Tropenholz aus illegalen Quellen
ROBIN WOOD hat bei vorweihnachtlichen Testkäufen Produkte mit Tropenhölzern gefunden, die auf der Roten Liste als gefährdete Arten geführt werden und deren legale Herkunft nicht belegt werden konnte. Von elf in unserem Auftrag durch das Thünen-Institut analysierten Tropenhölzern werden acht auf der Roten Liste als ‚gefährdet’ gelistet. Die Hölzer kommen ausschließlich aus zentral- und westafrikanischen Ländern: Einer krisenreichen Region, in der ein Großteil der Hölzer illegal geschlagen und gehandelt wird. Auf unsere Nachfragen hin konnte kein einziger Anbieter der Waren die unbedenkliche Herkunft der Hölzer lückenlos und glaubhaft belegen. Die Händler/innen nehmen damit billigend in Kauf, dass Tropenholz aus illegalem Raubbau sowie von gefährdeten Arten in den Verkauf gelangt. Zu den von uns untersuchten Produkten zählen u.a. Schachbretter, Pfeffermühle, Kosmetikpinsel, Besteck und Tischtennisschläger. Gekauft haben wir die Waren bei Karstadt, Galeria Kaufhof, Karstadt Sport, Douglas und Idee-Creativmarkt.
Kaum eine Käufer/in ahnt, dass sie sich mit dem adventlichen Shopping womöglich ein Stück illegal geholzten Tropenwald mit nach Hause nimmt. Erkennen kann sie brisantes Holz beim Einkauf nicht. Denn Art und Herkunft des Holzes müssen nicht gekennzeichnet werden. Die meisten Verbraucher/innen glauben, dass illegale oder bedrohte Hölzer nicht mehr nach Deutschland importiert und hier gehandelt werden und wiegen sich damit in falscher Sicherheit. (Ergebnisse des Marktchecks und der Händlerbefragung: weiterlesen.)
Auch die knapp zwei Jahre alte EU-Holzhandelsverordnung hat bisher keine Kehrtwende gebracht, sondern ist ein zahnloser Tiger geblieben. Die Verordnung verbietet zwar den Import und den Handel mit illegal eingeschlagen Holz, doch bisher hat die Verordnung zu viele Schlupflöcher, um wirklich greifen zu können. Theoretisch muss derjenige, der Holzprodukten von außerhalb der EU in die EU einführt, belegen können, dass es sich dabei sehr wahrscheinlich um Holz aus legalen Quellen handelt. Jedoch greift die Verordnung bei sehr vielen Produkten gar nicht, da sie pauschal ausgenommen sind. So fällt zum Beispiel keines der von uns getesteten Produkte in den Geltungsbereich der Verordnung. Auch beim Import von Holzkohle, Büchern, Sitzmöbeln, Beleuchtungskörpern und Werkzeugen muss kein Legalitätsnachweis erbracht werden. Außerdem sind die Kontrollen und Strafvorschriften zu schwach. Auffällig ist zum Beispiel, dass der für die Umsetzung der Verordnung zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bisher kein einziger Verstoß vorliegt, der zu einer Strafanzeige geführt hat. Die EU-Holzhandelsverordnung muss dringend verschärft werden, um den Import von Tropenholz aus illegalen Quellen wirksam zu unterbinden. Eine Revision der Verordnung ist für 2015 geplant.
ROBIN WOOD wird das Thema weiterverfolgen und bei Herstellern, Händlern und Verkäufern weiter Druck machen.