhebung ignoriert worden.

Das gesamte Verfahren war nur möglich, da die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch unter Michael Müller, der inzwischen Regierender Bürgermeister von Berlin ist, einen Strafantrag gestellt hatte, den sie bis heute aufrechterhält. Dabei verbreitet sie unterschiedliche Versionen, wie weitreichend ihr Verfolgungsinteresse tatsächlich ist. Während Michael Müller am 27.10.2014 in einen Brief an Mitglieder des Abgeordnetenhauses den Eindruck erweckte, der Strafantrag richte sich nur gegen besonders renitente AktivistInnen, verbreitete  der ihm unterstellte A100-Projektleiter Huhn eine deutlich weitergehende Version.

„Der Berliner Senat setzt auf Repression und Kriminalisierung, um den A100-Protest einzuschüchtern. Dagegen haben wir uns heute erfolgreich gewehrt und werden dies auch weiterhin tun“, kommentierte einer der betroffenen AktivistInnen.

Die Autobahn-Verlängerung ist ein millionenschweres Projekt zugunsten der Bau- und Autoindustrie. Leidtragende sind die BerlinerInnen, die unter dem Verlust von Wohnraum und Stadtgrün, der Vernachlässigung des öffentlichen Nahverkehrs sowie der zunehmenden Lärm- und Abgasbelastung leiden. Auch noch mehr Verkehrstote auf Berliner Straßen sind zu befürchten.

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) will die A100 auch noch durch Friedrichshain, Lichtenberg und Prenzlauer Berg verlängern. Derzeit läuft die Anhörung für den Bundesverkehrswegeplan, der eine Verlängerung bis zur Storkower Straße vorsieht. Deshalb werden auch die Proteste in die Verlängerung gehen.

Für Rückfragen:
Ute Bertrand, ROBIN WOOD-Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892 22, presse [at] robinwood.de

Protest-Pappel mit Baumhaus gegen die A100
Robin Wood