"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016

Ziviler Ungehorsam für Klimagerechtigkeit?

Rechtfertigt der drohende Klimawandel zivilen Ungehorsam gegen die fossile Industrie? Darüber müssen derzeit Gerichte entscheiden

15. November 2016
Energie
Philip Bedall
ROBIN WOOD-Fachreferent Energie
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Ende Gelände
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Ruben Neugebauer
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Channoh Peepovicz
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Ruben Neugebauer
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Ilias Bartolini
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org/Tim Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Paul Levis Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
350.org / Paul Levis Wagner
Bild
"Ende Gelände"-Proteste im Lausitzer Kohlerevier im Mai 2016.
Fabian Melber
Blog

In der Geschichte sozialer Kämpfe werden die, die mit Mitteln zivilen Ungehorsams auf Missstände hinweisen, in der Regel verfolgt. Doch was, wenn der Missstand nahezu unumstritten ist? Kann eine Gesellschaft, die die klimaschädliche fossile Industrie problematisiert, Aktivist_innen, die ungehorsam dagegen protestieren verurteilen?

  • Juli 1846: Er hieß Henry. Sein Vergehen: der Protest gegen die in den USA praktizierte Sklaverei und den damals aktuellen Krieg gegen Mexiko. Weil er sich weigerte Steuern nachzuzahlen, verbrachte er den Juli des Jahres 1846 in einem US-Gefängnis.
  • Dezember 1955: Das Vergehen der Afroamerikanerin Rosa war der Protest gegen die sogenannte „Rassentrennung“. Weil sie sich weigerte, ihren Sitzplatz im Bereich für Weiße frei zu machen, wurde sie festgenommen.
  • November 2016: Auch im Herbst 2016 sehen sich Menschen wegen zivilen Ungehorsam staatlicher Repression ausgesetzt. Ihr Vergehen: der friedliche, aber entschlossene Protest gegen eine klimaschädliche Politik und Industrie, die weltweit Millionen Menschen in ihrer Existenz gefährdet. Angesichts der bedrohlichen Klimakatastrophe sahen sie sich zum zivilen Ungehorsam gegen den Braunkohleabbau gezwungen.

Ziviler Ungehorsam gegen Missstände – soziale Ungerechtigkeiten oder existenzielle Gefahren – hat eine lange und bedeutende demokratische Tradition. Der aus Gewissensgründen bewusst und symbolisch vollzogene Verstoß gegen rechtliche Normen zielt dabei auf die Beseitigung einer Unrechtssituation. Er betont zugleich ein moralisches Recht auf Partizipation.

Die nun angeklagten AktivistInnen legten bei ihrer klimapolitischen Aktion unter dem Titel „Ende Gelände“ besonderen Wert auf die Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten. Die Zerstörung von Infrastruktur und eine Gefährdung von Menschen schlossen sie aus. Ungehorsam wollten sie sein. Ihr klimapolitisches Anliegen jedoch begriffen sie als legitim. Doch wie entscheiden nun die zuständigen Gerichte?

Zur Zeit der oben genannten Urteilssprüche von 1846 oder 1955 waren die Recht-sprechenden Gerichte noch eingespielten Konventionen verhaftet – und die stützten die offen rassistische, ungerechte Gesellschaftsstruktur. Noch – denn zunehmend verschoben sich auch damals Machtverhältnisse und damit die gesellschaftliche Unterstützung für Sklaverei und Rassentrennung. Heute ist die Ablehnung der Sklaverei und der „Rassentrennung“ in Europa und den USA gesellschaftliche Mehrheitsmeinung und gehört zur Staatsräson – von Seiten der Rechtsprechung ist ihre Legitimität unbestritten.

Früher ein Verbrechen, heute legitim

Schlussendlich ist es die Gesellschaft, die darüber entscheidet, was politisch adäquat und legitim ist und was es zu verfolgen gilt. Ein gesellschaftlicher Konsens, der sich in den letzten Jahren herausgebildet hat, ist es, dass von fossilen Energieträgern abgerückt werden muss, wenn die Klimakatastrophe verhindert werden soll. Immer umfassendere wissenschaftliche Problemanalysen zum Klimawandel haben diese Auffassung untermauert. Renommierte Wissenschaftler_innen raten zu ambitioniertem Handeln. Erst kürzlich forderte beispielsweise Hans Joachim Schellnhuber, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung, den unmittelbaren Kohleausstieg in Deutschland, da die bisherigen Beschlüsse der Politik nicht ehrgeizig genug seien.

Kann man vor diesem Hintergrund Menschen negativ anrechnen, wenn sie sich dagegen wehren sehenden Auges in die Klimakatastrophe zu steuern? Kann man es ihnen negativ anrechnen, wenn sie einen Unterschied zur gegenwärtigen Politik machen und sich der Verschärfung globaler Ungerechtigkeiten entgegenstellen? In der Geschichte sozialer Kämpfe scheint es unausweichlich, dass Rechtsprechung zunächst die verurteilt, die Missstände aufzeigen. Doch auch Gerichte sind in der Lage, die Legitimität des Anliegens anzuerkennen, dass klimapolitischem zivilen Ungehorsam zugrundeliegt – dies haben Entscheidungen in ähnlichen Auseinandersetzungen deutlich gemacht.

Freispruch der Aktivist_innen: notwendig aber nicht hinreichend

Notwendig wäre es die Klima-AktivistInnen angesichts ihres legitimen Anliegens freizusprechen. Ihnen ging es um den Schutz eines höheren Gutes – des planetaren Klimas und sozialer Gerechtigkeit. Hinreichend wäre es jedoch, auch gegen die Verursacher des eigentlichen Übels vorzugehen. Bislang stehen diese jedoch nicht vor Gericht. Dabei treiben sie – die fossile Industrie – mit ihren Kraftwerken den Klimawandel voran, verschmutzen die Luft, zerstören Landschaften und Ökosysteme und Lebensgrundlage und vernichten Sozialraum von Menschen. Die Klimaaktivist_innen werfen den Unternehmen deshalb „Weltfriedensbruch“ vor. Für die Folgen ihres Treibens werden Konzerne wie RWE, MIBRAG oder Vattenfall/ LEAG jedoch nicht oder oftmals zuwenig in die Pflicht genommen. Sicherheitsleistungen für die Nachsorge – sei es die Rekultivierung von durch Braunkohletagebau umgepflügten Landschaften oder die Gewährleistung der Folgekosten für Klima und Gesundheit – bleiben oftmals eine Farce.

Wie steht es also heute um Aktivist_innen, die für Klimaschutz und (globale) Gerechtigkeit zu Mitteln des zivilen Ungehorsams greifen? Das werden JuristInnen in den kommenden Monaten in deutschen Gerichten entscheiden. Sicher ist jedoch schon jetzt: Ohne den ungehorsamen Widerstand gegen Sklaverei und „Rassentrennung“ oder für das Frauenwahlrecht würde es entsprechende, in Europa oder den USA verfassungsmäßig verbriefte Rechte nicht geben. In der Geschichte der Auseinandersetzungen um Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit spielte ziviler Ungehorsam schon immer eine wesentliche Rolle.