Kuhhandel auf Kosten des Gemeinwohls

Robin Wood_05 _ .JPG

Kundgebung gegen Autobahnprivatisierung vor dem Bundestag am 15.5.2017
Foto ▸ Klaus Ihlau

10 Milliarden € hat der Bund den Ländern für ihre Zustimmung zur Bundesfernstraßengesellschaft zugesagt.  Doch zu welchem Preis wird diese als „Gesellschaft privaten Rechts“ in Art 90 (2) des Grundgesetzes geschrieben? Mit 455 Ja-Stimmen hat der Bundestag die Änderung heute angenommen. Die große Koalition hat heute buchstäblich auf den letzten Drücker ihre Bundestagsmehrheit genutzt, um vor der Bundestagswahl im September der formalen Privatisierung von Fernstraßen Verfassungsrang zu geben. SPD und CDU loben sich gegenseitig für nachrangige Gesetze, die trotz Grundgesetzänderung eine materielle Privatisierung erschweren sollen – und die zukünftig mit einfacher Mehrheit geändert werden können.

Die Berichterstatterin der SPD, Bettina Hagedorn, sprach im Bundestag von einer „Sternstunde des Parlaments“. Im nächsten Satz offenbarte sie den Kuhhandel mit den Ländern mit den Worten „es ist ein Paket es ist ein Paket es ist ein Paket“. „Sternstunde“? Fraktionskollege Johannes Kahrs, SPD, bekennt im Anschluss, „wir Abgeordneten“ waren „nicht beteiligt“.

Monika  Lege, Fachreferentin Mobilität bei Robin Wood, kommentiert: „Das Verfahren passt zum Vorhaben: Eine privatrechtlich verfasste Autobahngesellschaft blockiert nicht nur eine integrierte Verkehrsplanung zum Schutz von Klima und Umwelt. Sie hebelt auch die jetzt schon unzureichende Bürgerbeteiligung beim Fernstraßenbau aus. Intransparent und undemokratisch – die Abgeordneten entmachten die Bürger*innen und sich selbst.“

Morgen schon soll in einem verkürzten Verfahren der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen. Unser Bündnis gegen Fernstraßenprivatisierung ruft zur Kundgebung gegen dieses beispiellose Eilverfahren auf:

Freitag, den 2. Juni um 9:00 Uhr, Deutscher Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Berlin