Überragendes öffentliches Interesse?!
Autobahnneubau, Naturzerstörung, Militarisierung: Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz setzt falsche Prioritäten in der Verkehrsplanung
Innerhalb kürzester Zeit hat sich die Auseinandersetzung um Autobahnbau stark verändert. Die Bundesregierung will Umweltschutzstandards abbauen und begründet dies auch mit militärischen Erfordernissen. Durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll der Bau von Fernstraßen priorisiert und eine Beteiligung von Verbänden sowie Umweltprüfungen hinten angestellt werden. Das gefährdet eine ökologische Verkehrswende.
Am 2. Dezember 2025 erteilte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) Baufreigaben für dreiundzwanzig Straßenbauprojekte in ganz Deutschland. Der Infrastrukturausbau soll zügig vorangetrieben werden: Alles was baureif sei, werde gebaut. So auch der Abschnitt eins der sogenannten Küstenautobahn A20: Hier ist die Finanzierung nun geregelt und die Baufreigabe erteilt. Das legt den Grundstein für die Zerstörung von CO2-Senken wie Mooren, führt zu zusätzlichem Verkehr und zu höheren CO2-Emissionen im Verkehrsbereich.
Finanziert werden diese Bauprojekte durch zusätzliche Gelder in Milliardenhöhe aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Dafür wurde Geld in dem schuldenfinanzierten Sondervermögen umgeschichtet – in der Konsequenz fehlen nun Mittel für die Sanierung von Straßen und Brücken sowie für die Bahninfrastruktur. Dieser politische Trend setzt sich nun auch auf Gesetzesebene fort: Als einen Bestandteil ihrer „Modernisierungsagenda“ bringt die Bundesregierung momentan das Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf den Weg. Etikettiert als „Planungsbeschleunigung“ werden damit massiv Umweltstandards abgebaut.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz stellt Verkehrspolitik auf den Kopf
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beinhaltet einen Katalog an Änderungen bestehender Gesetze, zum Beispiel am Bundesfernstraßen- und am Bundesnaturschutzgesetz. Laut Bundesverkehrsministerium dient das Gesetz dem Ziel, Infrastrukturprojekte zu beschleunigen: „Eine moderne, leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ist zentral für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, für die Daseinsvorsorge, die gesellschaftliche Teilhabe, unser sicherheitspolitisches Fundament und damit für die Verteidigungsfähigkeit und den Schutz von Leib und Leben.“[1]
Ein Blick in die Details des Gesetzes zeigt allerdings verheerende Folgen für Umwelt und Naturschutz. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen[2] stellt insbesondere folgende Kritikpunkte heraus:
- Die pauschale Bestimmung von Infrastrukturprojekten als überragendes öffentliches Interesse
Das Gesetz sieht vor, Infrastrukturvorhaben pauschal als überragendes öffentliches Interesse zu kategorisieren und es damit gegenüber anderen Interessen zu priorisieren: „Mit dem Gesetzentwurf werden wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das überragende öffentliche Interesse gestellt sowie klargestellt, dass sie der öffentlichen Sicherheit und den Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung dienen und einen Schutzgütervorrang genießen. Davon erfasst sind auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.“ (InfZuG, S. 1)
Damit ändert sich das Verhältnis verschiedener Politikfelder: War es bisher so, dass Umweltrecht auch in andere Politikfelder hineinwirken konnte, indem Prüfungen und Regulierungen für den Umweltschutz Bestandteil von Planungsprozessen waren, so wird diese Abwägung zwischen Verkehrsaspekten auf der einen sowie Klima- und Umweltschutzaspekten auf der anderen Seite nun zugunsten der Verkehrspolitik verschoben. Dabei sind Umweltprüfungen eine lang gewachsene Instanz innerhalb von Planungsprozessen, die für die Erhaltung von Biotopen und Gewährleistungen einer hohen Qualität von sauberer Luft und sauberem Wasser sorgen und damit einen Ausgleich zwischen Umwelt- und Klimaschutzinteressen und ökonomischen Interessen gewährleisten.
Im Namen der Sicherheit werden nun zusätzlich politische Maßnahmen vorangebracht. Wenn diese wie jetzt aufgrund des politischen Diskurses leichter durchgesetzt werden können, spricht man auch von Versicherheitlichung (Securitization). Auch wenn es es in Einzelfällen angebracht sein sollte, mit Verweis auf das überragende öffentliche Interesse bestimmte Vorhaben durchzusetzen, so ist es in der Fläche keinesfalls sachgerecht – wie kann grundsätzlich eine Vorrangigkeit von Straßenbau vor Umweltschutz gerechtfertigt werden? Dass die Umsetzung von Umweltschutzstandards verhindert wird, gefährdet Wohlstand, Daseinsfürsorge und Sicherheit, statt diese zu ermöglichen.
- Geldzahlungen statt Flächenausgleich
Mit der Nachrangigkeit des Umweltschutzes geht im Gesetzesentwurf eine weitere Verschlechterung von Umweltschutz einher: „Die Umsetzung von vielfältigen Vorgaben des Natur- und Umweltschutzes werden in der Praxisanwendung vereinfacht. Für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse wird für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert.“ (InfZuG, S. 2)
Bisher waren die Verursacher von Umweltzerstörung wenigstens grundsätzlich gezwungen, eine reale Kompensation in Form eines Flächenausgleichs zu leisten. Diese Realkompensation wird nun gleichgesetzt mit der Möglichkeit, sich „freizukaufen“ – Ersatzzahlungen sollen gleichermaßen erlaubt werden. Das bedeutet, dass statt Ausgleichsflächen zu suchen und damit Biodiversität und Klimaschutz umzusetzen, auch finanzielle Kompensationen möglich werden.
- Erschwerung von Verbandsklagemöglichkeiten
Aus Sicht von Umweltverbänden sind die geplanten Verschlechterungen der Verbandsklagemöglichkeiten ein weiteres Problem. Obwohl der Sachverständigenrat für Umweltfragen darauf hinweist, dass die angebliche Verlangsamung von Infrastrukturprojekten durch die Beteiligung von Umweltverbänden empirisch nicht nachgewiesen werden kann, sollen hier aus einem politischen Kalkül heraus die Einflussmöglichkeiten von Umweltverbänden geschwächt werden. Verbandsklagen sind ein wichtiger Hebel, um Fehler in Planungsprozessen zu korrigieren und damit einen Beitrag zu Biodiversität und Lebensqualität zu leisten. [3]
- Wesentliche Infrastrukturen unerlässlich für Landes- und Bündnisverteidigung
Laut Gesetzesentwurf stehen Wachstum, Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel. Doch ein Argument ist in der Debatte neu: Militarisierung und Aufrüstung werden zu relevanten Faktoren für die Begründung von Autobahn-Neubauten. Argumentiert wird, dass Deutschland durch seine zentrale Lage eine Drehscheibe der NATO ist. Damit sei die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur in Deutschland relevant für Truppenverschiebungen und für die Verteidigungsfähigkeit der gesamten NATO. Diese Entwicklungen sind Teil der neuen Zielsetzungen der NATO-Mitgliedsstaaten für Verteidigungsausgaben: 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sollen in die direkte Verteidigung fließen, weitere 1,5 Prozent in „verteidigungsrelevante Ausgaben beispielsweise im Bereich der Infrastruktur“ [4]. Diese neue Entwicklung der sicherheitspolitischen Argumentation kritisiert ROBIN WOOD scharf. Selbst wenn man Verteidigungsfähigkeit als Argument heranziehen wollte, dann ist sicherlich nicht jedes neue Infrastrukturprojekt elementar für die Zukunft der NATO – stattdessen ist es elementar, überragendes öffentliches Interesse gerade in Bezug auf das Militär punktuell zu begründen. Ansonsten droht eine umfassende Militarisierung aller Politik- und Gesellschaftsbereiche.
In dem Zuge wird militärische Mobilität ein Schlagwort, an dem sich ablesen lässt, wie sich Verkehrs- und Verteidigungspolitik überlappen. „Military Mobility dient der Vereinfachung, Standardisierung und Beschleunigung von Verfahren sowie der Modernisierung von (Verkehrs-)Infrastruktur, um Truppen und Material in Europa schneller grenzüberschreitend verlegen zu können.“[5] Konkret wird hier ein Korridor zur Truppenverschiebung verwirklicht, der schon jetzt 1.000 Kilometer umfasst: „Die Niederlande, Deutschland und Polen werden einen Musterkorridor für grenzüberschreitende Truppenbewegungen von Westen nach Osten [...] einrichten. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde Ende Januar 2024 unterzeichnet. Im Rahmen [...] [dessen] werden dazu die europäischen Verfahren und Prozesse beschleunigt.“ (ebd.)
In a nutshell
Insgesamt zeigt sich, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz vor allem ein Gesetz zur Abschwächung von Beteiligung und von Umweltschutz ist. Push-Faktor hierbei ist die massive Militarisierung, die sich auch bei der Baufreigabe der A20 zeigt – diese harmlos klingende „Küstenautobahn“ würde nicht nur hübsche Strände miteinander verbinden, sondern handfeste Militärdrehkreuze wie die Häfen in Nordenham und Bremerhaven, das Marine-Hauptquartier in Rostock und Militärflugplätze wie in Nordholz. [6] Institutionen wie die „Deutsche Gesellschaft für auswärtige Politik“ machen hierfür massiv Stimmung. [7].
Dieses Gesetz legt den Grundstein für politisch gewollten Autobahnneubau unter dem Deckmantel von angeblichem Wohlstand und Verteidigungsfähigkeit. Der politische Diskurs über Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung dient dazut, die Belange des Klimaschutzes massiv an den Rand zu drängen und der Zivilgesellschaft Möglichkeiten zu entziehen, gegen Autobahnneubau vorzugehen. Statt die verfassungsrechtliche Verpflichtung zum Klimaschutz ernst zu nehmen, bewegt sich vor allem die Verkehrspolitik in Richtung Demokratieabbau und Klimakrise zugleich. Eigentlich muss die Bundesregierung Ende März ihren Klimaschutzplan vorlegen. Wie dort die Zielvorgaben für den Verkehrssektor festgeschrieben werden sollen angesichts dieser anstehenden Verschlechterungen, bleibt abzuwarten. Der Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes kommt am 26. Februar 2026 zur ersten Lesung in den Bundestag. Bleibt es bei dem aktuellen Vorhaben, droht es eher eine düstere Zukunft zu werden.
Quellen
[1] https://dip.bundestag.de/vorgang/entwurf-eines-infrastruktur-zukunftsgesetzes/329555
[2] / [3] Sachverständigenrat für Umweltfragen, Infrastrukturausbau nicht auf Kosten von Natur und Umwelt beschleunigen, 02/2026
[4] https://www.deutschlandfunk.de/rutte-meldet-vollzug-beim-zwei-prozent-ziel-fuer-verteidigungsausgaben-100.html
[5] https://www.bmvg.de/de/themen/sicherheitspolitik/gsvp-sicherheits-verteidigungspolitik-eu/military-mobility-pesco-projekt-264014
[6] https://www.imi-online.de/2025/04/01/a-20-autobahnbau-zur-nato-ostflanke/
[7] https://dgap.org/de/forschung/publikationen/militaerische-mobilitaet
https://www.bmvg.de/de/aktuelles/military-mobility-musterkorridor-fuer-truppenverlegungen-5733066
https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/26/1061/43.html