Die Volksabstimmung in Baden-Württemberg zum Ausstieg aus der Finanzierung des Großprojekts Stuttgart 21 ist vorbei. In fast allen Zeitungen und im Mund sämtlicher Politiker werden nun die „demokratischen Fortschritte“ gepriesen, die aus der Widerstandsbewegung entstanden sein sollen. Gleichzeitig kann man in denselben Zeitungen lesen und aus denselben Mündern hören, dass jeglicher Protest seit Montag „illegitim“ oder “nicht sinnvoll“ sei. Unsere Einstellung zur Volksabstimmung ist bekannt.
Das Ergebnis vom Sonntag kam für uns nicht gänzlich unerwartet, auch wenn wir von der Stadt Stuttgart etwas mehr erwartet hätten. Was einige Kreise aus dem Ergebnis der Abstimmung für die Zukunft des Protests gegen Stuttgart 21 ableiten, ist aber mehr als bedenklich. Das Demonstrationsrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie und wir sind sehr enttäuscht über die erneuten Versuche die Bürger mundtot zu machen und ihnen das Kundtun ihrer Meinung mit Wort und Tat zu verbieten. Das Demonstrationsrecht schreibt ausdrücklich nicht vor, wie viele Gleichgesinnte hinter einem stehen müssen, um demonstrieren oder um eine Demonstration als „legitim“ bezeichnen zu „dürfen.“
Nun haben sich unseres Erachtens weder vor noch nach der Volksabstimmung bemerkbare „demokratische Fortschritte“ gezeigt. Projektgegner wurden und werden immer noch durch die Polizei und Befürworter von Stuttgart 21 eingeschüchtert und bedroht. Hunderte von Menschen werden erkennungsdienstlich behandelt und zwar ausdrücklich um sie einzuschüchtern, sodass sie es sich noch mal überlegen, ob sie bei weiteren Protesten und Aktionen mitmachen und ihre verfassungsmäßig garantierten Grundrechte in Anspruch nehmen.♣ Die Staatsanwaltschaft verfolgt schnell und oberflächlich jede Anzeige gegen S21-Gegner_innen, die ihnen von Bahn und Polizei vorgelegt wird. Gegen Bahn und Polizei wird, wenn überhaupt, nur langsam ermittelt. Viele Gegner_innen trauen sich seit längerer Zeit nicht mehr in die Stadt zu gehen und Pro-K21 oder Parkschützer-Buttons zu tragen. Früher oder später wird man von der Polizei angehalten, ausgefragt, die Taschen werden durchsucht und manchmal wird man sogar mitgenommen. Unser Protest soll mundtot gemacht werden… er soll erstickt werden. Durch die Polizei, durch aggressive Befürworter, durch die Volksabstimmung und nun durch Medien und Politiker, die unseren Protest als „illegitim“ bezeichnen.
Dabei hat die Volksabstimmung vor allem eines nicht bewirkt. Stuttgart21 ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoller geworden. Immer noch ist es ein mangelhaft legitimiertes Projekt, da es den Bürgern erst zu einem Zeitpunkt eine Entscheidungsmöglichkeit bereitstellte, als in der Wahrnehmung vieler bereits „alles gelaufen“ war. Immer noch schafft es mehr verkehrliche und infrastrukturelle Probleme als es zu lösen vorgibt. Immer noch ist die Finanzierung weitgehend ungeklärt. Immer noch ist der Bereich Fildertunnel und Filderbahnhof nicht planfestgestellt. Immer noch gibt es keine Notfallpläne die den Namen verdienen – die Liste ließe sich fortsetzen.
Wir, die Regionalgruppe Stuttgart, wie viele andere S21-Gegner_innen, sehen uns daher immer noch in der Pflicht, einige Sachen zu schützen:
- den leistungsfähigen, erprobten und ausbaufähigen Kopfbahnhof,
- eine bürgerfreundliche Bahn für alle Menschen in Baden-Württemberg,
- einen verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Menschen,
- den mittleren Schlossgarten, der mit seinen jahrhundertealten Bäumen ein unersetzliches Erholungsgebiet im bestens erreichbaren Stadtzentrum bildet, sowie von herausragender Bedeutung für die Qualität der Atemluft in der ohnehin stark belasteten Stuttgarter Innenstadt ist.
Hierzu gehört aber auch ganz besonders das Demonstrationsrecht! Wir haben uns noch vor der Volksabstimmung im Schlossgarten mit einem neuen Baumhaus winterfest gemacht. Wir gehen davon aus, dass die Bahn im tiefsten Winter roden will und wir werden weiterhin im Weg stehen. Wir bleiben oben und freuen uns über Besuch und Unterstützung!
♣ Just diesen Dienstag wurde ein Robin Wood Aktivist erkennungsdienstlich behandelt, der nachweislich nicht bei der Protestaktion anwesend war, bei der ihn die Polizei gerne gesehen haben will. Beschwerde beim Gericht brachte nichts: der Richter entschied sich, trotz zweifelsfreiem Alibi des Aktivisten, zugunsten der polizeilichen Maßnahme.