Von RSB über ESAB zur RPS
Richtlinien zum endgültigen Aus für die Alleen
Rudolf Fenner, Hamburg
August 2003
Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume. Hinter diesem gestelzten Titel verbirgt sich ein behördliches Regelwerk, das in den letzten Jahren für helle Aufregung unter Natur- und Landschaftsschützern sorgte. All zu offenkundig ging es darin den Straßen- und Alleebäumen an den Kragen. Bäume waren nicht mehr als ein todbringendes Risiko. Und wer künftig trotzdem noch Bäume entlang von Straßen hätte pflanzen wollen, mutierte quasi zum vorsätzlichen Totschläger. Wohl noch in diesem Jahr werden die Empfehlungen endgültig vom Bundesverkehrsministerium veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein, ob der vieltausendfache Protest, der auf Minister Stolpe und seine Vorgänger Bodewig und Klimmt niederging, Wirkung gezeigt hat.
Im Oktober 1999 drang zum erstenmal an die Öffentlichkeit, an was für einem brisanten Thema die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen in Köln im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums herumbastelte. Richtlinien zum Schutz vor Baumunfällen (RSB) hieß der Entwurf, der damals kursierte. Bereits dieser Titel offenbarte das verquere Denkmuster der Autoren: Es sind die Bäume, die die Unfälle verursachen, nicht etwa die Autofahrer.
Der Regelwerksentwurf empfahl, dort, wo Straßenbäume aus Altersgründen oder aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht entfernt werden müssen, keine neuen Bäume mehr nachzupflanzen. Neupflanzungen an Verkehrswegen, auf denen mehr als 70 km/h gefahren werden darf, sollten unterbleiben. Oder wenn's denn sein muss dann sollten die Bäume in einer Distanz von mindestens acht bis weit über zwanzig Metern gesetzt werden je nach Kurvenführung und Geländebeschaffenheit. Eine solche Regelung würde die klassischen Alleen entlang von Landstraßen zum Auslaufmodell machen. Es wäre auch das Aus von Baumreihen überhaupt in der Nähe dieser Straßen. Denn welche Kommune oder Landesverwaltung hat das Geld, sich rechts und links vom Straßenrand noch einen zusätzlichen Geländestreifen von fast dreißig Meter Breite für solche Baumpflanzungen zu leisten?
Die treibende Kraft hinter dieser neuen Richtlinie ist die Deutsche Versicherungswirtschaft. Der Gesamtverband dieser Branche (GDV) versucht seit gut zehn Jahren seine durch fragwürdige Rechts- und Fachgutachten gestützte These zu verbreiten: Die Gefährlichkeit von Straßenbäumen sei ausreichend belegt. Deswegen handele jeder, der heute noch Bäume an den Straßenrand pflanzt, vorsätzlich und sei daher bei entsprechenden Unfällen zu Schadenersatz verpflichtet. Mit dem Leiter des versicherungseigenen Instituts für Verkehrssicherheit sitzt der GDV an federführender Stelle in der Arbeitsgruppe, die diese Alleenrichtlinie ausformuliert.
Der zunehmende öffentliche Protest, unterstützt von Umwelt- und Landschaftspflegeverbänden, ließ auch die Umweltminister des Bundes und der Länder aktiv werden. Einstimmig forderten sie eine Überarbeitung des Entwurfs und ein Mitspracherecht in der Arbeitsgruppe. Und siehe da die Richtlinie wurde umbenannt und läuft seitdem unter dem Titel Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB). Dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL), dem Fachverband der landschaftspflegerischen Berufe, wurden mündliche Anhörungstermine gewährt. Und den Umweltministern wurde versprochen, dass sie vor der endgültigen Verabschiedung der Empfehlungen noch einmal konsultiert werden.
Rund anderthalb Jahre sind seitdem vergangen. Die Arbeitsgruppe der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen, genervt von der anhaltenden Kritik der Umweltseite, ließ fortan kein inhaltliches Wort mehr über die Weiterentwicklung der ESAB an die Öffentlichkeit dringen. Und als Anfang dieses Jahres die fertiggestellten Empfehlungen dem Verkehrsministerium übereicht wurden, da mussten Umweltministerium und Umweltministerkonferenz Herrn Stolpe erst nachdrücklich an die von seinem Vorgänger gemachten Zusagen erinnern, ehe sein Ministerium bereit war, ihnen die Endfassung der ESAB zur Abstimmung zuzuleiten.
Ob nun der jahrelange Protest Wirkung gezeigt hat, darüber drangen bislang nur Gerüchte an die Öffentlichkeit. Das Gerücht allerdings, das sich am hartnäckigsten hält, lautet: Alle umstrittenen Aussagen über einzuhaltende Abstände von Bäumen zum Straßenrand seien aus der ESAB herausgenommen worden und dafür unverändert in ein anderes Regelwerk, die sogenannten RPS, wieder hineingeschrieben. Und an diesen gerade in der Überarbeitung befindlichen RPS, den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeuge-Rückhaltesysteme, würden so lassen sich einzelne Mitglieder der gleichen Arbeitsgruppe trotzig vernehmen würde die Umweltseite garantiert nicht beteiligt werden.
Wir dürfen gespannt sein!