Politisches Engagement gefährdet Ihre Gemeinnützigkeit

Attac wehrt sich vor Gericht – aus gutem Grund!

02. Juni 2016
Robin Wood
Ute Bertrand
Pressesprecherin
Blog

er sich für fairen Welthandel, die Regulierung der Finanzmärkte und eine gerechtere Verteilung des Reichtums einsetzt, engagiert sich politisch. Zu politisch, um noch gemeinnützig zu sein, meint das Finanzamt Frankfurt. Attac wehrt sich gegen den Entzug der Gemeinnützigkeit vor Gericht und hat heute in einer 15seitigen Klagebegründung dargelegt, warum.

Attac argumentiert, dass gemeinnützigen Organisationen in dem entsprechenden Gesetz nicht die Mitwirkung an der politischen Willensbildung verboten werde, sondern lediglich die Unterstützung und Förderung politischer Parteien. Außerdem gehöre es zur gemeinnützigen politischen Bildung, die Öffentlichkeit über die Gefahren einer zu stark regulierten und globalisierten Wirtschaft zu informieren. Das geschehe etwa auch durch Demonstrationen oder andere öffentliche Aktionen.

„Die Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne […] der Abgabenordnung ist, wie auch ein Blick auf andere unzweifelhaft gemeinnützige Organisationen zeigt, ohne politische Aktionen, ohne Einflussnahme auf die politische Willensbildung überhaupt nicht denkbar“, heißt es in der Klagebegründung. Sie listet etliche andere gemeinnützige Organisationen etwa Wohlfahrtsverbände, Umweltorganisationen oder Menschenrechtsvereine auf, die sich alle auch in die politische Debatte einmischen, indem sie z.B. Gesetzesänderungen verlangen.

Die Frage, was unter „Gemeinwohl“ zu verstehen ist, ist selbst ein Politikum. Wie sie beantwortet wird, könnte Auswirkungen auch für viele andere Vereine haben, die sich öffentlich in politische Debatten einmischen. Für eine lebendige Zivilgesellschaft ist es wichtig, Solidarität mit Attac zu zeigen und gemeinsam gegen Repressionen zu streiten.

ROBIN WOOD hat sich daher u.a. der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ angeschlossen, die sich für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts engagiert.

In die Debatte ist kürzlich Bewegung gekommen. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat im April 2016 eine Große Anfrage zum Gemeinnützigkeits- und Vereinsrecht an die Bundesregierung gestellt. Und am kommenden Montag (6. Juni) gibt es im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch zum Reformbedarf im Gemeinnützigkeitsrecht. Die Veranstaltung findet von 13 bis 16 Uhr statt, eine Anmeldung ist erforderlich.