Bundeskabinett beschließt Kürzung der Solarförderung
In seiner Sitzung vom Montag hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Energiesammelgesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es u.a. den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch zusätzliche Ausschreibungen großer Solar- und Windenergieanlagen zu beschleunigen.
Völlig überraschend enthält der Entwurf nun aber eine Kürzung der Förderung für mittlere Anlagen. Im Segment zwischen 40 und 750 Kilowatt soll die Einspeisevergütung ab dem 1.1.2019 um satte 20 % gekürzt werden. Betroffen ist etwa die Hälfte der jährlich neu installierten Anlagen.
Nach vielen Jahren der Durststrecke hatte sich der Solarmarkt gerade etwas erholt. Im Jahr 2018 wird erstmals das von der Politik festgelegte Zubauziel von 2,5 Gigawatt pro Jahr erreicht. Gerade das mittlere Anlagensegment ist für die Erholung maßgeblich.
Begründet wird die Kürzung mit einer angeblichen Überförderung. Allerdings wird die Einspeisevergütung schon jetzt monatlich gekürzt – angepasst an die Erreichung des Zubauziels innerhalb der letzten 6 Monate.
Besonders bitter wäre die ad-hoc Kürzung für schon geplante Projekte, denen ohne Übergangsfrist der Boden entzogen wird.
Daas Vorhaben ist vollkommen paradox: Einerseits spricht sich die Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren Energie aus und würgt im gleichen Atemzug einen wichtigen Motor der Energiewende ab. Stattdessen wäre es jetzt wichtig, Erneuerbare Energien gerade in kleinen und mittleren Anlagen entschieden zu fördern. Um die Energiewende zu schaffen und die Klimakrise zu bekämpfen ist das aktuelle Zubauziel von 2,5 GW viel zu niedrig!
Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Es besteht also noch Hoffnung, dass die unsinnige Sonderkürzung abgewendet wird. Werden Sie jetzt für die Energiewende aktiv, indem Sie Ihren Bundestagsabgeordneten auf das Problem aufmerksam machen!