Oberverwaltungsgericht entscheidet – RWE enteignet

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Aktionsfoto mit zwei Aktiven und Transpi "End coal now!"
Aktionsfoto vom 8.1.2022 in Lützerath im Rahmen der Social Media-Kampagne #XfürLützi
Foto ▸ Moritz Heck

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Kohlebagger-Schaufel gräbt sich in Landschaft
Auch das Dorf Keyenberg (im Hintergrund) soll bis 2027 abgebaggert worden sein – große Teile wurden schon umgesiedelt
Foto ▸ Moritz Heck

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Bauzäune mit Protestplakat "Mahnwache 100 Meter", Bagger im Hintergrund
Eingang zu Lützerath Richtung Mahnwache, 200 Meter entfernt graben sich die Kohlebagger in die Erde. 18.3.2022
Foto ▸ Moritz Heck

"RWE enteignen – im Sinne des Gemeinwohls", das forderten ROBIN WOOD Aktivist*innen im November 2021 mit einem Transparent an der RWE-Zentrale. So wie gefordert ist es bisher nicht gekommen, ganz im Gegenteil: RWE enteignet weiterhin Dörfer für die Braunkohle und ein politischer Kurswechsel ist nicht in Sicht. Ganz akut ist dies in Lützerath am Tagebau Garzweiler II im rheinischen Braunkohlegebiet zu spüren. Das Dorf soll schnellstmöglich abgebaggert werden, wenn es nach RWE geht, und ist zu eine Bastion gegen den Abbau und die Verstromung der klimaschädlichen Braunkohle geworden.

Seit dem Sommer 2020 sind Aktivist*innen in Lützerath aktiv: Über die Monate hat sich nicht nur ein breites Bündnis gegen die Zerstörung der Dörfer gebildet, sondern das Dorf ist auch zu einem Ort der Kultur und des alternativen Lebens geworden. Eckardt Heukamp, ein ortsansässiger Bauer, wehrt sich widerständig gegen die Enteignung durch RWE, u.a. öffnete er sein Grundstück für ein Protestcamp, aber auch rechtlich zeigt er RWE die Stirn. Lützerath steht wie kaum ein anderer Ort in Deutschland für den Konflikt zwischen kurzfristigen Profitinteressen und dem Einhalten des Pariser Klimaziels. Im Juni 2021 veröffentlichte das „Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung“ (DIW) eine ausführliche Studie zu der Tagebauplanung im Rheinischen Braunkohlerevier im Bezug zur 1,5°C-Grenze. Ergebnis dieser Studie ist u.a., dass die Kohle unter Lützerath nicht abgebaggert und verfeuert werden darf, da sonst das bis zum Pariser Klimaziel verbleibende CO2-Budget überschritten wird.

Auf diese Studie nehmen Heukamp und zwei weitere Bewohner*innen Lützeraths in ihrer Klage gegen die „frühzeitige Besitzeinweisung“ durch RWE Bezug. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat nach langem Prozess diese Woche nun die Klage der Bewohner*innen zurückgewiesen. Faktisch heißt dies, obwohl die Enteignung durch RWE rechtlich noch nicht entschieden ist, darf der Energiekonzern über die „nun ehemaligen“ Grundstücke des Bauern Eckardt Heukamp verfügen und in Vorbereitung für die Kohlebagger Rodungs- und Abrissarbeiten verrichten.

Die Entscheidung des Gerichts ist auch deshalb so dramatisch, weil die Bundesregierung versucht, sich in dem Konflikt um Lützerath aus der Verantwortung zu stehlen. Während sie sich in ihrem Koalitionsvertrag klar für den Erhalt der anderen gefährdeten Dörfer ausgesprochen hat, blieb es hier bei einem unbestimmten „über Lützerath werden die Gerichte entscheiden“

Die Gerichte haben entschieden und begründen ihre Entscheidung nicht mit der Versorgungssicherheit, sondern lediglich mit einer Gefährdung für die Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle. „Die – für eine Besitzeinweisung erforderliche – Dringlichkeit der Fortführung des Tagebaus ergibt sich jedenfalls daraus, dass zwei Braunkohlekraftwerke „just-in-time“ mit Kohle aus dem Tagebau versorgt werden.“ so das OVG in seiner Pressemitteilung vom 28.03.22. Das bedeutet quasi, weil aktuell zwei „CO2-Schleudern“ mit der Kohle aus Garzweiler II betrieben werden, ist eine Verschonung Lützeraths unmöglich.

Das Gericht verweist in seiner Pressemitteilung mehrmals auf den Gesetzesgeber, die Landes- und Bundesregierung, und die bisher fehlende rechtliche Verbindlichkeit von Klimaschutzzielen: „Weitgehend betrifft der Vortrag [der Beschwerde einlegenden Bewohner*innen Lützeraths] eher klimapolitische Forderungen, die im geltenden Recht keine Grundlage haben und an den Gesetzgeber zu richten wären.“

Fest steht: Um das Pariser Klimaabkommen (1,5°C-Ziel) einzuhalten, muss Lützerath stehenbleiben. Wenn die Gerichte dies aufgrund mangelnder Gesetztesgrundlage nicht entscheiden können und die Regierung sich vor einer entsprechenden Entscheidung drückt, müssen wir diese fällen.

Es steht fest: Lützerath muss bleiben!

Es gilt Druck aufzubauen, denn gerade jetzt ist eine laute und vereinte Stimme der Klimagerechtigkeitsbewegung nötig.

Unterstütze mit uns die Proteste vor Ort oder dezentral in deiner Stadt!

 

Nächste Termine:

1.-3. April: Skillshare-Wochenende mit Dorfspaziergang

10. April: Frühlingsfest

16.-17. April (Ostern): Skillshare-Wochenende mit Dorfspaziergang

23. April: Großdemo in Lützerath