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Die "Fünf von Süschendorf" vor Gericht - Überblick

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Die Aktion der "Fünf von Süschendorf" war sicherlich die spektakulärste Aktion beim Castor-Transport nach Gorleben im März 2001: AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand hatten sich gemeinsam in einem unter den Schienen gelegenen Betonblock angekettet. Der Castor-Zug rollte rückwärts und es dauerte aufsehenerregende 16 Stunden, bis diese Demonstration der besonderen Art beendet war.

Effektive und öffentlichkeitswirksame Aktionen sind der Atomindustrie und der sie unterstützenden Politik ein Dorn im Auge. Deshalb wird nun versucht, zukünftige AktivistInnen mit Strafverfahren und Schadenersatzforderungen abzuschrecken. Dabei wird allerdings mit unterschiedlichem Maß gemessen. Während beispielsweise das Verfahren wegen angeblichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gegen die Leute, die sich im Mai 2001 in Stade bei einem WAA-Transport mit Rohren unter den Gleisen angekettet hatten eingestellt wurde, werden demnächst die Prozesse gegen die "Fünf von Süschendorf" beginnen.

Vorgeworfen wird ihnen "Nötigung" und die "Störung öffentlicher Betriebe". Dabei ist der Castor-Transport kein "öffentlicher Betrieb". Und für eine Verurteilung wegen Nötigung muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die "Täter" mit Gewalt gehandelt haben. Dabei konnte man auf allen Bildern aus Süschendorf sehen, dass die AktivistInnen die ganze Zeit ruhig im Gleisbett lagen.

"Lex Süschendorf" von Otto Schily

Weil das Strafrecht nicht so besonders viel hergibt, wird zusätzlich versucht, den Fünfen mit horrenden Schadenersatzforderungen beizukommen. Dabei stellt sich die Frage, wer eigentlich Schäden verursacht und wer Schadensbegrenzung betreibt. Aber Bundesinnenminister Schily hat nach der spektakulären Aktion vom März 2001 eigens einen Erlass geschaffen, damit der Bundesgrenzschutz (BGS) bei AtomkraftgegnerInnen mehr Kosten eintreibt.

Der Erlass (BGS I2 - 632 232 - 1/0) geht explizit auf "Störer" ein, "die sich selbst untrennbar mit dem Gleisbett verbunden haben (z.B. Einbetonieren, Anketten)". Für alle Personal- und Gerätekosten, die durch die "unmittelbare Ausführung der Befreiungsmaßnahme" durch den BGS entstanden sind, sollen die AktivistInnen erstattungspflichtig sein. Damit schafft Schily eigenmächtig einen gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum der Behörde ab, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Kosten beitreibt.

"Schily erlässt eine Vorschrift, die versucht, ein Sonderrecht außerhalb des BGS-Gesetzes zu schaffen", kommentiert der Lüneburger Rechtsanwalt Wolfram Plener. "Daraus spricht der politische Wille, die Atomkraftgegner abzustrafen. Denn wirtschaftlich hat die Geldforderung angesichts des Gesamtaufwandes für den Polizeieinsatz in zweistelliger Millionenhöhe keinen Sinn."

Um die Strecke nach Gorleben wieder freizubekommen, wurden auch Beamte des Bundesgrenzschutzes eingesetzt. Monate nach der Aktion war den fünf AktivistInnen eine Rechnung über insgesamt 14.301,28 DM ins Haus geflattert, gegen die sie jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Klage eingereicht haben.

In dem Leistungsbescheid listet das Grenzschutzpräsidium Nord aus Bad Bramstedt detailliert die angeblich durch den Einsatz entstandenen Kosten auf: vom Heizgebläse (à 16,50 DM pro Tag) bis zu Gehörschutzkappen (1,5 Std. à 0,50 DM/Std.). Den Hauptbatzen bilden mit rund 13.000 DM die Personalkosten. Bisher waren solche "Sowieso-Kosten", die für die Aufrechterhaltung der Polizeiorganisation ohnehin anfallen, nach einhelliger Meinung nicht erstattungsfähig.

ROBIN WOOD sieht eine gefährliche Tendenz darin, dass - zum Zwecke der Abschreckung - Kosten für Polizeieinsätze mehr und mehr auf DemonstrantInnen abgewälzt werden sollen. Auch gegen diese neue Form der Repression wird also, wenn es soweit ist, vor Gericht gestritten werden.

Doch zuerst stehen die Strafverfahren an.

Eine Aktivistin ist Jugendliche und so wird ihr Prozess in Dannenberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die vier anderen stehen ab dem 17. April in Lüneburg vor Gericht. Viele AtomkraftgegnerInnen wollen dort dabei sein, um den Betroffenen Solidarität zu zeigen. So soll die Öffentlichkeit merken, dass es nicht einfach hingenommen wird, wenn die Demonstrationsfreiheit bei Castor-Transporten durch mehr und mehr Verbote und Strafverfahren eingeschränkt werden soll.

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