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Bericht vom 3. Prozesstag

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Die Staatsanwaltschaft steht mit leeren Händen da – und will es nicht wahrhaben

Beim Prozess gegen die "Fünf von Süschendorf" vor dem Amtsgericht Lüneburg sitzt in Wirklichkeit längst die Bahn auf der Anklagebank

Ein durchaus subjektiver Bericht von Jochen Stay

Dieser Prozess ist ein denkwürdiger Prozess. Und er wird es mit jedem Verhandlungstag mehr. Erstaunliches spielt sich ab in den Mauern des Amtsgericht Lüneburg: Ein Lehrstück über den Konflikt um die Castor-Transporte, über den Umgang von staatlichen Organen mit denjenigen BürgerInnen, die es angesichts der Gefahren der Atomkraft nicht aushalten können, untätig zuzusehen, wie mehr und mehr strahlender Müll Richtung Gorleben rollt.

"Störung öffentlicher Betriebe", so lautet einer der beiden Vorwürfe gegen die Angeklagten. Doch je mehr ZeugInnen befragt werden, umso deutlicher wird, dass sich in jeder März-Woche 2001 alles andere als öffentlicher Verkehr auf dem Schienenstrang zwischen Lüneburg und Dannenberg abgespielt hat. Nicht die Deutsche Bahn AG oder ihr Tochterunternehmen Nuclear Cargo Service haben diesen Transport veranstaltet, sondern es war eine Aktion der Sicherheitsbehörden, gemanagt auf allerhöchster Ebene. Sowohl auf dem Führerstand der Lokomotive als auch am Schaltpult des Fahrdienstleiters hatte der Bundesgrenzschutz (BGS) das Sagen.

Am deutlichsten wurde dies an diesem dritten Prozesstag durch die Zeugenaussage des Leiters der technischen Einheit des BGS Bayreuth. Er war mit seinen Leuten in einem Personenwaggon im Castor-Zug. Als auf der Fahrt bekannt wurde, dass bei Süschendorf Menschen im Gleis festgekettet sind, beschloss der BGS auf dem Zug, dass dieser bis zum Aktionsort heranfahren soll, damit die Polizeitechniker ihr schweres Gerät direkt ausladen und einsetzen können. Ab diesem Zeitpunkt war das Ziel der Zugfahrt nicht mehr, den Castor nach Dannenberg, sondern die BGS-Leute mit ihren Boschhämmern und Bolzenschneidern nach Süschendorf zu bringen.

Schon beim letzten Protzesstag hatte ja der Lokführer ausgesagt, nicht zum Anhalten genötigt worden zu sein. Er war vom BGS aufgefordert worden anzuhalten. Jetzt wissen wir auch warum. Der Fahrplan der Bahn galt schon vor Lüneburg nicht mehr. Das bestätigte der als Zeuge geladenen Fahrdienstleiters der Bahn. Frage eines Anwalts: "War es nicht völlig egal, wann er (in Lüneburg) abfährt?" Antwort: "Da haben Sie im Prinzip Recht". Die Abfahrt, so musste der Eisenbahner nach mehrmaliger Nachfrage eingestehen, wurde auch mehrere Stunden dadurch verzögert, dass auf der eingleisigen Strecke nach Dannenberg ein vom BGS gecharterter Personenzug in Wendisch Evern bereitstand, damit mehrere hundert SitzblockiererInnen von "X-tausendmal quer" abtransportiert werden konnten. Erst als dieser Gefangenenzug seine so genannte "Sperrfahrt" beendet hatte, konnte der Castor Lüneburg verlassen – nicht nach Fahrplan, sondern auf Anweisung des BGS.

Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck: "Das Ganze war eine Polizeiaktion, und die Behinderung einer Polizeiaktion im Rahmen einer Demonstration ist nicht strafbar."


"Organisierte Verantwortungslosigkeit"

Erschreckend an diesem dritten Prozesstag war die Vernehmung dieses Fahrdienstleiters. Trotz einer halbstündigen Befragung durch Richter, Staatsanwalt und den Rechtsanwälten konnte nicht abschließend geklärt werden, wie und unter welcher Verantwortlichkeit die Deutsche Bahn AG solche hochgefährlichen Transporte eigentlich durchführt. Schon wie der Lokführer in der Vorwoche betonte nun auch der Fahrdienstleiter, dass es für den Castor keine spezielle Vorbereitung oder Sicherheitsmaßnahmen gegeben hätte: "Das war nichts Besonderes, da wurde nichts geplant." Und auf die Frage eines Anwalts, was er denn mache, wenn was passiert, kommt die klare Antwort: "Nichts". Und ansonsten erklärt sich der gute Mann für so gut wie alles nicht zuständig zu sein. "Eine erschreckend deutsche Berufsauffassung" stellte einer der Verteidiger fest und "ein hohes Maß an organisierter Verantwortungslosigkeit." Es sei ein "absoluter Skandal", dass Bahnverantwortliche sich über die Gefährlichkeit der Transporte nicht im Klaren seien. Man müsse den Angeklagten dankbar sein, dass sie mit ihrer Aktion solche "schwarzen Löcher" bei der Bahn aufgedeckt hätten.


Schutz durch Versammlungsfreiheit?

Neben der Zeugenbefragung ging auch die Diskussion um die juristische Würdigung der Aktion weiter. Rechtsanwalt Dieter Magsam stellte fest, dass "vieles dafür spricht, dass es in Süschendorf eine kollektive Meinungsäußerung gab, die die Polizei nicht auflöste". Der Hintergrund: Jede Versammlung ist durch das Grundgesetz geschützt. Selbst wenn ein Versammlungsverbot besteht, ist die Aktion zwar eine verbotene Versammlung, aber immer noch eine Versammlung. Wenn die Polizei diese Versammlung nicht ordnungsgemäß auflöst, ("Achtung, Achtung, hier spricht die Polizei, hiermit löse ich diese Versammlung auf, bla, bla…"), dann können sich die an der Aktion Beteiligten auch schlecht dadurch strafbar machen, dass sie sich nicht entfernt haben. In der Vergangenheit gab es schon mehrere Prozesse wegen Nötigung, die mit einem Freispruch oder einer Einstellung endeten, weil die Polizei vergessen hatte, eine Versammlung aufzulösen. Der Staatsanwalt ist übrigens anderer Meinung. Er sagt, durch das Versammlungsverbot sei eine Auflösung obsolet geworden.


Staatsanwaltschaft steht mit leeren Händen da – will aber nicht aufgeben

Am Schluss des Verhandlungstages wurde es noch mal richtig spannend. Als Richter Kompisch die Beweisaufnahme schließen wollte, wurde Staatsanwalt Vogel munter "Ich kann mir nach wie vor nicht vorstellen, dass es hier auf einen Freispruch hinausläuft." Er kündigte eine ganze Reihe weiterer Beweisanträge für den nächsten Prozesstag (13.5.) an, um zu klären, wie lange die Aktivisten im Gleisbett gelegen haben: "Ich werde alle Beweismittel ausschöpfen." Dabei ist diese Tatsache überhaupt nicht mehr strittig, denn auch von den Angeklagten ist längst eingestanden, bis wann sie im Betonblock angekettet waren.

So sah das wohl auch der Richter, der dem Staatsanwalt deutlich machte, dass er weitere Zeugen nicht für nötig hält, sondern bereits genug gehört hat, um sich ein Urteil zu bilden. Das war dann wohl zuviel für den Anklagevertreter, der nun endgültig seine Felle wegschwimmen sah und den Richter scharf kritisierte. Er drohte mit einem Befangenheitsantrag und beanstandete dessen "abweichende Rechtsmeinung". Darauf der Richter: "Ich habe keine abweichende, sondern eine Rechtsmeinung" und mit einem Seufzer: "Das Gericht ist hier noch 30 Jahre und hat ohne Ende Zeit."

Die Verteidiger warfen dem Staatsanwalt "schlampige Ermittlungen" vor. Und jetzt, nachdem alle seine Zeugen peinliche Auftritte hatten und die Vorwürde entkräftet seien, versuche er verzweifelt nachzulegen. Die Frage sei, wem man das noch zumuten könne. Nichtsdestotrotz wird die Staatsanwaltschaft am nächsten Verhandlungstag neue Beweisanträge stellen und der Richter muss dann entscheiden, ob sie etwas zur Aufklärung betragen können. Es bleibt also spannend.

Zwischenfazit: Die Staatsanwaltschaft steht mit leeren Händen da. Nicht die Angeklagten, sondern die Deutsche Bahn AG steht am Pranger. (Schlagzeile in der "Welt": "Schwere Vorwürfe gegen die Bahn") Die Aktion in Süschendorf war zwar ärgerlich aber nicht strafbar. Ob der Richter das auch so sieht (und ob er wagt, öffentlich in einem Urteil dazu zu stehen) wird sich in den nächsten Verhandlungstagen zeigen.


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