
Auf der Demonstration am 09.07. gegen S21 (Foto: Chris Grodotzki | visual-rebellion.com)
Den Bagger besetzten insgesamt drei Personen, deren gemeinsames Verfahren bereits in der ersten Instanz in zwei seperaten Prozessen verhandelt wurde. Grund dafür war die Abwesenheit am Prozesstermin zweier Angeklagter sowie der Weigerung des Gerichts diesen Termin zu verschieben. Daraufhin wurde nur gegen einen Baggerbesetzer verhandelt dessen Berufungsverfahren am kommenden Dienstag stattfindet. Die zwei anderen Angeklagten wurden vor dem Amtsgericht ebenso verurteilt. Gegen dieses Urteil wurde von ihnen Berufung eingelegt. Eine Zusammenlegung mit gemeinsamen Prozesstermin aller Verfahrensbeteiligten wurde von dem Gericht mit der Begründung, es läge keine Berufung vor, abgelehnt. Der Berufungstermin der beiden weiteren Angeklagten steht noch aus.
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Besetzung des Abrissbaggers durch Aktivist_innen von ROBIN WOOD und den Parkschützern (Foto: Bei Abriss Aufstand)
Weitere Informationen: http://www.robinwood.de/tag/baggerbesetzung/
von Benni


