ROBIN WOOD zum Thema Feinstaub

Feinstaub (PM10)

Alle Umweltexperten sind sich darüber einig, dass die Feinstaubpartikel derzeit das mit Abstand größte Problem der Luftreinhaltung in Deutschland sind. Der Grenzwert (50 µg/m³) darf maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In 2005 war das bei rund 30 deutschen Städten der Fall. Traurige Spitzenreiter waren Messstellen in München und Leipzig, wo an jeweils 107 Tagen der gesetzliche Wert überschritten wurde. Eine Untersuchung der EU hat ergeben, dass alleine in Deutschland jährlich 65.000 frühzeitige Todesfälle durch Feinstaub verursacht werden.

Diesel und Feinstaub:
Feinstaub ist nicht gleich Feinstaub. Die gefährlichsten Partikel entstehen bei der Verbrennung von Dieselkraftstoff. Besonders dramatisch ist die Belastung durch Nutzfahrzeuge, die etwa zwei Drittel der Dieselemissionen verursachen.

Gesundheitliche Folgen:
Die Partikel verursachen eine ganze Reihe von Gesundheitsschäden: Herz- und Kreislauferkrankungen, Atemwegserkrankungen, akute und chronische Erkrankungen der Lunge, sowie Krebs. Besonders heimtückisch ist, dass die Teilchen gefährlicher werden, je kleiner sie sind, da sie dann tiefer in die Verästelungen der Lunge eindringen können. Die ultrafeinen Partikel (UFP) sind besonders gefährlich: Sie werden wegen ihrer geringen Größe nur schlecht von unserem Immunsystems erkannt. So dringen sie über die Lungenbläschen in die Blutbahn und von dort in unsere Organe ein. Sie besitzen die Fähigkeit, bis in die Zellkerne vorzudringen und dort wichtige Funktionen zu blockieren.  

 

Feinstaub-Messwerte und Luftreinhaltepläne

Beim Thema Feinstaub werden zahlreiche Messwerte, Zahlen und Schadstoffklassen genannt. Hier können Sie nachlesen, was sie bedeuten, ab wann welche Abgasstufe gilt und welche Luftreinhaltepläne in Ihrer Stadt existieren.

Grenzwerte:
Es wird zwischen zwei Grenzwerten unterschieden:

Tagesmittel:

Grenzwert: 50 µg/m³
(darf an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden)

Jahresmittel:

Grenzwert: 40 µg/m³

Abgasstufen bei Lkw:
Etwa zwei Drittel aller Dieselemissionen werden von den Nutzfahrzeugen ausgestoßen. Je niedriger die Euro-Stufe, desto höher ist der Schadstoffausstoß.

Entwicklung der gesetzlichen Abgasgrenzwerte für Feinstaubpartikel

Abgas- stufe

Einheit

Euro 0
(1998)

Euro 1
(1992/93)

Euro 2
(1995/96)

Euro 3
(2000/2001)

Euro 4
(2005/2006)

Euro 5
(2008/2009)

Euro EEV
(2000 - optional)

Partikel

g/kWh

 

0,4

0,15

0,1

0,16

0,02

0,03

0,02

0,03

0,02

Die erste Jahreszahl bezieht sich jeweils auf die Typzulassung durch die Hersteller, die zweite auf die Erstzulassung der Fahrzeuge. Quelle: Umweltbundesamt


Datenquelle: Kraftfahrt-Bundesamt (2005)

Seit dem 01.10.05 müssen neu zugelassene Lkw die Euro 4-Norm erfüllen. Allerdings sind nach wie vor viele alte Giftschleudern unterwegs. Die schadstoffärmeren Euro-Normen 5 oder 4 bzw. EEV erreicht kaum ein Lkw in Deutschland. 87 % der Nutzfahrzeuge erfüllen die Euro-3-Norm nicht und über die Hälfte erfüllt überhaupt keine Euro-Norm - Russpartikelfilter: Fehlanzeige!

Erläuterungen:
Quelle: Umweltbundesamt
PM10: Partikel, deren Durchmesser höchstens 10 Mikrometer beträgt.
(dringen bin in den Rachen ein)

PM2,5: Partikel, deren Durchmesser höchstens 2,5 Mikrometer beträgt.
(dringen bis in die Lunge ein)

PM0,1: Utrafeine Partikel (UFP), deren Durchmesser höchstens 0,1 Mikrometer beträgt.
(können über Lunge und Blut in sämtliche Organe und bis in die Zellkerne eindringen)

EEV (Enhanced Environmentally Friendly Vehicle) ist der gegenwärtig anspruchsvollste europäische Abgasstandard für Busse und Lkw. Diese besonders umweltschonenden Fahrzeuge übertreffen die Abgasqualität der ab Oktober 2008 bei Lkw und Bussen für alle neuen Fahrzeugtypen gültigen Norm Euro 5.

Überschreitungen bundesweit:
Auch dieses Jahr werden die Grenzwerte vielerorts nicht eingehalten werden.
Hier erfahren Sie die Überschreitungen aus ganz Deutschland.

Regional aus den einzelnen Bundesländern:
Hier finden Sie die aktuellen Messwerte und weitere Informationen zum Thema Feinstaub sortiert nach Bundesländern:
 

 

Luftreinhalte- und Aktionspläne

Nach Grenzwertüberschreitungen sind Kommunen verpflichtet, Luftreinhaltepläne zu erstellen. Diese können aber in jeder Stadt anders aussehen. Sie fragen sich, ob in Ihrer Region oder Ihrer Stadt ein Luftreinhalteplan existiert und wie die Maßnahmen aussehen? Hier finden Sie die Antwort, zusammengestellt vom Umweltbundesamt.  

 

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 24.03.06
ROBIN WOOD fordert konsequente Maßnahmen gegen Feinstaub  

 

Kontakt

Monika Lege
Verkehrsreferentin, Tel. 040 - 380 892 - 12, verkehr@robinwood.de

Ute Bertrand
Pressesprecherin, Tel. 040 - 380 892 - 22, presse@robinwood.de

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