Prozesserklärung von Tobias Leußner |
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Lüneburg, den 10.9.2003
Hohes Gericht, sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde in letzen Jahr vom Amtsgericht Lüneburg in erster Instanz verurteilt, einen Menschen mit Gewalt genötigt und einen öffentlichen Betrieb gestört zu haben. Hintergrund dieser Vorwürfe ist eine symbolische Protestaktion am 27. März 2001, die sich gegen einen Transport von Castor-Behältern aus La Hague nach Gorleben sowie im Allgemeinen gegen die weitere Nutzung der Atomenergie richtete. Ich gehe in dieses Berufungsverfahren, weil ich das erste Urteil als eine überzogene und völlig ungerechtfertigte Kriminalisierung von politischem Protest halte. Ich möchte hier zunächst Stellung nehmen, 1. zu dem Ablauf der angeklagten Aktion, 2. zu meiner Motivation, dies zu tun und 3. zur rechtlichen und politischen Bewertung. Konkreter Ablauf der Aktion:Im Vorfeld und während des Castortransportes im März 2001 fanden im gesamten Bereich des Wendlandes massive und vielfältige Demonstrationen und Protestaktionen statt. Ich habe mich, um meinen Beitrag im Rahmen der Proteste zu leisten, am Abend des 27.März gegen 19.15h zur Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg begeben. Bei km 212,4 habe ich ein Stahlrohr durch eine Vertiefung im Schotterbett unter der nördlichen Schiene hindurchgesteckt, beide Arme in das Rohr gesteckt und mich darin festgekettet, so dass ich auf dem Bauch im Gleisbett lag.Nach kurzer Zeit wurde ich von Polizeibeamten einer Einheit aus Biberach aufgefordert, das Gleis zu verlassen, worauf ich ihnen versuchte zu erklären, dass dies nicht möglich sei, da ich angekettet bin und ich mich nicht selbsttätig befreien kann. Die Beamten haben daraufhin zunächst heftig an mir gezerrt, um mich gewaltsam aus dem Rohr herauszuziehen. Dies war selbstverständlich nicht erfolgreich, denn ich war ja im Rohr fest, dies führte jedoch zu Verletzungen an meinen Unterarmen. Anschließend wurde ich von den Polizeibeamten über längere Zeit misshandelt, offenbar in der falschen Annahme, mich durch Zufügung von Schmerzen zur Aufgabe zwingen zu können. Dabei wurde weiter heftig an mir gezerrt, auf mich eingeschlagen, die Arme verdreht, soweit dies möglich war, durch Anwendung diverser schmerzhafter Hebelgriffe wurde mein Kopf nach hinten gezogen, wobei die Beamten zum Teil auf meinem Rücken knieten. Außerdem habe ich bei dieser Behandlung" mehrere Büschel von Haaren verloren. Schließlich bekam ich, offenbar von einem anderen Beamten, einen heftigen Tritt in die linke Körperseite. Resultat dieser Misshandlungen waren im wesentlichen Prellungen, großflächige Blutergüsse vor allem an den Armen, Rücken- und Schulterprobleme, eine schwere Distorsion der Halswirbelsäule sowie eine Thoraxprellung. Ich war dick angezogen, was mich sicherlich etwas vor noch schwereren Verletzungen geschützt hat. Ein anwesender Journalist, der den Vorfall beobachtet und fotografiert hatte, wurde abgedrängt und seine Kamera geöffnet, um den Film zu zerstören. Eine weitere anwesende, als Sanitäter kenntliche Person, wurde ebenfalls abgedrängt, es wurde nicht zugelassen, mich mit einer Rettungsdecke zu schützen Irgendwann beruhigte sich die Situation, weitere Polizeieinheiten trafen ein, schließlich auch Techniker des BGS, die vermutlich aus dem inzwischen im Schritttempo vorgefahrenen Zug kamen. Diese versuchten, das Stahlrohr mit technischem Gerät zu öffnen, was jedoch bald aufgegeben wurde. Schließlich wurde durch den BGS veranlasst, die Schiene aufzutrennen, so dass ich mit dem Stahlrohr vom Gleiskörper gezogen werden konnte. Soviel erst einmal zum Ablauf der Protestaktion, Näheres kann ich gern später ergänzen, wenn noch Unklarheiten bestehen. Motivation:Ziel der Aktion war es, ein öffentlich wahrnehmbares Zeichen gegen die Nutzung der Atomkraft zu setzen und sich dafür dem Castortransport - als Teil des kritisierten Systems von Energieerzeugung symbolisch entgegenzustellen.Um zu begründen, warum ich mich entschlossen habe, meinen Protest in dieser Form zu äußern, muß ich zunächst inhaltlich meine Bewertung der Atomkraftnutzung darstellen. Ich habe mich über längere Zeit, unter anderem auch in meinem Studium der Verfahrenstechnik, mit der Atomkraftnutzung befasst. Dabei musste ich erkennen, dass die Technologie der Stromerzeugung durch Kernspaltung auf den unterschiedlichsten Ebenen mit verschiedenen Unwägbarkeiten, Risiken und Gefahren verbunden ist. Die verschiedenen Gefahrenpotentiale will ich im folgenden jeweils nur kurz ansprechen, es ist jedoch sehr wichtig, die Atomtechnik als Gesamtsystem zu betrachten, um sie auch qualifiziert mit anderen Energieerzeugungstechniken vergleichen zu können. Nur aus einem solchen qualifizierten Vergleich kann die konsequente Ablehnung die Atomtechnologie und als Folge meine Motivation zur aktiven Teilnahme an entsprechenden Protestaktionen begründet werden. Die Stromerzeugung in den knapp 20 Atomkraftwerken deckt etwa 11% des gesamten deutschen Energiebedarfs. Es ist allgemein betrachtet schon bemerkenswert, welcher technische, politische und rechtliche Aufwand getrieben wurde und wird, um diesen geringen Beitrag weiter aufrechtzuerhalten. Die technische Nutzung der Kernspaltung beginnt mit der Gewinnung und Aufbereitung von Uran. Dies erfolgt in aufwändigen Anlagen, wobei die überwiegende Masse des abgebauten Erzes und etwa 85% des radioaktiven Inhalts zurückbleiben. Diese Abfälle werden auf riesigen Halden abgelagert und stellen dort eine erhebliche Landschaftszerstörung, Umwelt- und Gesundheitsgefahr dar. Wenn man betrachtet, dass es mehrere Milliarden Euro erfordert, um die Uranhalden der Wismut AG in Sachsen notdürftig zu sanieren, ist vielleicht abzuschätzen, welche Gefahren von neueren Uranminen ausgehen. Deren Abfallhalden sind erstens deutlich größer und befinden sich zweitens meist in Ländern mit geringen Umwelt- und Sozialstandards. Hier wird von den Betreibern deutscher Kraftwerke eine weltweite radioaktive Verseuchung bewusst in Kauf genommen. Wenn von den Betreibern nun gleichzeitig der günstige Preis für Kernbrennstoffe als Vorteil herausgestellt wird, ist schnell klar, wie dort mit Verantwortung umgegangen wird. Der nächste bemerkenswerte Schritt ist die Anreicherung des Natururans auf nutzbare Konzentrationen von spaltbarem Uran 235. Dies erfolgt unter anderem in der Uran-Anreicherungs-Anlage im westfälischen Gronau. Dazu wird das radioaktive Material in Uranhexafluorid umgewandelt und auch als solches weitgehend ungesichert mit LKWs transportiert. UF6 ist ein chemisch sehr brisanter Stoff, bei Unfällen entsteht Flusssäure, eine der aggressivsten Säuren. Diese zusätzliche chemische Gefahr wird jedoch durch die vorrangige Anwendung des Atomrechts in der Genehmigungspraxis nicht berücksichtigt. Für die UAA in Gronau läuft gerade ein Genehmigungsverfahren für die erhebliche Erweiterung der Anlagenkapazität. Das steht im krassen Widerspruch zum angeblich politisch gewollten Rückzug aus der Atomkraftnutzung in Deutschland. Die unter dem Vorwand der Kernbrennstofferzeugung entwickelte Technologie der Urananreicherung kann außerdem ohne größere Schwierigkeiten dazu genutzt werden, atomwaffentaugliches Uran zu produzieren. Ein unerfreulicher Nebeneffekt der Urananreicherung ist der Anfall großer Mengen von Uran 238 (abgereichertes Uran), das schwachradioaktiv und ein sehr toxisches Schwermetall ist. Dieses wird aufgrund seiner hohen Dichte und Härte in konventionellen Waffen eingesetzt und so in den Kriegsgebieten der Welt als Staub verteilt. Ich will keinesfalls behaupten, dass Kriege ansonsten gesund und ungefährlich sind, aber der Einsatz dieser sogenannten DU-Munition birgt doch ganz besondere und langfristige Gefahren für Umwelt und Bevölkerung. Über den Betrieb der Atomkraftwerke und deren Pannen wird immer wieder viel berichtet Ich möchte dazu als Ingenieur einige Anmerkungen machen: Eine Anlage, die durch Kernspaltung Strom erzeugt, ist ein sehr komplexes technisches System. Es wurde beim Bau und Betrieb der Kraftwerke ein immenser Aufwand für Sicherheitseinrichtungen getrieben. Das zeigt jedoch eigentlich vor allem, wie viele Möglichkeiten zum Versagen des Systems bestehen. Je komplexer eine technische Anlage ist, desto schwerer ist es, sie zu durchschauen und abzusichern. Ein Grundsatz, den ich im Studium gelernt habe, ist dass es niemals 100%ige Sicherheit oder Vorhersagbarkeit gibt. Dass wir von den 100% ein gutes Stück entfernt sind, zeigen die ständigen Pannen und Fehler auch in deutschen Kraftwerken. Dass Fehler passieren, ist im Grunde genommen normal für jede technische Anlage. Überaus peinlich ist es natürlich schon, wenn, wie jetzt in Biblis bekannt geworden, wichtige Sicherheitseinrichtungen von Beginn an zu klein ausgelegt waren und das in 28 Jahren niemand bemerkt haben will. Nun bemühen sich Betreiber und Gutachter, das Problem einfach wegzurechnen", um einen Weiterbetrieb des Kraftwerks zu ermöglichen.
Wenn
jedoch ein Unfall passiert wie z.B. das kürzlich explodierte Rohr im Kraftwerk
Brunsbüttel, und dieser Unfall monatelang nicht bemerkt oder sogar bewusst
ignoriert wurde, dann muss ich doch die Zuverlässigkeit der Betreiber dort arg
in Zweifel ziehen.
Für eine realistische Analyse des tatsächlichen technischen Betriebsrisikos muss also zu jedem möglichen Fehler der größte anzunehmende Folgeschaden betrachtet werden. Der besteht bei einem Kernkraftwerk auch nach relativ kleinen und kurzfristigen Fehlfunktionen darin, dass die Kettenreaktion der Kernspaltung außer Kontrolle gerät mit der Folge einer Freisetzung des gesamten radioaktiven Inventars in die Umwelt. Ein solcher Unfall ist auch mit der Konzeption westlicher Reaktortechnik durchaus prinzipiell möglich, wie auch die Betreiber nicht bestreiten. Wenn man nun bedenkt, dass der Unfall von Tschernobyl 1986 wenn auch nicht direkt vergleichbar mit hiesiger Kraftwerkstechnik nur" ein mittlerer Unfall mit einer Teil-Freisetzung war, wird es nahezu unvorstellbar, welche Auswirkungen ein Reaktorunfall in Deutschland oder Europa hätte. Es wären ganze Staaten auf unabsehbare Zeit völlig wirtschaftlich ruiniert, vom Leiden der direkt Betroffenen gar nicht zu sprechen. Technische Anlagen zu betreiben, die ein solches Schadenspotential bergen, halte ich grundsätzlich für unverantwortlich. Jedoch dieses Risiko - sei die Wahrscheinlichkeit auch noch so gering prinzipiell Tag für Tag einzugehen für eine 11%ige Energieerzeugung in einem verschwenderischen System, ist schon ziemlich absurd. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der radioaktive Abfall, der unvermeidbar beim Betrieb der Atomanlagen entsteht. Der täglich produzierte Abfall in Form von radioaktiven Spaltprodukten bedeutet eine langfristige Gefahr für Umwelt und Gesundheit, er muss daher dauerhaft sicher von der Biosphäre abgeschirmt werden. Mit der Art, wie heute mit dem Abfall umgegangen wird, kommen doch arge Zweifel auf, ob diese Anforderung ernstgenommen wird bzw. ob sie überhaupt grundsätzlich realisierbar ist. Bisher gibt es kein Endlager für hochradioaktive Stoffe, es gibt noch nicht einmal festgeschriebene Kriterien, die ein solches Lager erfüllen müsste. Stattdessen wird einerseits z.B. im Salzstock Gorleben planlos geforscht und Geld verbuddelt, um behaupten zu können, man arbeite an einer Lösung. Andererseits wird der vorhandene Müll zwischengelagert, transportiert und bearbeitet, um ebenfalls Aktivität vorzutäuschen und vor allem Zeit zu gewinnen. Hier sind wir bei der mir vorgeworfenen Protestaktion, die darauf angelegt war, auf einen dieser Transporte von der sogenannten Wiederaufbereitung zur Zwischenlagerung hinzuweisen. Ich will hier gar nicht näher auf das konkrete Risiko dieser Transporte eingehen, darüber wird ja immer wieder berichtet. Das Prekäre ist, dass das Risiko der Transporte und auch das der Wiederaufbereitung gar nicht nötig ist, da diese Schritte nicht aus technischer Notwendigkeit durchgeführt werden, sondern vorrangig aus rechtlich-politischen Motiven. Die Atomgesetzgebung akzeptiert die Wiederaufbereitung und Zwischenlagerung als schadlose Verwertung der Abfälle", woran die Betriebsgenehmigungen der Kraftwerke geknüpft sind. Als Ingenieur, der sich beruflich mit Abfallrecycling befasst, verstehe ich unter schadloser Verwertung" etwas deutlich anderes als die hier praktizierte Verschieberei. Noch etwas zur Wiederaufbereitung, aus der die im März 2001 transportierten Abfälle stammen: Die sogenannte Wiederaufbereitung" ist ein chemischer Prozess, durch den die verbrauchten Kernbrennstoffe in verschiedene Bestandteile getrennt werden. Dabei wird Plutonium abgetrennt, das entweder zu Atomwaffen weiterverarbeitet oder erneut zur Energiegewinnung eingesetzt werden kann. Die Produktion und der Umgang mit Plutonium, einem der giftigsten Stoffe überhaupt, ist äußerst kritisch zu betrachten. Neben der Gefahr der Freisetzung in die Umwelt und dem aktuell häufig diskutierten Missbrauch durch Dritte birgt auch der Wiedereinsatz in Kraftwerken als sogenannte Mischoxid-Brennstoffe besondere Gefahren, da es das Betriebsrisiko der Kraftwerke erhöht. Ein Teil der radioaktiven Stoffe, insbesondere die gasförmigen und flüssigen, werden bei der Wiederaufbereitung bewusst in die Umwelt abgeleitet. Die Meere rund um La Hague und Sellafield sind stark radioaktiv belastet, die Wiederaufbereitung ist neben dem Uranabbau die zweite wichtige Quelle für die planmäßige, unverantwortliche radioaktive Verseuchung der Umwelt. Ebenfalls abgetrennt und konzentriert werden Spaltprodukte, die nun in Form von Glaskokillen aus der WAA la Hague zurücktransportiert werden, um sie in Gorleben zwischenzulagern. Ich bestreite nicht die Notwendigkeit, diesen in Deutschland produzierten Müll zurückzunehmen. Jedoch sind Transporte zum jetzigen Zeitpunkt und an den jetzt vorgesehenen Ort wiederum rein politisch motiviert, um nämlich einerseits in Gorleben Sachzwänge für die Errichtung eines Endlagers zu schaffen, andererseits um den Weg frei zu machen für weitere Transporte nach Frankreich zur Fortsetzung der Wiederaufbereitung. Neue Transporte erfolgten ja auch prompt wie erwartet wenige Wochen nach dem März 2001. Die beiden genannten Aspekte zeigen, dass auch hiermit die Betriebsgenehmigung der AKWs aufrechterhalten wird. Deshalb sind gerade die Transporte von hochaktivem Müll eine Achillesferse im System der Atommüllverschieberei. Um die genannten Aspekte zur Nutzung der Atomenergie im heute bestehenden beziehungsweise in einem für die Zukunft wünschenswerten System der Energieerzeugung umfassend bewerten zu können, müssen die Chancen und Risiken der Atom-Technologie mit allen anderen zur Verfügung stehenden Techniken verglichen werden. Dazu ist es nötig, ein Wertesystem und ethische Grundsätze aufzustellen, aus denen Kriterien für einen fundierten Vergleich abgeleitet werden können.
Der
Verein deutscher Ingenieure hat dazu 1991 eine Richtlinie Technikbewertung"
(VDI 3780) herausgebracht, in der Grundlagen für eine verantwortungsvolle
Technikgestaltung beschrieben werden. Ich möchte im folgenden zitieren aus
einer Broschüre des VDI mit dem Titel Ethische Grundsätze des Ingenieurberufs"
vom März 2002:
Nun, diese Kriterien angewandt auf den Bereich Energieversorgung lassen die Atomtechnologie in einem verheerenden Licht erscheinen: Sie schafft nämlich, wie ich im Einzelnen beschrieben habe, unüberschaubare Risikopotentiale, Sachzwänge für zukünftige Generationen und gefährdet Wohlstand, Umwelt und Gesundheit in unvergleichlichem Ausmaß. Zum Vergleich: Ein Windkraftwerk hat schlimmstenfalls lokale Auswirkungen, wenn es umfällt und vielleicht einen Spaziergänger erschlägt. Ein Windkraftwerk kann, falls gewünscht, innerhalb einer Woche rückstandslos entfernt und recycled werden, und es verbraucht im Betrieb keine Ressourcen aus anderen Teilen der Welt.
Dazu
noch ein Zitat aus der oben genannten VDI-Broschüre:
Es ist mit dem heutigen Stand der Technik möglich, in Deutschland und weltweit ein System der Energieversorgung aufzubauen, das ausschließlich auf einem Mix aus regenerativen Energiequellen und effizienter Energienutzung basiert. Der Weiterbetrieb von Kernkraftwerken und auch der fossilen Großkraftwerke dient damit ausschließlich dem kurzfristigen Profit der Betreiber auf Kosten der Allgemeinheit und der Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen. Wenn ich also die verschiedenen Technologien zusammenfassend bewerte, kann die klare und eindeutige Forderung nur lauten:
Es war mir natürlich klar, dass eine symbolische Aktion, wie ich sie durchgeführt habe, weder diesen Castortransport verhindern noch sofort die Atomkraftnutzung beenden würde. Ziel war es vielmehr, möglichst effektiv auf die bestehenden Gefahren und Probleme öffentlich hinzuweisen und damit politische und gesellschaftliche Diskussionen über diesen Themenkomplex weiter zu beleben. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Denn das war im März 2001 nicht gerade einfach, womit ich zur Bewertung der gewählten Aktionsform
komme.
Im Vorfeld des Transportes wurde ein rechtlich zumindest fragwürdiges
Demonstationsverbot ausgesprochen, was gezielt zu einer weitgehenden Einschränkung
der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung führen sollte. Der
Castor-Transport wurde begleitet von intensivem Medieninteresse, es war eine
Vielzahl von Pressevertretern anwesend, die über den Transport und die Proteste
berichten wollten.
Die behördlich angeordnete und mit polizeilicher Gewalt durchgesetzte Einschränkung der Demonstrationsrechte diente dabei nach meiner Einschätzung nur vorgeblich dem Ziel, irgendwelche Gewalttaten" zu verhindern. Vielmehr wurden Demonstrationsverbote und die darauf gegründete Polizeitaktik gezielt verwendet, um eine öffentliche Wahrnehmung der Proteste zu behindern. Damit war dann der gesamte, gigantische Polizeieinsatz mit über 15000 eingesetzten Beamten nicht mehr ein Mittel zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung", sondern ein Versuch, direkten staatlichen Einfluss auf die öffentliche politisch-gesellschaftliche Meinungsbildung zu nehmen. Die verstärkte eigenständige Öffentlichkeitsarbeit der Polizei im Umfeld der letzten Castortransporte vermittelte nicht nur die Botschaft Wir haben alles unter Kontrolle", sondern war auch gezielt auf die Aussage ausgerichtet: Es gibt keine nennenswerten Proteste". Der massive Einfluss der Polizei auf Medienvertreter und die bewusste Besetzung von Informationskanälen führte zur gezielten Unterdrückung von Informationen, so wurde zum Beispiel während meiner Aktion ein Kamerateam abgewiesen mit dem Hinweis, es gebe hier keine Ankettung. Ebenso wurden von der Polizeiführung bewusst Lügen und Falschaussagen verbreitet, zum Beispiel das Märchen von irgendwelchen Säureanschlägen. Damit überschreiten die Verwaltungsbehörden, besonders jedoch die Polizei, deutlich ihre gesetzlich vorgegebenen Kompetenzen. Die Polizeibeamten werden instrumentalisiert für eine politische Auseinandersetzung, das halte ich für sehr bedenklich im Rahmen der vorgesehenen Gewaltenteilung eines demokratischen Rechtsstaats. Unter den von der Polizei vorgegebenen Umständen schien es mir geradezu notwendig, trotzdem für eine angemessene öffentliche Wahrnehmung der Proteste zu sorgen. Dafür ist es natürlich notwendig, einen direkten örtlichen und zeitlichen Bezug zum Thema herzustellen. In diesem Fall lautet die zu vermittelnde Botschaft: Ich stelle mich der weiteren Atomkraftnutzung entgegen!", dafür stellt der Castor-Zug ein hervorragendes Symbol dar. Eine solche Botschaft kann ich aber glaubwürdig nur unmittelbar vor dem Transportzug und direkt auf dem Gleis ausdrücken. Dennoch hat die Aktion rein symbolischen Charakter, denn mir war klar, dass eine einfache Ankettaktion den mit massiver Polizeigewalt durchgeführten Castortransport nicht verhindern würde. Es ist im übrigen auch relativ irrelevant, ob die Behälter mit Atommüll, der Hunderttausend Jahre strahlt, mit einer Verspätung von einer Stunde oder einem Tag im Zwischenlager ankommen. Die Auseinandersetzung um den Gorleben-Komplex hat eine lange Geschichte. Eine vermeintlich neue Qualität der Protestaktionen, wie sie ab 2001 zu beobachten sind, gründet auf der beschriebenen veränderten Rolle der Polizei. Das Einsatzkonzept von Herrn Reime, das durch massive Verbote von Versammlungen und Camps den Protest aus dem öffentlichen Blickfeld drängen sollte, ist nicht von den Atomkraftgegnern zu verantworten. Aber natürlich reagieren sie auf geänderte Rahmenbedingungen. Es wurde also schon im Vorfeld deutlich, dass während der Castor-Transporte ins Zwischenlager Gorleben Demonstrationen und öffentlichkeitswirksame Aktionen, die mehr als nur lokale Aufmerksamkeit hervorrufen sollen, ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden müssen - oder sie werden polizeilich verboten und verhindert. Die Verantwortung für eine Entwicklung hin zu nicht-öffentlichen Demonstrationen trägt der Staat, da er öffentliche Protestkundgebungen rigoros unterbindet. Dies bemerkt
auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie in seinem Bericht zum
Castor-Transport im März 2001:
Die Aktionsform, die hier nun angeklagt wird, habe ich bewusst gewählt, weil sie zum Ersten wichtige Kriterien erfüllt, die ich an jede politische Auseinandersetzung stelle: Sie ist gewaltfrei und sie gefährdet keine anderen Menschen. Zum Zweiten schien sie geeignet, das Ziel der öffentlichen Proteste gegen den Castor-Transport, nämlich die öffentliche Wahrnehmung und die Anregung von Diskussionen zur politischen Meinungsbildung, zu erreichen. Das Ziel wurde ja auch in Verbindung mit vielen weiteren Protestaktionen gerade beim Castortransport im März 2001 weitgehend erreicht. So erscheint es mir dann etwas unfair, wenn der Innenminister anschließend von schwersten Straftaten spricht und wenn zur juristischen Aufarbeitung erstmals der Paragraph 316b aus dem Hut gezaubert wird. Eine solche juristische Verfolgung ist neu und kann nur politisch motiviert sein. Sie zeigt natürlich auch, wie schlecht Politik und Polizeiführung mit kreativem gewaltfreien Protest umgehen können. Zur Motivation und Legitimation der Aktion in einem allgemeineren gesellschaftlichen Zusammenhang hier noch ein Zitat aus dem so genannten Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Demonstrativer Protest kann insbesondere notwendig werden, wenn die Repräsentativorgane mögliche Missstände und Fehlentwicklungen nicht oder nicht rechtzeitig erkennen oder aus Rücksichtnahme auf andere Interessen hinnehmen." Wie ich versucht habe darzustellen, ist dieses Nichterkennen bzw. Hinnehmen im Themenkomplex der Atomenergienutzung offensichtlich weiterhin in der Politik anzutreffen. Deshalb bitte ich Sie darum, die hier verhandelte Protestaktion und auch andere vergleichbare gewaltfreie Demonstrationen und Meinungsäußerungen juristisch nicht als gemeingefährliche Straftaten, sondern als legitime Ausübung grundgesetzlich garantierter Rechte zu bewerten. Vielen Dank. |
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