Aktion, Blog, Süd-West, Verkehr
3. Januar 2012

16 zu 1: Wird im Stuttgarter Schlossgarten in diesem Winter für S 21 abgeholzt?

Foto: Grodotzki / ROBIN WOOD

Am 30. Dezember erschien die Sonderzeitung unseres Bündnisses Bahn für Alle in Zusammenarbeit mit der Internet-Plattform WikiReal zu Stuttgart 21. „Gegen Recht und Gesetz“ ist die große Überschrift auf der ersten Seite. Die Taz, der die Sonderzeitung beigelegt war, war an diesem Tag schon mittags in der Stuttgarter Innenstadt ausverkauft. Auf einer Pressekonferenz am Vortag legten wir dar, dass das Projekt Stuttgart 21 an zahlreichen Punkten gegen geltendes Recht verstößt, beim Denkmalschutz, bei der Planfeststellung, beim Naturschutz, bei der Finanzierung. Im Zentrum standen Enthüllungen zu Manipulationen beim Stresstest. Kei Andrews führte für ROBIN WOOD aus, dass die mit einem katastrophalen Polizeieinsatz durchgesetzten Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 („Schwarzer Donnerstag“) illegal waren und im Nachhinein mit einer lächerlichen Geldstrafe geahndet wurden. Sie warnte vor einer Wiederholung in den kommenden zwei Monaten: „eine Politik, in der erst gehandelt wird, und wenn es sich herausstellt, dass das Handeln widerrechtlich war…na der Schaden wurde ja schon angerichtet, Fakten wurden schon geschaffen…das Projekt konnte ein Stück weit „unumkehrbarer“ gemacht werden“.

Einen Tag später, am 30. Dezember, fordert das Stuttgarter Innenministerium von der Bahn, vor einem Großeinsatz zur Räumung eine verbindliche Erklärung über das Baurecht im Schlossgarten abzugeben. “Es kann nicht sein, dass die Polizei eine Baustelle schützt, die sich im Nachhinein als illegal erweist“, zitieren die Stuttgarter Nachrichten das Ministerium. Dem ist die Bahn bisher nicht nachgekommen. Die Stuttgarter Nachrichten zitieren jedoch heute den Bescheid des für die Baugenehmigung zuständigen Eisenbahnbundesamtes vom 5. Oktober 2010. Nach diesem Bescheid wurde bereits die Widerrechtlichkeit der Fällungen am „Schwarzen Donnerstag“ festgestellt. Es droht bei Zuwiderhandlung  ein Zwangsgeld von 250.000 € an. Die Landesregierung hat für den Einsatz im Schlossgarten 4 Millionen € bewilligt, Steuergelder. Damit kann sie nun eine widerrechtliche Fällung zum Preis von 250.000 € durchsetzen,  zu zahlen von der Bahn, einem Unternehmen, das sich zu hundert Prozent im Besitz des Bundes befindet. Die Wetten stehen 1 zu 16, dass hier 4,25 Millionen € von Land und Bahn ausgegeben werden, um Stuttgart eine Bahnhofsruine mit angeschlossenem Einkaufszentrum zu bescheren.

Die Wette gilt bis zum 29. Februar, 24:00 Uhr. Dann beginnt die Vegetationsperiode, in der nicht gefällt werden darf. Sie endet am 30. September, 24:00 Uhr. Die letzte Fällung erfolgte in der Nacht zum 1. Oktober. Auch die Bahn kann pünktlich sein.

Aktion, Süd-West, Verkehr
16. Dezember 2011

S 21: Gericht stoppt wieder Bauarbeiten – Bahn will trotzdem im Januar roden

Heute erreichte uns die Meldung über die (nun wieder) erfolgreiche Klage des BUND gegen die 5. Planveränderung. Ursprünglich waren statt ein großes “Grundwassermanagement”-Komplex drei kleinere, verteilte Infiltrationswasseraufbereitungsanlagen und eine Überschusswasseraufbereitungsanlage geplant. Die 5. Planänderung wurde durch das Eisenbahn-Bundesamt ohne Beteiligung von dritten und ohne Rücksicht auf im Mittleren Schloßgarten lebenden geschützten Arten (wie z.B. der Juchtenkäfer) genehmigt. Der Verwaltungsgerichthof Mannheim schreibt in ihrem Urteil dazu:

Das Eisenbahn-Bundesamt hätte die Frage prüfen und planungsrechtlich bewältigen müssen, welche naturschutzrechtlichen Folgen der Bau dieser Nebenanlagen im Bereich des mittleren Schlossgarten insbesondere für die vom Juchtenkäfer besiedelten Bäume mit sich bringt. In diesem Zusammenhang hätte das Eisenbahn-Bundesamt den BUND im Planänderungsverfahren beteiligen müssen.

Ferner stellt der VGH Mannheim fest, dass das Eisenbahn-Bundesamt zum Zeitpunkt des Planänderungsverfahrens vom Vorkommen einer lokalen Population des Juchtenkäfers, einer europarechtlich streng geschützten Art, im Mittleren Schlossgarten wusste. Weiter heißt es, dass:

[...] die Frage, ob der Bau der Rohrleitungen, Grundwassermessstellen und Infiltrationsbrunnen im Mittleren Schlossgarten zu relevanten Beeinträchtigungen dieser Population führe und welche verbindlichen Maßnahmen zum Schutz dieser Population ggf. zu ergreifen seien, schon im Rahmen des Planänderungsverfahrens zu bewältigen gewesen und hätte nicht der Bauausführung vorbehalten werden dürfen.

Nun stehen wir wieder vor einer ähnlichen Situation wie am 30.09.2010, als die Bahn mit dem Bau des Grundwassermanagements und der gewaltsamen und in mindestens einem Fall illegalen Fällung der ersten Bäume im Mittleren Schlossgarten angefangen hat. Unseres Wissens nach gibt es nachgewiesene Bestände des Juchtenkäfers im Teil des noch bestehenden Mittleren Schloßgartens. Das Kommunikationsbüro für das Projekt S21 der DB AG äußerte sich heute aber zum VGH-Beschluss mit den höhnischen Abschlussworten:

Die im Januar geplanten bauvorbereitenden Maßnahmen wie der Rückbau des Südflügels oder die Freimachung des Baufeldes im Mittleren Schlossgarten sind davon unberührt und werden unverändert umgesetzt.

Die Bahn ist also im Begriff ihre schon begangenen Fehler zu wiederholen. Zwar spricht sie davon, dass mit „zusätzlichen Auflagen zum Artenschutz zu rechnen“ sei, doch urteilt sie schon voreilig über die Bäume im Mittleren Schlossgarten, welche das Habitat weiterer Populationen des Juchtenkäfers sind.

Manche Kritiker werden nun vielleicht sagen, „Na und? Ist ja nur ein Käfer.“ Dennoch stellt diese besondere Käferart eine Schlüsselart dar und steht stellvertretend für die Artenvielfalt im gesamten Park. Außerdem legt dieser Vorfall nun noch einmal deutlich die wahre Politik der Bahn bloß: erst machen und wenn der Schaden schon verrichtet ist, dann einfach eine Strafe kassieren. Die Bahn will ja schließlich, egal was kommt, weiterbauen.

Aktion, Süd-West, Verkehr
20. November 2011

S 21: Richtfest für´s Baumhaus

+++  Bau im Bild +++

foto: chris grodotzki/visual-rebellion.com

Seit gestern bauen ROBIN WOOD-Aktive ein Baumhaus im Stuttgarter Schlossgarten, Boden und Dach sind bereits fertig. Die alte Platane, in der arbophilen Bauarbeiter_innen am Werk sind, wächst nur einen Kastanienwurf entfernt von der Baustelle für die Pumpenanlage, mit der DB AG für den Bau eines Tiefbahnhofs fast 7 Millionen Kubikmeter Grundwasser bewegen will.

Gut besucht war auch der Infostand neben der mit Flatterband gesicherten Baum-Baustelle. Vor allem Kinder verfolgten mit großer Begeisterung die Bauarbeiten in 17 Metern Höhe, während die Erwachsenen sich über die Ausschreibung der Bahn für Baumrodungen und –fällungen und über den Volksentscheid am kommenden Sonntag austauschten. Die Aktion von ROBIN WOOD erfährt viel Zuspruch, nicht nur in Worten sondern auch kulinarisch. Besucher_innen übernahmen spontan das Baustellen-Catering und brachten warmes Mittagessen und später veganen Sonntagskuchen.

Die Aktion steht unter dem Motto „Do it yourself – Demokratie geht anders“. ROBIN WOOD weist damit darauf hin, dass die Baden-Württembergische Landesverfassung für einen Volksentscheid eine wesentlich höhere aktive Zustimmung der Bürger_innen fordert als für die Wahl einer gesetzgebenden Landesregierung.

Morgen um 18 Uhr beginnt in Stuttgart die 100. Montagsdemo für den Erhalt des Kopfbahnhofes.

Mehr Bilder vom Häuslebau finden Sie hier. Mehr zum Hintergrund von S 21 finden Sie hier.

Aktion, Süd-West, Verkehr
19. November 2011

S 21: Bahn schreibt Baumfällungen aus – ROBIN WOOD baut Baumhaus

Acht Tage vor der Volksabstimmung über den Ausstieg des Landes Baden-Württemberg aus der Finanzierung für „Stuttgart 21“ haben Aktive von ROBIN WOOD mit dem Bau eines Baumhauses im Stuttgarter Schlossgarten begonnen. Die Aktion steht unter dem Motto „Do it yourself – Demokratie geht anders“. Mit der Baumbesetzung wollen sie die alten Bäume des Schlossgartens vor ihrer Abholzung für den Bau des Tiefbahnhofs schützen. Die Deutsche Bahn AG hat gestern Baumfällungen im Schlossgarten ab 15. Januar bis 29. Februar 2012 ausgeschrieben, die Angebotsfrist endet kurz vor Weihnachten.

zur Pressemitteilung

Die Fotostrecke zum Baumhausbau:

(Fotos: chris grodotzki/visual-rebellion.com)

Aktion
6. Oktober 2011

S 21 – Gericht stoppt Bauarbeiten – Erfolg für Klage des BUND!

Der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof hat heute morgen seinen Beschluss veröffentlicht, dass die Anfechtungsklage des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen eine Planänderung bei den Bauarbeiten für Stuttgart 21 “aufschiebende Wirkung” hat.  Die davon betroffenen Arbeiten dürften vorerst nicht weitergeführt werden. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Es handelt sich dabei um Arbeiten am so genannten Grundwassermanagement. Die DB AG hatte im April 2011 beim für die Baugenehmigung zuständigen Eisenbahnbundesamt (EBA) beantragt, statt der bisher genehmigten drei Millionen Kubikmeter Grundwasser in acht Jahren Bauzeit nun 6,8 Mio Kubikmeter in sieben Jahren Bauzeit abpumpen zu dürfen.  Nach Ansicht von Bauexperten erlischt mit dieser wesentlichen Änderung das Baurecht der Bahn für Stuttgart 21. Auch ein im Auftrag des Baden-Württembergischen Umweltministeriums erstelltes Gutachten kam zu dem Schluss, dass ein kurzfristiger Baubeginn von Rechts wegen nicht möglich ist.  Zuvor hatte die Bahn bereits die Planung für´s Grundwassermanagement geändert, indem zu statt vier genehmigten Einzelanlagen nun eine zentrale Anlage bauen will.

Der BUND hatte am 21. Juni beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einen Eilantrag auf eine einstweilige Anordnung gegen den Weiterbau von Stuttgart 21 gestellt.  Der Eilantrag wurde am 8. August abgelehnt, doch nun kommt es für die Bahn umso dicker. Aus Stuttgart hören wir, dass auf der Baustelle zur Stunde eingepackt wird.

Der BUND lädt aktuell zur Pressekonferenz im Schlossgarten. Von ROBIN WOOD die herzlichsten Glückwünsche zur erfolgreichen Klage!

Aktion, Süd-West, Verkehr
29. September 2011

S21 – ein Jahr nach dem Schwarzen Donnerstag: Demokratie geht anders

Morgen jährt sich zum ersten Mal der brutale Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten. Hunderte Menschen verletzte die Polizei, als sie den Schlossgarten räumte, damit die DB AG noch in der gleichen Nacht illegal mehrere Bäume fällen lassen konnte. In Stuttgart wird dieser Zäsur im Widerstand gegen das Immobilienprojekt S 21 morgen mit einem nächtlichen Schweigemarsch gedacht.

Nach dem Schwarzen Donnerstag kam das Schlichtungsverfahren, ein Untersuchungsausschuss, die Abwahl des verantwortlichen Ministerpräsidenten Mappus, CDU, die erste grün-rote Landesregierung und der Stresstest. Am 27. November wird es eine Volksabstimmung zur Finanzierung von Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg geben. Ein Drittel aller Wahlberechtigten oder 2,6 Millionen Menschen müssen eine gültige Stimme für den Ausstieg des Landes aus S 21 abgeben. Zum Vergleich: Die vorherige schwarzgelbe Landesregierung, die die Finanzierungsvereinbarung verbrochen hat, wurde bei einer Wahlbeteiligung von nur 53 Prozent von gut der Hälfte der Wählenden ins Amt gebracht, das sind rund zwei Millionen Menschen. Demokratie geht anders.

Vor einem Jahr spritzten die Wasserwerfer wahllos in die Menge. Heute ist die Repression gezielter. Nach einer Protestaktion gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten am 20. Juni gab es zahlreiche Hausdurchsuchungen. Gegen mehrere Aktive, u.a. von ROBIN WOOD, wird wegen Landfriedensbruchs ermittelt, das private Umfeld durchleuchtet. Ausgerechnet zum Jahrestag der staatlichen Gewalteskaltaion wurde ein ROBIN WOODler deswegen zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen.

ROBIN WOOD-Aktive halten weiterhin vier Bäume im Stuttgarter Schlossgarten besetzt, zu deren Füßen ist ein Infostand. Ab morgen darf nach Vegetationskalender wieder gefällt werden, die Bahn hat inzwischen einen Nutzungsvertrag für das Gelände abgeschlossen.

Aktion, Verkehr
26. August 2011

S 21: Prozess gegen Nordflügel-Besetzer – Silber für Südflügel-Retter

Genau ein Jahr, nachdem Abrissbagger damit begannen, den Nordflügel des historischen Stuttgarter Hauptbahnhofes in Trümmer zu legen, möchte sich Bahnchef Grube den Nicht-Abriss des Südflügels versilbern lassen. Der Abriss des Nordflügels war im Bauablauf vorgezogen worden, um dem Massenprotest gegen das verkehrspolitisch kontraproduktive Immobilienprojekt unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung durch die Schaffung von Fakten, genauer die Demolage des Bahnhofsgebäudes, den Boden zu entziehen. 600.000 Euro Mehrkosten verursachte nach DB-eigenen Angaben die politisch motivierte Abrissbeschleunigung. Über Versuche, diese der Landesregierung in Rechnung zu stellen, ist nichts bekannt. Die Politik mit der Abrissbirne erwies sich weder für den damaligen Ministerpräsidenten Mappus noch für Bahnchef Grube als Erfolgsmodell. Nun bietet Grube an, selbiges beim Südflügel NICHT zu wiederholen. Wie in der Bauplanung vorgesehen, soll die Abrissbirne bis Ende des Jahres im Schuppen bleiben. Doch dafür  möchte der Bahn-Chef nun die Zusicherung des Landes, dass der Bahn daraus keine finanziellen Nachteile entstehen.

Vor genau einem Jahr und einem Monat besetzten Stuttgarter Bürger_innen den Nordflügel, um ihn vor dem Abriss zu schützen. Mehr als 50 Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs verfolgt die Staatsanwaltschaft deswegen. Mit Gespür für Jubiläen wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart gestern gegen fünf Abrissgegner, u.a. von ROBIN WOOD, verhandelt. Das Gericht verhängte Strafen von 10 bzw. 20 Tagessätzen. Die Betroffenen werden Rechtsmittel einlegen. Zwei Verfahren wurden aufgrund des Angebots gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Aktion, Verkehr
23. August 2011

S 21: Bahn rüttelt am Südflügel

Vergangenen Donnerstag zeigte die Bahn in Stuttgart Muckis: Sie präsentierte in einer Pressekonferenz ihren nicht mehr ganz taufrischen Projektleiter für Stuttgart 21, Stefan Penn. Die DB AG hatte seinen Namen zwar schon am 30. Mai aus dem Hut gezaubert hatte, doch jetzt hält sie anscheinend den Zeitpunkt für gekommen, als „Macher“ zu posieren. Denn die eigentliche Nachricht der Pressekonferenz war: Bis Ende des Jahres soll der Südflügel abgerissen sein, das dauert zwei Monate, also „muss“ es spätestens im Oktober losgehen. Und bis Februar „müssen“ die Bäume im Schlosspark weg.

Denn die Bahn hat ja Verträge. Diese sehen die verfassungswidrige Kofinanzierung eines Fernverkehrsprojektes durch Bund und Land vor. Sie enthalten einen Kostendeckel, an den inzwischen niemand mehr glaubt. Und dann gab es da noch einen Stresstest, in dem die Bahn nach eigenem Bekunden großen Aufwand betreiben musste, um überhaupt einen verkehrlichen Nutzen dieser Rekordinvestition nachzuweisen. Und die gewählte Regierung des Vertragspartners Land Baden-Württemberg sieht voraussichtlich für den 1. Dezember eine Volksabstimmung vor. Was kratzt das das bundeseigene Unternehmen DB AG? Was kratzt das den Bundesverkehrsminister, wenn es nur ein paar Milliarden Euro aus öffentlichen Kassen kostet, eine grün-rote Landesregierung vorzuführen?

Augenzeugen berichteten gestern, sie hätten im Innern des Südflügels Markierungen zum Anbringen von leichten Sprengladungen gesehen. Nach unbestätigten Hinweisen soll der Südflügel “angesprengt” werden, um ihn dann leichter abbrechen zu können.

Aktion, Verkehr
9. August 2011

S 21: Alt-68er-Fahrpläne und Widersetzen heute

Die DB AG will heute am Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs mit dem Verlegen von Rohrleitungen für das so genannte „Grundwassermanagement“ beginnen. An der Cannstatter Straße sollen Metallständer aufgestellt werden, auf denen in mehreren Metern Höhe Rohre entlang führen sollen. Die Absenkung des Grundwasserspiegels – beantragt hat die Bahn, 6,8 Millionen Kubikmeter Grundwasser umzupumpen – ist Voraussetzung, um mit den gigantischen Erdarbeiten für die Verlegung des Hauptbahnhofs in die Unterwelt zu beginnen. Zwei Hundertschaften der Polizei sind vor Ort.

Im Anschluss will die Bahn die Rohre weiter durch den Schlossgarten führen. Damit würde sie die Situation zuspitzen, denn hier steht die „Schirmburg“, die Zeltstadt der Gegner des Kellerbahnhofs. Mitten drin sind auch drei von ROBIN WOOD-Aktiven besetzte Bäume. Auf zwei alten Platanen und einer Schwarzpappel haben sie sich auf Plattformen eingerichtet.

Den Nutzen von Stuttgart 21 sollte die DB im „Stresstest“ nachweisen. Man kann über viele Details des Stresstestes streiten, unstrittig ist aber, dass die DB AG große Mühe hat, einen Nutzen dieser Rekordinvestition für den Bahnverkehr überhaupt darzustellen. ROBIN WOOD lehnt den Abriss des historischen Kopfbahnhofs ab, da er dem Bahnverkehr mehr schadet als nutzt und einem Integralen Taktfahrplan im Wege steht.

Original-Fahrpläne aus den 60er Jahren belegen, dass der bestehende Bahnhof leistungsfähiger ist als das Tunnelprojekt Stuttgart 21, dessen Kosten laut Finanzierungsvereinbarung bei 4,5 Milliarden Euro liegen. 4,5 Milliarden € für den Hauptbahnhof der sechstgrößten deutschen Stadt ist übrigens exakt die Summe, die die Bundesregierung im Herbst 2008 als Erlös aus dem Verkauf eines Viertels der Bahn-Transport-Sparte an der Börse erwartete! Alles Geld aus der nur vom Finanzcrash gestoppten Verschleuderung der Bahn an der Börse würde von einer einzigen Immobilie in der Baden-Württembergischen Landeshauptstadt geschluckt – ohne Nutzen für den Bahnverkehr.

Aktion, Verkehr
8. August 2011

S 21: Wasser Marsch für´s Grundwassermanagement?

Trotz ihres Scheiterns im Stresstest setzt die DB AG in Stuttgart die Bauarbeiten am so genannten Grundwassermanagement fort. Am Donnerstag hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden, dass die Baugenehmigung der Bahn weiterhin Gültigkeit hat, obwohl sie im April 2011 beim zuständigen Eisenbahnbundesamt beantragt hat, in kürzerer Zeit mehr als das Doppelte der genehmigten Wassermenge abzupumpen: Statt 3 Millionen Kubikmeter Grundwasser in 8 Jahren Bauzeit nun 6,8 Millionen Kubikmeter in 7 Jahren Bauzeit. Nach Einschätzung des Baden-Württembergischen Umweltministeriums ist dies eine so wesentliche Änderung, dass sie den Planfeststellungsbeschluss in Frage stellt. Wie riskant der maßlose Eingriff ins Grundwasser ist, zeigte eindrucksvoll der Einsturz des Kölner Stadtarchivs im März 2009.

Die Parkschützer befürchten einen Polizeieinsatz zur Durchsetzung der Bauarbeiten. Nach der heutigen Montagsdemo wird es eine sitzende Menschenkette geben.