Komitee für Grundrechte und Demokratie

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Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7-11
50670 Köln
Tel.: 0221 / 97269-30; Fax: -31

Köln, den 15. April 2002

Pressemitteilung

Prozeßbeobachtung:
Robin-Wood-Aktivisten stehen vor Gericht - Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war jedoch ausgehebelt

Am Mittwoch, den 17.4.2002, beginnt vor dem Amtsgericht Lüneburg der Prozeß gegen die "Fünf von Süschendorf", die sich bei dem Transport von hochradioaktivem Müll nach Gorleben im März 2001 an die Schienen gekettet und den Zug über Stunden aufgehalten haben. Ingrid und Werner Lowin werden den Prozeß für das Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachten.

Die staatsanwaltschaftlichen Vorwürfe der "Nötigung" und "Störung öffentlicher Betriebe" sind nicht haltbar, berücksichtigte man den Kontext dieser Aktion:

  • Nach einer Aussetzung aller Transporte von hochradioaktivem Müll im Sommer 1998 war der Transport im März 2001 der erste in ein Zwischenlager. In repräsentativem Absolutismus war zuvor, fernab von allen Bürgern und Bürgerinnen und ihren Bedenken, ein sogenannter Energiekonsens entschieden worden. Ein "Konsens", an dem nur die abgehobene Exekutive und einseitig interessierte Energieunternehmen in herrschaftsvollem Korporatismus teilhatten. Die Bürger und Bürgerinnen waren nicht Teil des "Konsenses". Statt repräsentativ demokratisch getroffene Entscheidungen dort, wo sie Bürgerinnen und Bürger und die gemeinsame Zukunft derart angehen, wenigstens zu erläutern und mit diesen BürgerInnen zu diskutieren, wurde die Polizei massenhaft, helmbewehrt, schlagstockstark, wasserwerfer- und hubschrauberarmiert vorgeschoben. Die Politik - die verantwortlichen Politiker - versagten rundum.

  • In dieser Situation hätte aus politisch demokratischen und dem Grundrecht auf Demonstration geltenden Gründen alles Erdenkliche getan werden müssen, Demonstrationen in ihren Bedingungen als friedlichen Protest möglich zu machen. Das genaue Gegenteil wurde jedoch regierungsamtlich getan. Die ohnehin strukturell und aktuell in jeder Hinsicht benachteiligten Bürger und Bürgerinnen, die demonstrieren wollten, wurden vorweg mit zwei Allgemeinverfügungen überzogen. Zur allgemeinen Illegalisierung demonstrativen Verhaltens kamen pauschale Verdächtigungen.

  • Das hervorstechendste Merkmal des Protestgeschehens war das gewaltige Ausmaß der kontrollierend und reglementierend in die Versammlungen der Bürger und Bürgerinnen unzulässig eingreifenden Polizei. Die Polizei war quasi allpräsent und behandelte jeden Bürger und jede Bürgerin als verdächtiges Objekt, das polizeilich zu kontrollieren ist.

Trotzdem fanden Bürger und Bürgerinnen Möglichkeiten, ihr Recht auf Versammlungsfreiheit, dieses "unentbehrliche und grundlegende Funktionselement eines demokratischen Gemeinwesens" (sog. Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts) wahrzunehmen. Sie betrieben somit aktiven Verfassungsschutz. So auch die Fünf von Süschendorf und die vielen, die sich rund um diese Aktion auf die Schienen setzten. Daß angesichts der regierungsamtlichen Einschränkungen von demokratischem Verfahren und von Grundrechten Demonstrierende das Grundrecht auf Demonstration, also Art. 8 GG ausgiebig wahrnahmen, ohne jeden Hauch von Gewalt, ergab sich aus eben diesen Einschränkungen geradezu notwendig.

Das Komitee hat während des Castor-Transportes das Geschehen zwischen Lüneburg und Gorleben beobachtend begleitet und ausführlich darüber berichtet. Der Bericht "Castor-Transport im März 2001 - Die Kontinuität undemokratischer Politik und systematischen Mißbrauchs der Polizei", Juli 2001 (für Medienvertreter kostenlos) kann beim Komitee für Grundrechte und Demokratie (Aquinostr. 7-11, 50670 Köln) bestellt werden.

Dr. Elke Steven

© ROBIN WOOD