Entwaldung stoppen, Landrechte anerkennen!

Heute haben sich Organisationen indigener und lokaler Gemeinschaften aus 33 Ländern schriftlich an die EU gewandt. Sie fordern in dem offenen Brief, die Anerkennung von gewohnheitsrechtlichem Landbesitz in das EU-Gesetz zu entwaldungsfreien Lieferketten aufzunehmen. Unterstützt werden sie dabei von 169 verbündeten NGOs aus aller Welt – darunter auch ROBIN WOOD.

Die EU-Kommission hatte im November 2021 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Entwaldung in EU-Lieferketten veröffentlicht. Denn für den Anbau von Kaffee, Kakao und Palmöl, für die Produktion von Autoreifen, Fleisch und viele weitere Waren werden weltweit Wälder und andere Ökosysteme zerstört.

Unternehmen sollen für die Rodung und Degradierung von Wäldern entlang globaler Lieferketten sowie für Verstöße gegen geltendes Recht in den Erzeugerländern zur Verantwortung gezogen werden. Seit Anfang des Jahres wird der Gesetzentwurf im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert.

Er weist aus Sicht von ROBIN WOOD mehrere drastische Mängel auf. Zentral ist dabei das Versäumnis, internationales Recht und Standards zu gewohnheitsrechtlichen Landbesitzverhältnissen in das Gesetz aufzunehmen. Damit wird die riesige Chance verpasst, Unternehmen zur Anerkennung dieser Rechte und Standards zu verpflichten.

Laut vorliegendem Entwurf sind Unternehmen zwar verpflichtet, sich an die jeweilige nationale Rechtsprechung zu halten. Landrechte sind somit allerdings nur geschützt, sofern sie auch explizit durch nationale Gesetze geschützt sind. Und das ist allzu oft nicht der Fall.

Deshalb fordern wir von der EU, die Anerkennung von gewohnheitsrechtlichem Landbesitz nach internationalem Recht und Standards in den Gesetzentwurf gegen Entwaldung in EU-Lieferketten aufzunehmen!