Was tun bei Verdacht auf rechtswidrige Fällung von Bäumen?

In Parks, Straßen und Gärten sind jetzt wieder häufiger Mitarbeiter*innen von Garten- und Landschaftsbaufirmen im Einsatz, um Bäume zu fällen. Kein Zufall. Bäume werden ganz überwiegend von Anfang Oktober bis Ende Februar gefällt. Denn ab März beginnt die Vegetationsperiode, und ab dann gelten – mit Rücksicht auf den Artenschutz, etwa brütende Vögel – strengere rechtliche Vorgaben für Baumfällarbeiten. Daher erreichen uns auch in der ROBIN WOOD-Geschäftsstelle zurzeit wieder mehr Anrufe von Menschen, die Bäume vor der Säge retten wollen und um Unterstützung bitten. Oft sind dann die Sägetrupps bereits im Einsatz.

Wegen der Vielzahl der Anfragen kann es ROBIN WOOD leider nicht leisten, jeden Einzelfall zu prüfen oder auf die Schnelle Protestaktionen zu initiieren, um die Fällungen aufzuhalten. Was also tun?

Wer vermutet, dass Bäume ungerechtfertigt gefällt werden, bekommt hier ein paar Tipps zum Vorgehen:

Zuerst Informationen zusammen stellen: Auf welchen Flächen wird gerodet? Handelt es sich um öffentliche Park- oder Grünflächen, Straßen und Wege oder um Privatgrundstücke? Oder um Wälder? Daraus ergibt sich auch, welche Behörde zuständig ist und wer die richtigen Ansprechpartner*innen sind.

Klären, welche Rechtsgrundlagen vor Ort gelten: Die Gemeinden können eigene Baumschutz-Verordnungen erlassen. Deshalb lohnt es sich, online zu suchen, ob eine solche Verordnung vor Ort existiert und wie die Regelungen im einzelnen aussehen. In Hamburg beispielsweise gibt es eine. Die Verordnung plus entsprechende Arbeitshinweise beschreiben detailliert, für welche Bäume auf Privatgrundstücken eine Fällgenehmigung vorliegen muss. Das hängt zum Beispiel von der Stammdicke ab oder davon ob der Baum zu einer Baumgruppe gehört. Wer eine Fällgenehmigung überprüfen will, kann sich dort an das zuständige Bezirksamt wenden.

Wenn sich Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren wie Nester oder Höhlen in den Bäumen befinden, greift auch das Bundesnaturschutzgesetz. In diesem Fall kann man bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob eine Ausnahmegenehmigung oder Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten vorliegt.

Sich vor Ort die Genehmigung zeigen lassen: Sollten die Fällarbeiten vor Ort schon laufen, kann man sich von den Baumfällarbeiter*innen die Genehmigung zeigen lassen. Gibt es keine oder lassen sich Zweifel nicht ausräumen, dass alles mit rechten Dingen zugeht, kann man die Polizei rufen. Es liegt dann allerdings im Ermessen der Beamten, ob sie einschreiten.

Wenn es schon zu spät ist, die Fällung zu stoppen, lässt sich im Anschluss immer noch kontrollieren, ob die Ersatzpflanzungen korrekt vorgenommen werden.

Öffentlichkeit informieren: Nimm Kontakt zu den Redaktionen von Zeitungen und Rundfunk in deiner Region auf und schildere prägnant, warum die Baumfällungen verhindert werden müssen. Auch social media-Kanäle lassen sich dafür gut nutzen. Fotos und Filmaufnahmen machen anschaulich, worum es geht.

Sich organisieren und vernetzen: Um Mitstreiter*innen zu finden, lohnt es sich zu recherchieren, welche Bürgerinitiativen oder Regionalgruppen von Umweltverbänden wie BUND, dem Naturschutzbund NABU oder ROBIN WOOD vor Ort aktiv sind und entsprechend Kontakt aufzunehmen.

Sind nicht nur einzelne Bäume, sondern Waldstücke ab einer Größe von einem Hektar bedroht, kann man dies auf der Seite waldreport.de melden. Die Website hilft dabei, sich mit anderen Initiativen zu vernetzen.

Gerade in Corona-Zeiten gehen wieder mehr Menschen spazieren und bekommen genauer mit, was sich in ihrer Umgebung tut. Je mehr Menschen wachsam auf die Bäume achten, umso besser. Denn gerade in unseren dicht besiedelten Städten ist jeder Baum wichtig – als Luftfilter und Schattenspender ebenso wie für den Klima- und Artenschutz.