Berliner Forschungs-Atomreaktor wird abgebaut
Was passiert mit den strahlenden Hinterlassenschaften? Jetzt Einwendungen schreiben!
Der Forschungs-Atomreaktor BER II in Berlin soll formell stillgelegt und abgebaut werden. Zu diesem Zweck hat die HZB (Helmholtz-Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbH) eine atomrechtliche Genehmigung beantragt. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung liegen die Antragsunterlagen zurzeit öffentlich aus. Sie können auch digital im UVP-Portal abgerufen werden. Gegen das Vorhaben können noch bis zum 28. Januar 2026 Einwendungen vorgebracht werden.
Der Forschungsreaktor auf dem Campus des HZB in Berlin Steglitz-Zehlendorf war von 1973 bis 2019 in Betrieb und befindet sich nun offiziell in der sogenannten Nachbetriebsphase. Durch den Abbruch des Reaktors wird radioaktives Material freigesetzt werden, das vorher im Gebäude und seinen Einrichtungen gebunden war. Dies birgt Gefahren für Boden, Wasser, Luft und Lebewesen. Die Umweltbelastungen durch die Weiterbehandlung und Unterbringung dieses Materials müssen so gering wie möglich gehalten werden. Um dies zu gewährleisten, ist im Atomgesetz ein Genehmigungsverfahren vorgesehen, das auch Einwendungen der Öffentlichkeit vorsieht. Alle Bürger*innen können ihre Bedenken und ihr Wissen in das Verfahren einbringen, um zu einer besseren Entscheidung der Behörde beizutragen.
Wie solche Einwendungen aussehen und welche Themen dort aufgegriffen werden können, darüber informiert auch das Berliner Anti-Atom-Bündnis, das wie ROBIN WOOD für den sofortigen und weltweiten Verzicht auf die Nutzung der Atomenergie einsetzt.
Adressatin der Einwendungen ist die Berliner Senatsverwaltung. Schriftliche Einwendungen bitte unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ per Post an folgende Kontaktadresse schicken:
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II Integrativer Umweltschutz – II A 3 –
Stichwort „Stilllegung BER II“
Brückenstraße 6
10179 Berlin