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Übersicht über juristische Konsequenzen

der Betonblock-Aktion in Süschendorf vom März 2001

Strafrechtliche Anklagen

Verfahren vor dem Amtsgericht Lüneburg
Den fünf AktivistInnen wird Nötigung (§ 240 StGB) und Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB) vorgeworfen. Die vier Männer werden vor dem Amtsgericht in Lüneburg angeklagt. Die Prozesstermine sind: 17. April, 24. April und 2. Mai 2002, jeweils um 9.00 Uhr. Das Verfahren gegen die beteiligte junge Frau wird vor dem Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Öffentlich-rechtliche Ansprüche

Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Bundesgrenzschutz (Grenzschutzpräsidium Nord in Bad Bramstedt) Forderung gegen fünf AktivistInnen: 14.301,28 DM (7.312,12 Euro)

  • Personalkosten Polizeibeamte
  • Personalnebenkosten
  • Gerätekosten (z.B.: 4 Wolldecken à 0,60 DM pro Tag, 4 Gehörschutzkappen à 1,5 Std. a 0,50 DM/Std. = 3,00 DM, 1 Heizgebläse à 16,50 DM pro Tag)
  • Fahrzeugkosten

In dem Leistungsbescheid behauptet der BGS: "Bei der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens für die Geltendmachung der oben angeführten Kosten wurde berücksichtigt, dass die beteiligten Störer die Maßnahmen des BGS zielgerichtet herbeigeführt haben, um hohe Kosten des Staates bei der gefahrenabwehrenden Begleitung des Transports entstehen zu lassen."

Gegen den Bescheid haben die AktivistInnen Widerspruch eingelegt. Der BGS hat die Widersprüche mit gleichlautenden Widerspruchsbescheiden zurückgewiesen. Gegen die Bescheide ist Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig erhoben.

Zivilrechtliche Ansprüche

Technisches Hilfswerk Länderverband Bremen, Niedersachsen, Geschäftsstelle Buxtehude (Schreiben vom 6.9.2001) Forderung gegen vier AktivistInnen: 3.767,28 DM (1.926,17 Euro)

  • Abfindung für Helfer
  • Erstattung von Verdienstausfall
  • Gebühren für eingesetzte Ausstattung
  • Verwaltungskostenpauschale

Deutsche Bahn AG
Forderung an 5 AktivistInnen: Zahlung von 19.773, 97 DM (10.110,27 Euro) "wegen Verletzung des Eigentums" der Deutschen Bahn AG; gefordert wird Ersatz für Kosten für die Reparatur des beschädigten Gleisabschnittes, für Neuschotter und für Überstunden der Nuclear Cargo+Service GmbH. Die Deutsche Bahn AG hat Klage vor dem Landgericht Lüneburg erhoben.

Stand: April 2002

 

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