Aktion, Süd-West, Verkehr
7. Februar 2012

S 21: Polizei und DB sind sich einig / Augen auf am nächsten Wochenende

Das Kommunikationsbüro der DB AG teilte heute morgen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd mit, dass Polizei und Bahn  sich über einen Termin zur Räumung des Schlossgartens und Fällung der dortigen Bäume einig seien. Den verraten sie aber nicht, damit die Bürger_innen den Landesdienern oder gar der bundeseigenen Bahn nicht noch mehr in die Quere kommen. “Gelebte Transparenz” könnte Landesvater Kretschmann nun erneut sein Lob auf die Polizei beim von der Bahn vorgezogenen Abbruch des Südflügels ausbringen. Aber nein, der Ministerpräsident ist gar nicht dabei, sondern erklärt per offenem Brief auf Facebook, dass die Volksabstimmung ihm endlich die Legitimation verschafft hat, jeden Mist in der Projektplanung von Stuttgart 21 zuzulassen und sich nicht weiter einzumischen, bl0ß weil er von ein paar weniger Leuten als bei der Volksabstimmung zum Ministerpräsidenten gewählt wurde: ‘Wer meint, die Landesregierung und insbesondere ich als Ministerpräsident könnten oder müssten das Projekt über Schwächen noch endgültig zu Fall bringen, dem muss ich ganz klar sagen, dass ich dies nicht machen werde.’ Ein paar dieser für die Landesregierung zwar teuren aber lässlichen “Schwächen” finden Sie hier.

In der Autostadt Stuttgart soll ein Bahnhofsabriss möglichst wenig den Berufsverkehr auf der Straße behindern. Deswegen Augen und Ohrenschützer auf und am kommenden Wochenende (11/12.2.) warm anziehen! Zur aktuellen Lageeinschätzung hier lang.

Blog, Energie, Prozess
27. Januar 2012

Castor-Prozess vertagt – Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

EichhoernchenMit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

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Allgemein, Energie, Pressemitteilungen, Prozess
22. Januar 2012

CastorgegnerInnen in Potsdam vor Gericht am 26.01.12

Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 AG-Gebäude Hegelalle 8 / UnterstützerInnen treffen sich ab 9:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude

bildAm kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Die vier AktivistInnen hatten am 6. November 2008 — frei nach dem Motto: Der CASTOR kommt, wir sind schon da — mit Bannern auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke über der Schienenstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg protestiert. Kurz vor dem Start des Atommüllzuges in Frankreich richtete sich ihr Protest gegen ein atomares Endlager in Gorleben und den Weiterbetrieb von Atomanlagen. Die Polizei sperrte die Schienenstrecke, beendete nach ca. fünf Stunden die Aktion und verhängte Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Außerdem stellte sie die Personalien der Beteiligten fest und sperrte eine Aktivistin aus der Gruppe für vier Tage unter entwürdigenden Bedingungen allein in eine Gewahrsamszelle – vorbeugend und wegen des bloßen Verdachts, sie könne weitere Ordnungswidrigkeiten begehen und den CASTOR-Transport behindern. „Dies stellte zusätzlich zum angedrohten Bußgeld eine unverhältnismäßige Abstrafung dar“, sagt die betroffene Aktivistin. Sie hat im Dezember 2009 Verfassungsbeschwerde eingereicht, die noch nicht entschieden wurde.

„Die Reaktorkatastrophen in Fukushima haben viele Menschen auf die Straße gebracht. Die Regierung hat versucht, sie mit einem Gesetzespaket zum Atomausstieg zu besänftigen. Was beschlossen wurde, ist aber kein Atomausstieg, sondern die Erlaubnis, noch mindestens ein Jahrzehnt lang Atomanlagen zu betreiben“, sagt Frederik, einer der Aktivisten. Seine Mitstreiterin Cécile fährt fort: „Wer es ernst meint mit dem Atomausstieg, muss sowohl die Atommüllproblematik als auch die weiteren Atomanlagen wie die Urananreicherungsanlage in Gronau mit einbeziehen, die unter der rot-grünen Landesregierung in NRW sogar noch ausgebaut wird. Wer kein Fukushima abwartet und handelt, bevor es zu spät ist, wird kriminalisiert.“

Gerichte in früheren Verfahren etwa in Hannover und Steinfurt haben nach ähnlichen Kletteraktionen über der Schiene Beschuldigte frei gesprochen. Die AktivistInnen wollen auch jetzt einen Freispruch erreichen und keinesfalls das ihrer Meinung nach überzogene Bußgeld zahlen.

Das Amtsgericht Potsdam spielt seit Umstrukturierung der Bundespolizei eine wichtige Rolle in Bezug auf Gerichtsverfahren wegen CASTOR-Transporten. Denn bei Ordnungswidrigkeitsverfahren richtet sich der Gerichtsstand nach dem Sitz der beteiligten Bußgeldbehörde. Das ist bei Aktionen im Schienenbereich die Bundespolizei, die über eine zentrale Bußgeldstelle verfügt und ihren Hauptsitz in Potsdam hat. Das führt dazu, dass – weit entfernt vom Tatort – in Potsdam verhandelt wird und die Verfahrenskosten in die Höhe getrieben werden. Nach Meinung der Betroffenen steigt dadurch der Druck zu zahlen, anstatt vor Gericht um seine Rechte zu streiten.

Weitere Infos:

Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011

Pressemitteilungen zur Aktion:

http://www.robinwood.de/german/presse/index-081106.htm

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5e9c1754deb.0.html

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5a9d7749116.0.html

http://robinwood.de/Newsdetails.13+M5620fc356ca.0.html

Videobericht zur Aktion (französisches Fernsehen)

Weitere Hintergründe zum Prozess

Flyer zum Prozess

Energie, Prozess
1. Januar 2012

Potsdam: Prozesse gegen CastorgegnerInnen

Derzeit bekannte Termine vor dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12

* 04.01.2012, 13:20 Uhr und 13:40 Uhr im Saal 21:  Prozess gegen zwei Beteiligten an der Castorblockade  in Altmorschen 2010 ; Erklärung der Gruppe Brückentechnologie (keine Robin Wood Aktion)

 * 06.01.2012: Prozess gegen eine Person wegen Kletteraktion von Robin Wood beim Castortransport 2008 (symbolische Besetzung von Brücken an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg)

 * 26.01.2012, 9:00 Uhr, Saal 21: Prozess gegen vier Personen wegen
Kletteraktion von Robin Wood beim Castortransport 2008 (symbolische Besetzung von Brücken an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg) – Bericht zum 1. Prozesstag August 2011

 

Hintergründe zu den Prozessen

Siehe unter nirgendwo.info oder auf dem Blog von Robin Wood Aktivistin Cécile Lecomte

 Warum finden diese Castor-Prozesse wegen Ordnungswidrigkeiten in Potsdam statt?

Seit einer Umstrukturierung ist deutschlandweit ein einziges Amtsgericht mit allen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (also v.a. Unerlaubtes Betreten der Schienen und andere Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung) betraut. Es handelt sich dabei um das Amtsgericht in Potsdam. Egal ob in Lubmin, Karlsruhe oder im Wendland: Wer einem Bußgeld wegen Aktionen an der Schiene widerspricht, landet in Potsdam vor Gericht. Damit kommt diesem Gericht eine ganz besondere Rolle bei der Kriminalisierung das Anti-Atom-Widerstands zu.

 Warum überhaupt Einspruch gegen Bußgeldbescheide einlegen und es damit auf Prozesse ankommen lassen, anstatt einfach die „angebotenen“ Bußgelder zu zahlen?

Das Ziel von Repression (z. B. Bußgelder) ist es, Menschen von politischem Protest und Widerstand abzuhalten und sie einzuschüchtern. Trotzdem kann es Sinn machen, Prozesse zu führen. Denn Gerichtsprozesse machen nicht nur uns Arbeit und Kosten, sondern noch viel mehr dem Justizapparat! Die Erfahrung zeigt, dass massenhafte Einsprüche und Gerichtsprozesse im Wendland dazu geführt haben, dass dort Sitzblockaden gar nicht mehr verfolgt werden. Außerdem kann auch jeder Prozess als politische Bühne genutzt werden und Öffentlichkeit herstellen.

Aktion, Blog, Süd-West, Verkehr
2. Dezember 2011

Nach der Volksabstimmung – wir bleiben oben!

Die Volksabstimmung in Baden-Württemberg zum Ausstieg aus der Finanzierung des Großprojekts Stuttgart 21 ist vorbei. In fast allen Zeitungen und im Mund sämtlicher Politiker werden nun die „demokratischen Fortschritte“ gepriesen, die aus der Widerstandsbewegung entstanden sein sollen. Gleichzeitig kann man in denselben Zeitungen lesen und aus denselben Mündern hören, dass jeglicher Protest seit Montag „illegitim“ oder “nicht sinnvoll“ sei. Unsere Einstellung zur Volksabstimmung ist bekannt.

Das Ergebnis vom Sonntag kam für uns nicht gänzlich unerwartet, auch wenn wir von der Stadt Stuttgart etwas mehr erwartet hätten. Was einige Kreise aus dem Ergebnis der Abstimmung für die Zukunft des Protests gegen Stuttgart 21 ableiten, ist aber mehr als bedenklich. Das Demonstrationsrecht ist ein Grundpfeiler der Demokratie und wir sind sehr enttäuscht über die erneuten Versuche die Bürger mundtot zu machen und ihnen das Kundtun ihrer Meinung mit Wort und Tat zu verbieten. Das Demonstrationsrecht schreibt ausdrücklich nicht vor, wie viele Gleichgesinnte hinter einem stehen müssen, um demonstrieren oder um eine Demonstration als „legitim“ bezeichnen zu „dürfen.“

Nun haben sich unseres Erachtens weder vor noch nach der Volksabstimmung bemerkbare „demokratische Fortschritte“ gezeigt. Projektgegner wurden und werden immer noch durch die Polizei und Befürworter von Stuttgart 21 eingeschüchtert und bedroht. Hunderte von Menschen werden erkennungsdienstlich behandelt und zwar ausdrücklich um sie einzuschüchtern, sodass sie es sich noch mal überlegen, ob sie bei weiteren Protesten und Aktionen mitmachen und ihre verfassungsmäßig garantierten Grundrechte in Anspruch nehmen.♣ Die Staatsanwaltschaft verfolgt schnell und oberflächlich jede Anzeige gegen S21-Gegner_innen, die ihnen von Bahn und Polizei vorgelegt wird. Gegen Bahn und Polizei wird, wenn überhaupt, nur langsam ermittelt. Viele Gegner_innen trauen sich seit längerer Zeit nicht mehr in die Stadt zu gehen und Pro-K21 oder Parkschützer-Buttons zu tragen. Früher oder später wird man von der Polizei angehalten, ausgefragt, die Taschen werden durchsucht und manchmal wird man sogar mitgenommen. Unser Protest soll mundtot gemacht werden… er soll erstickt werden. Durch die Polizei, durch aggressive Befürworter, durch die Volksabstimmung und nun durch Medien und Politiker, die unseren Protest als „illegitim“ bezeichnen.

Dabei hat die Volksabstimmung vor allem eines nicht bewirkt. Stuttgart21 ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoller geworden. Immer noch ist es ein mangelhaft legitimiertes Projekt, da es den Bürgern erst zu einem Zeitpunkt eine Entscheidungsmöglichkeit bereitstellte, als in der Wahrnehmung vieler bereits „alles gelaufen“ war. Immer noch schafft es mehr verkehrliche und infrastrukturelle Probleme als es zu lösen vorgibt. Immer noch ist die Finanzierung weitgehend ungeklärt. Immer noch ist der Bereich Fildertunnel und Filderbahnhof nicht planfestgestellt. Immer noch gibt es keine Notfallpläne die den Namen verdienen – die Liste ließe sich fortsetzen.

Wir, die Regionalgruppe Stuttgart, wie viele andere S21-Gegner_innen, sehen uns daher immer noch in der Pflicht, einige Sachen zu schützen:

  • den leistungsfähigen, erprobten und ausbaufähigen Kopfbahnhof,
  • eine bürgerfreundliche Bahn für alle Menschen in Baden-Württemberg,
  • einen verantwortungsbewussten Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Menschen,
  • den mittleren Schlossgarten, der mit seinen jahrhundertealten Bäumen ein unersetzliches Erholungsgebiet im bestens erreichbaren Stadtzentrum bildet, sowie von herausragender Bedeutung für die Qualität der Atemluft in der ohnehin stark belasteten Stuttgarter Innenstadt ist.

Hierzu gehört aber auch ganz besonders das Demonstrationsrecht! Wir haben uns noch vor der Volksabstimmung im Schlossgarten mit einem neuen Baumhaus winterfest gemacht. Wir gehen davon aus, dass die Bahn im tiefsten Winter roden will und wir werden weiterhin im Weg stehen. Wir bleiben oben und freuen uns über Besuch und Unterstützung!

 

 

♣ Just diesen Dienstag wurde ein Robin Wood Aktivist erkennungsdienstlich behandelt, der nachweislich nicht bei der Protestaktion anwesend war, bei der ihn die Polizei gerne gesehen haben will. Beschwerde beim Gericht brachte nichts: der Richter entschied sich, trotz zweifelsfreiem Alibi des Aktivisten, zugunsten der polizeilichen Maßnahme.

Blog, Energie, Prozess, Rhein-Main
29. Oktober 2011

Haft für Castor-Blockade

Im November 2008 hielten Aktivist_innen den Castor-Zug in’s wendländische Gorleben für über zwölf Stunden auf. Wegen angeblicher Nötigung wurden die drei angeketteten Aktivistis zu jeweils 80 Tagessätzen à 10,00 Euro, also jeweils 800,00 Euro Geldstrafe bzw. 80 Tage Haft verurteilt. Zwei der Geldstrafen wurden bezahlt, die dritte Aktivistin, Franziska wird ihre Haft absitzen.

Proteste zur Verabschiedung Franziskas

Proteste zur Verabschiedung Franziskas

Franziska wurde zu 80 Tagessätzen verurteilt und hat sich entschieden, diese Strafe nicht zu bezahlen, sondern abzusitzen. Zur JVA Frankfurt III wurde sie am 14. Oktober von jonglierenden, bunt geschminkten und tanzenden Unterstützer_innen begleitet, die ihr zum Abschied selbst gefilzte Blumen und einen Anti-Knast-Kuchen mitgebracht hatten.

Weitere Informationen gibt es unter http://knast.blogsport.de

Wer Franziska unterstützen möchte kann ihr an folgende Adresse Briefe schreiben:

Franziska Wittig
JVA Frankfurt III
Obere Kreuzäckerstr. 4
60435 Frankfurt

Aktion, Süd-West, Verkehr
29. September 2011

S21 – ein Jahr nach dem Schwarzen Donnerstag: Demokratie geht anders

Morgen jährt sich zum ersten Mal der brutale Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten. Hunderte Menschen verletzte die Polizei, als sie den Schlossgarten räumte, damit die DB AG noch in der gleichen Nacht illegal mehrere Bäume fällen lassen konnte. In Stuttgart wird dieser Zäsur im Widerstand gegen das Immobilienprojekt S 21 morgen mit einem nächtlichen Schweigemarsch gedacht.

Nach dem Schwarzen Donnerstag kam das Schlichtungsverfahren, ein Untersuchungsausschuss, die Abwahl des verantwortlichen Ministerpräsidenten Mappus, CDU, die erste grün-rote Landesregierung und der Stresstest. Am 27. November wird es eine Volksabstimmung zur Finanzierung von Stuttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg geben. Ein Drittel aller Wahlberechtigten oder 2,6 Millionen Menschen müssen eine gültige Stimme für den Ausstieg des Landes aus S 21 abgeben. Zum Vergleich: Die vorherige schwarzgelbe Landesregierung, die die Finanzierungsvereinbarung verbrochen hat, wurde bei einer Wahlbeteiligung von nur 53 Prozent von gut der Hälfte der Wählenden ins Amt gebracht, das sind rund zwei Millionen Menschen. Demokratie geht anders.

Vor einem Jahr spritzten die Wasserwerfer wahllos in die Menge. Heute ist die Repression gezielter. Nach einer Protestaktion gegen die Fortsetzung der Bauarbeiten am 20. Juni gab es zahlreiche Hausdurchsuchungen. Gegen mehrere Aktive, u.a. von ROBIN WOOD, wird wegen Landfriedensbruchs ermittelt, das private Umfeld durchleuchtet. Ausgerechnet zum Jahrestag der staatlichen Gewalteskaltaion wurde ein ROBIN WOODler deswegen zur erkennungsdienstlichen Behandlung vorgeladen.

ROBIN WOOD-Aktive halten weiterhin vier Bäume im Stuttgarter Schlossgarten besetzt, zu deren Füßen ist ein Infostand. Ab morgen darf nach Vegetationskalender wieder gefällt werden, die Bahn hat inzwischen einen Nutzungsvertrag für das Gelände abgeschlossen.

Aktion, Verkehr
26. August 2011

S 21: Prozess gegen Nordflügel-Besetzer – Silber für Südflügel-Retter

Genau ein Jahr, nachdem Abrissbagger damit begannen, den Nordflügel des historischen Stuttgarter Hauptbahnhofes in Trümmer zu legen, möchte sich Bahnchef Grube den Nicht-Abriss des Südflügels versilbern lassen. Der Abriss des Nordflügels war im Bauablauf vorgezogen worden, um dem Massenprotest gegen das verkehrspolitisch kontraproduktive Immobilienprojekt unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung durch die Schaffung von Fakten, genauer die Demolage des Bahnhofsgebäudes, den Boden zu entziehen. 600.000 Euro Mehrkosten verursachte nach DB-eigenen Angaben die politisch motivierte Abrissbeschleunigung. Über Versuche, diese der Landesregierung in Rechnung zu stellen, ist nichts bekannt. Die Politik mit der Abrissbirne erwies sich weder für den damaligen Ministerpräsidenten Mappus noch für Bahnchef Grube als Erfolgsmodell. Nun bietet Grube an, selbiges beim Südflügel NICHT zu wiederholen. Wie in der Bauplanung vorgesehen, soll die Abrissbirne bis Ende des Jahres im Schuppen bleiben. Doch dafür  möchte der Bahn-Chef nun die Zusicherung des Landes, dass der Bahn daraus keine finanziellen Nachteile entstehen.

Vor genau einem Jahr und einem Monat besetzten Stuttgarter Bürger_innen den Nordflügel, um ihn vor dem Abriss zu schützen. Mehr als 50 Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs verfolgt die Staatsanwaltschaft deswegen. Mit Gespür für Jubiläen wurde vor dem Amtsgericht Stuttgart gestern gegen fünf Abrissgegner, u.a. von ROBIN WOOD, verhandelt. Das Gericht verhängte Strafen von 10 bzw. 20 Tagessätzen. Die Betroffenen werden Rechtsmittel einlegen. Zwei Verfahren wurden aufgrund des Angebots gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

Aktion, Welt retten
4. Juni 2011

Petition gegen Pfefferspray

Gegen die Verwendung von Pfefferspray gegen Demonstrierende gibt es nun eine E-Petition beim Bundestag. Diese ist auch notwendig, wenn wir uns alle daran erinnern, dass 2190 Dosen Pfefferspray im Umfeld des letzten Gorleben Castors verwendet wurden und ein Kletterer zum Absturz gebracht und schwer verletzt wurde. Auch die Bilder im Stuttgarter Schlosspark bleiben unvergessen.

Polizisten räumen einen Teil des Stuttgarter Schlossparks und gehen dabei mit Wasserwerfern gegen Sitzblockaden vor / Foto: Christian Grodotzki

Die Petition richtet sich konkret gegen den Einsatz von Pfefferspray seitens der Bundespolizei gegen Versammlungen, Menschenmengen und Einzelpersonen mit  Ausnahme der Notwehr zu verbieten. Außerdem soll mittels eines Bundesgesetzes sowie im Rahmen der Innenministerkonferenz die selbe Einschränkung für die Länderpolizeien erwirkt werden.

Denn für Asthmatiker (5 % der Erwachsenen) und Allergiker (ca. 20%), sowie für Menschen, die Beruhigungsmittel, Drogen sowie bestimmte Medikamente eingenommen haben, besteht ein erhebliches gesundheitliches Risiko. So ereigneten sich in Deutschland im Jahr 2009 mindestens drei Todesfälle nach einem Polizeieinsatz mit Pfefferspray, im Jahr 2010 ein weiterer und in diesem Jahr bereits einer. Von Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Mittel kann keine Rede mehr sein, wenn z.B. eine Sitzblockade mittels Einsatz eines potentiell tödlichen Reizmittels aufgelöst wird. Pfefferspray soll deshalb künftig nur noch ausschließlich zur Abwendung unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben der PolizistInnen erlaubt sein und dessen Verwendung dem Schusswaffengebrauch gleichgestellt werden.” erklärt “BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz” dazu.

Hier der direkte Link zur E-Petition: https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17847
und weitere Informationen zum Thema gibt es unter: http://www.buerger-beobachten-polizei.de/thema-repression/pfefferspray

Polizist mit Pfefferspray zielt auf den unteren Kletterer / Foto: Atomkraft tötet

Polizist mit Pfefferspray zielt auf den unteren Kletterer / Foto: Atomkraft tötet

Prozess
1. Juni 2011

Lubmin – Verfahren gegen Castorgegner eingestellt

Am Dienstag, den 31. Mai, sollte sich Karsten, ein Lüneburger Antiatomaktivist, vor dem Greifswalder Amtsgericht verantworten. Karsten hatte sich an einer Kletter-Protestaktion gegen den Castortransport nach Lubmin im  Dezember 2010 zusammen mit 7 weiteren AktivistInnen von Robin Wood beteiligt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter und Beleidigung. Gegen einen Strafbefehl von 30 Tagessätzen hatte Karsten Einspruch eingelegt. Nach 3 Stunden Verhandlung endete das Verfahren mit einer Einstellung auf Staatskosten (§ 153 StPO). Einen detailierten Bericht gibt es hier…

Karsten vor Gericht, begleitet von einer Solidaritätsaktion

Karsten vor dem Gericht, begleitet von einer Solidaritätsaktion