„Operation am Herzen der Demokratie“ – Straßenraub stoppen

Kundgebung Montag, 15. Mai, 12 Uhr vor dem Bundestag

10. Mai 2017
Mobilität
Monika Lege
Blog

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit gestern eine Grundsatzentscheidung zur Reichweite des parlamentarischen Fragerechts. Es geht um eine Organklage der Grünen Fraktion im Bundestag, weil die Bundesregierung sie nicht oder nicht ausreichend mit Informationen versorgt. So hat die Bundesregierung 2010 Informationen über die Wirtschaftlichkeit von Stuttgart 21 mit Verweis auf Geheimhaltungsvorschriften und geschäftliche Interessen der Deutschen Bahn AG verweigert – mitten in einer hochpolitischen Auseinandersetzung, in der Kanzlerin Angela Merkel, CDU, im Bundestag die DB-Baustelle Stuttgart 21 zu einer Frage von nationalem Interesse erklärte.

Die Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Grenzen des Fragerechts sei eine „Operation nahe am Herzen der Demokratie“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und mahnte insbesondere zu mehr Transparenz bei privaten Organisationen im staatlichen Einflussbereich wie etwa der Bahn.

Die DB AG gehört zwar vollständig dem Bund, ist aber seit 1994 privatrechtlich verfasst. Das macht deutlich, was mit einer privatrechtlich verfassten Infrastrukturgesellschaft Verkehr droht: Die demokratische Kontrolle über Straßeninfrastruktur ginge verloren. Verkehrspolitische Steuerung würde dem Parlament entzogen. Am 19. Mai will die Große Koalition eine „privatrechtliche Gesellschaft“ für die Bundesfernstraßen ins Grundgesetz schreiben.

Bereits 2009 hatte das Berliner Landesverfassungsgericht bezogen auf Privatisierung der Wasserversorgung entschieden: „Auch wenn es zulässig ist, Regelungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge zwischen dem Staat und Dritten gegebenenfalls privatrechtlich auszugestalten und damit dem Anwendungsbereich des bürgerlichen Rechts zugänglich zu machen, ändert dies nichts an dem Charakter des Gegenstands solcher Rechtsgeschäfte; diese werden hierdurch nicht dem öffentlichen Recht entzogen.“

„Mobilität ist ein Grundbedürfnis und Teil der Daseinsvorsorge. Eine privatrechtliche Gesellschaft für den Bau und Betrieb von Straßen dient nicht dem Gemeinwohl und hat im Grundgesetz nichts zu suchen “, sagt Monika Lege, Verkehrsreferentin der Umweltschutzorganisation ROBIN WOOD.

Gegen Autobahnprivatisierung und Grundgesetzänderung protestiert ein breites Bündnis, darunter ROBIN WOOD, am kommenden Montag um 12 Uhr vor dem Bundestag.