Trump und die Privatisierung von Autobahnen

24. November 2016
Mobilität
Monika Lege
Fachreferentin Mobilität
Blog

Wir werden … unsere Straßen, Brücken, Tunnels, Flughäfen, Schulen und Krankenhäuser wiederaufbauen. Wir werden unsere Infrastruktur … wiederaufbauen. Und wir werden mit diesem Wiederaufbau Arbeitsplätze für Millionen von Menschen schaffen.“ – Das erklärte Donald Trump in der Wahlnacht. Kern des Konjunkturprogramms sind öffentliche Infrastrukturfonds, die privaten Anlegern hohe Rendite für Investitionen z.B. in Verkehrswege statt Niedrigzinsen für öffentliche Anleihen versprechen. Geografisch und mental ist Trump weit weg von der Berliner Großen Koalition. Aber auch wirtschaftspolitisch?

Am 8. und 9. Dezember verhandeln die Ministerpräsident_innen der Länder und das Bundeskabinett über die geplante Bundesfernstraßengesellschaft, mit der Bau und Betrieb der Autobahnen und einiger großer Bundestraßen zentralisiert werden soll. Dafür muss Artikel 90 im Grundgesetz geändert werden. Diese Grundgesetzänderung geht nur mit der Großen Koalition und vor dem Wahlkampf. Alle bisher verhandelten Modelle sehen eine privatrechtliche Verfassung dieser öffentlichen Gesellschaft vor. Das ist vergleichbar mit der Deutschen Bahn AG, die ebenfalls zwar dem Bund gehört, aber formell privatisiert und damit der parlamentarischen Kontrolle weitgehend entzogen ist.

Schäuble, CDU, und Gabriel, SPD, erscheinen als politische Gegner, weil Gabriel darauf pocht, dass der Beton unveräußerlich ist. Er inszeniert sich damit als Privatisierungsgegner und sozialdemokratischer Retter. Doch es geht gar nicht darum, wem der Beton am Ende gehört. Viel Geld lässt sich mit dem Bau und Betrieb von Infrastruktur machen. Fünf von sechs in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) gebaute Autobahnprojekte sind laut Bundesrechnungshof durch die Beteiligung privater Investoren teurer geworden. Einnahmen aus dem Betrieb brächte eine Maut, die nicht ökologisch und verkehrspolitisch steuernd sondern betriebswirtschaftlich kalkuliert ist.

Die Große Koalition will die Bundesfernstraßengesellschaft im Dezember auf den letzten Drücker vor dem Wahlkampf eintüten. Das zur Entscheidung stehende Modell ist ein Produkt der Fratzscher-Kommission. Deren Ziel war „die Schaffung eines Organisationsrahmens für privat finanzierte Infrastrukturinvestitionen“, ÖPP. Ändern SPD und CDU/CSU das Grundgesetz vor der Bundestagswahl, wäre dieses Ziel erreicht. Das wäre eine grundlegende wirtschaftspolitische Weichenstellung für die Privatisierung des Gemeinwesens. Jenseits aller Aufgeregtheit gibt es Parallelen dieser Investitionspolitik zu den Infrastrukturfonds für „America first“.