shrinking spaces
Schrumpfende Freiräume oder lebendige Zivilgesellschaft?
Eine starke Zivilgesellschaft lebt davon, dass sich Menschen – auch außerhalb von Parteien – politisch einmischen. Das bestehende Recht zieht aber Grenzen für gemeinnützige Vereine, die sich selbstlos für das Allgemeinwohl engagieren und daher steuerrechtliche Vorteile haben.
Kürzlich wurde deutlich, wie eng der Bundesfinanzhof (BFH) diese Grenzen interpretiert. Das oberste Finanzgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob der Trägerverein des globalisierungskritischen Netzwerks Attac gemeinnützig ist und urteilte: „Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches Mandat.“ (Urteil vom 10.1.2019, V R 60/17)
Die Entscheidung wird dazu führen, dass Attac wohl endgültig die Gemeinnützigkeit verliert, wenn das Urteil nach dem noch ausstehenden Spruch des Hessischen Finanzgerichts rechtskräftig wird. Attac will sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren – auch im Bewusstsein, dass dieser Streit Auswirkungen auf die gesamte Zivilgesellschaft haben wird und einen Dominoeffekt auslösen könnte.
Gefährlicher Dominoeffekt
Noch ist das Urteil nicht bindend für die Finanzämter. Doch schon jetzt macht sich Verunsicherung bei zahlreichen Vereinen breit, die nun ebenfalls befürchten, „zu politisch“ zu sein und dadurch die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Denn das hat einschneidende, mitunter existentielle Folgen für die betroffenen Organisationen: Insbesondere dürften sie keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellen; Förder*innen könnten ihre Spenden nicht mehr bei der Steuererklärung geltend machen. Außerdem könnte bei Interessierten der Eindruck entstehen, bei dem Verein stimme etwas nicht, wenn ihm die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.
Besonders im Fokus stehen durch das BFH-Urteil Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Bildung und des demokratischen Staatswesens ist, also weniger Umweltorganisationen, die aufgrund ihres selbstlosen Einsatzes für den Umwelt- und Naturschutz als gemeinnützig anerkannt sind.
Doch auch Umweltvereine sehen sich mit Angriffen auf ihre Gemeinnützigkeit konfrontiert. So beschloss die CDU im Dezember 2018 auf ihrem Parteitag in Hamburg, die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) solle überprüft werden – obwohl dafür die Finanzämter zuständig sind und die seit über 40 Jahren der DUH regelmäßig deren Gemeinnützigkeit bestätigen. Doch die CDU ärgert, dass die DUH den Dieselskandal aufgedeckt hat sowie beharrlich und zurecht darauf pocht, dass Vorschriften und Grenzwerte für saubere Luft eingehalten werden.
Auto-Lobby: Mit dem Steuerrecht gegen Umweltschützer*innen
Der Partei-Antrag zur Prüfung der Gemeinnützigkeit kam ausgerechnet aus dem CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg und damit aus einer Region, in der Daimler, Porsche und Audi angesiedelt sind. Matthias Wissmann, einer der einflussreichsten Seitenwechsler von der Politik (Bundesverkehrsminister unter Helmut Kohl) zur Autolobby (Präsident des Verbands der Automobilindustrie), ist Ehrenvorsitzender dieses CDU-Bezirksverbandes. Initiiert wurde der Antrag von Steffen Bilger, dem Vorsitzenden des Bezirksverbandes, der zugleich parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium ist. Dort haben die Umweltschützer*innen der DUH offenbar ins Schwarze getroffen. Doch die Bundesregierung nimmt nicht die Autoindustrie an die Kandare, vielmehr werden die Handlungsräume der Umweltschützer*innen angegriffen. Eine Methode: den Geldhahn abdrehen.
Dass nicht die Verursacher des Schmutzes an den Pranger gestellt werden, sondern diejenigen, die auf den Schmutz hinweisen, ist auch in einer weiteren Branche zu beobachten: Die Landwirtschafts-Lobby wehrt sich – nicht gegen die tierquälerischen Praktiken der Landwirte, sondern gegen diejenigen, die Missstände und Behördenversagen aufdecken und öffentlich machen. Dabei bekommen sie Unterstützung aus der FDP. Führende Repräsentanten der Tierrechtsorganisation Peta würden Straftaten wie Einbrüche in Viehställe legitimieren, behauptet die FDP-Fraktion in einem Antrag, den sie im Juni 2018 in den Bundestag eingebracht hat. Sie dürften daher grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen, fordert die FDP.
Auf eine Stärkung der Zivilgesellschaft zielt hingegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Sie brachte im Januar 2019 einen Antrag ein mit dem Titel „Gemeinnützigkeit braucht Rechtssicherheit statt politischer Willkür“.
Die Parteien positionieren sich, weil das Bundesfinanzministerium zurzeit an der Novellierung der gesetzlichen Grundlage des Gemeinnützigkeitsrechts, der so genannten Abgabenordnung, arbeitet.
Für ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht
Jetzt sind viele wachgerüttelt – und das bietet auch Chancen, sich gemeinsam stark zu machen für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts.
Zu diesem Zweck hat sich die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ gegründet, in der auch ROBIN WOOD aktiv ist (s. Kasten). Im März dieses Jahres trafen sich mehr als 30 Vereine in Berlin und beratschlagten, wie sie gemeinsam der Zivilgesellschaft den Rücken stärken und darauf hinwirken können, dass die Förderung der politischen Willensbildung als gemeinnützig anerkannt wird. Denn außerhalb der Parlamente braucht es Bewegungen und Akteur*innen, die sich politisch einmischen und sich in Vereinen organisieren. Damit Erfahrungen und Wissen an Jüngere weitergeben werden und für die Kontinuität der politischen Arbeit gesorgt ist, sind gesicherte Strukturen notwendig.
Es gehört zur DNA von Bewegungen wie der Klima- und Umweltbewegung, dass sie aus der Sache heraus kritisch sind. Die Umweltbewegung „ist die entscheidende Kraft für die großen Demonstrationen etwa zum Klimaschutz, Atomausstieg oder auch für die Erhaltung des Hambacher Waldes, für einen gerechten Welthandel oder für eine nachhaltige Landwirtschaft“, heißt es in einer im April 2019 veröffentlichten Erklärung von mehreren Umweltverbänden und dem Deutschen Naturschutzring, zu dem auch ROBIN WOOD gehört. „Wir engagieren uns für das Allgemeinwohl und sind deshalb unbequem, ja müssen unbequem sein.“
Es gilt, sich jetzt nicht einschüchtern zu lassen und zusammen für eine Demokratie einzustehen, in der sich die Teilhabe von Bürger*innen nicht im Kreuzchenmachen alle paar Jahre erschöpft.
Das fordert die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“:
In der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ haben sich rund 100 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen. Sie wollen die Gemeinnützigkeit für Organisationen der Zivilgesellschaft sichern, die Beiträge zur politischen Willensbildung leisten.
Gemeinsam verfolgen sie das Ziel eines modernen Gemeinnützigkeitsrechts. Dafür muss die Abgabenordnung (AO) geändert werden. Insbesondere soll die Liste der gemeinnützigen Zwecke ergänzt werden. Themen wie die Förderung der Verwirklichung von Grundrechten, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Klimaschutz, informationelle Selbstbestimmung, Menschenrechte und Gleichstellung der Geschlechter sollen ergänzt werden. Auch kommunalpolitische Ziele zu verfolgen, soll gemeinnützigen Vereinen möglich sein.
Außerdem soll klargestellt werden, dass es die Gemeinnützigkeit eines Vereins nicht gefährdet, wenn er sich an der politischen Willensbildung beteiligt.
Die Änderung der AO erfordert ein Gesetzgebungsverfahren. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) könnte aber auch in Eigenregie die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen deutlich erhöhen. Dafür müsste er den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) von den Beschränkungen zur Beeinflussung der staatlichen Willensbildung befreien.
Mehr Infos unter https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/forderungen/