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Was kann ich tun?

Pressemitteilung vom 3.5.2007

Castor-Gegner müssen nicht für ihre Räumung zahlen

Das Technische Hilfswerk (THW) ist mit dem Versuch gescheitert, Castor-GegnerInnen die Kosten für die Auflösung einer Schienenblockade in Rechnung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg stellte jetzt das Verfahren gegen vier AtomkraftgegnerInnen ein, nachdem das THW zuvor seine Klage zurückgezogen hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt das THW.
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Pressemitteilung vom 22.6.2006

Betonblock-Aktion gegen den Castor-Transport war keine Nötigung

Rund fünf Jahre nach der öffentlichkeitswirksamen Betonblock-Aktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben vom März 2001 ging heute das Strafverfahren gegen die vier beteiligten Aktivisten von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand zu Ende. Das Lüneburger Landgericht stellte am Vormittag das Verfahren gegen die Männer wegen Nötigung ein. Rechtskräftig wird nun das erstinstanzliche Urteil. Demnach erhalten die Aktivisten Geldstrafen von 525 Euro pro Kopf, weil sie mit der Aktion den öffentlichen Betrieb der Bahn gestört haben sollen. Die Geldstrafen entsprechen 35 Tagessätzen à 15 Euro. ROBIN WOOD begrüßt es, dass das Gericht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt den bestrittenen Vorwurf der Nötigung fallen ließ und das Verfahren nun abgeschlossen ist.
Das Urteil (pdf, ca. 2,6 MB)
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Neuer Prozesstermin vor dem Landgericht in Lüneburg:
Donnerstag, 22. Juni 2006!

Castor-Gegner wegen Betonblock-Aktion erneut vor Gericht

Letzter Akt im Betonblock-Prozess?

Am Donnerstag, den 22. Juni 2006, wird vor dem Lüneburger Landgericht über die Betonblock-Aktion im wendländischen Süschendorf verhandelt. Die Aktion liegt  nun schon mehr als fünf Jahre zurück. Die juristische Verfolgung der Beteiligten durchlief bereits alle Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht in Celle. Das kam zu dem Schluss, es sei bislang nicht ausreichend geprüft worden, ob der Lokführer des Zuges durch die Ankettaktion genötigt worden sei und verwies den Fall zurück an das Landgericht.
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Pressemitteilung vom 14.2.2006

BGS darf nicht bei CASTOR-Gegnern abkassieren

Oberverwaltungsgericht in Schleswig erklärt Kostenforderungen des BGS gegenüber Demonstranten für unrechtmäßig

Der Bundesgrenzschutz, neuerdings Bundespolizei genannt, ist erneut vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, DemonstrantInnen die Kosten für seine Einsätze in Rechnung zu stellen. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte heute ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz.
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Pressemitteilung vom 27.7.2005

CASTOR-Blockierer müssen nicht für Polizei-Einsatz zahlen

Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist erneut damit gescheitert, DemonstrantInnen für deren eigene Räumung zur Kasse zu bitten. Das Verwaltungsgericht Köln entschied in einem Anfang dieser Woche veröffentlichten Urteil, dass der BGS die Personalkosten für seinen Einsatz bei einer CASTOR-Blockade selbst zu tragen hat. Geklagt hatten zwei Atomkraftgegner, die im November 2002 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben demonstriert hatten.
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Pressemitteilung vom 22.2.2005

Demonstrationsfreiheit gestärkt

CASTOR-Gegner vor Gericht gegen den Bundesgrenzschutz erfolgreich

Der Bundesgrenzschutz darf DemonstrantInnen nicht die Kosten für seine Einsätze in Rechnung stellen. Das hat heute das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Das Grenzschutzpräsidium Nord hatte AktivistInnen, die sich an verschiedenen Ankettaktionen gegen CASTOR-Transporte beteiligt hatten, Leistungsbescheide geschickt. Darin stellte der BGS Kosten für Personal, Fahrzeuge und eingesetzte Geräte in Rechnung, die angeblich nötig waren, um die Zugstrecken wieder frei zu bekommen. Die UmweltschützerInnen klagten gegen die Bescheide und haben heute auf ganzer Linie Recht bekommen.
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Beitrag von Ute Bertrand, ROBIN WOOD
Erfolg für CASTOR-Gegner - Verwaltungsgericht Schleswig entschied:
Demonstranten müssen nicht für ihre Räumung durch den Bundesgrenzschutz zahlen
, Februar 2005

Pressemitteilung vom 27.10.2003

Grundrechteschutz darf nicht an der Bahnschranke enden

Atomkraftgegner wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Abstrafung wegen einer spektakulären Schienenblockade

Die Aktivisten der öffentlichkeitswirksamen Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben vom März 2001 haben gegen ihre Verurteilung jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Auf einer ROBIN WOOD-Pressekonferenz heute Vormittag in Hamburg kritisierten die Aktivisten die massive Verletzung ihrer Grundrechte und die fortschreitende Kriminalisierung der Anti-AKW-Bewegung. Sprecher von ROBIN WOOD und der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg forderten, den für die zweite Novemberwoche geplanten Atommülltransport ins Wendland abzusagen, Gorleben als Endlagerstandort endgültig aufzugeben und die Rückstellungsmilliarden der Energiekonzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.
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Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut

CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehen

Pressemitteilung vom 13.8.03
CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehen
ROBIN WOOD warnt vor Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands

Urteil (4.3.2003) im Prozess um
Schadenersatzforderungen der Deutschen Bahn gegen
die "Fünf von Süschendorf"

Februar 2003

Texte zum Strafverfahren im Betonblock-Prozess
vor dem Lüneburger Landgericht

Das Plädoyer von Rechtsanwalt Kaleck

Abschlusserklärung zum "Beton-Prozess", 19.2.2003

Prozesserklärung von Alex Geschner vom 22.1.2003


Pressemitteilungen zum Berufungsprozess

20.2.2003
Demonstration auf Bahngleisen als gemeingefährliche Straftat verurteilt - ROBIN WOOD kritisiert Urteil im Betonblock-Prozess vor dem Lüneburger Landgericht

14.2.2003
Wann ist ein Schöffe unabhängig?
Im Betonblock-Prozess wurde der Befangenheitsantrag gegen einen Schöffen abgelehnt / Atomkraftgegner mit Terrorismusverdacht konfrontiert

6.2.2003
Marie Steinmann soll im Betonblock-Prozess als Zeugin aussagen

4.2.2003
Betonblock-Prozess vor der Entscheidung

28.1.2003
Atomkraftgegner als Störfaktoren - Berufungsverhandlung im Betonblock-Prozess wird morgen in Lüneburg fortgesetzt

Berichte vom Berufungsprozess

7. Verhandlungstag (19.2.2003)

6. Verhandlungstag (17.2.2003)

5. Verhandlungstag (12.2.2003)

4. Verhandlungstag (5.2.2003)

3. Verhandlungstag (3.2.2003)

2. Verhandlungstag (29.1.2003)

1. Verhandlungstag (22.1.2003)


Gegen Betonköpfe helfen nur Betonklötze Gegen Betonköpfe helfen nur Betonklötze Gegen Betonköpfe helfen nur Betonklötze Gegen Betonköpfe helfen nur Betonklötze

"Gegen Betonköpfe helfen nur Betonklötze" - Solidaritätsaktion für die vier von Süschendorf vor dem Lüneburger Landgericht am 22. Januar 2003

Weitere Informationen über das bisherige Prozessgeschehen finden Sie auf diesen Seiten (s. Menü oben).


...bitte lesen Sie auch:

  • Prozess von Marie
    (Süschendorf-Aktion) vor dem Jugendrichter in Dannenberg
  • Prozess von Tobias in Lüneburg (Bavendorf-Aktion)

24.5.2002

"Die ersten beiden Tage des "Beton-Prozesses" sind vorüber.
Viele haben uns durch ihre persönliche Teilnahme vor Gericht, aber auch durch phantasievolle Aktionen draußen auf der Straße und anderswo, durch Pressemitteilungen, Spenden und auf viele andere Arten ihre Solidarität gezeigt. Solidarität in einem Prozess, in dem letztlich wir alle angeklagt sind, die wir zum Teil seit Jahrzehnten, mit den unterschiedlichsten Mitteln, gegen die menschenverachtende Nutzung der Atomenergie kämpfen.
Wir möchten uns bei euch allen für eure Unterstützung bedanken. Bleibt dran, zeigt weiterhin, dass es ein Prozess ist, der nicht unbeobachtet ist.
Solidarische Grüße an Janina, die am 23.4.02 in Lüneburg für Sitzen auf den Schienen wegen Störung öffentlicher Betriebe verurteilt wurde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen."

Alex, Arno, Marie, Mihai und Sascha.

Die effektive Demonstration gegen den Castor-Transport im März 2001
hat jetzt ein juristisches Nachspiel in Lüneburg


Die Aktion der "Fünf von Süschendorf" war sicherlich die spektakulärste Aktion beim Castor-Transport nach Gorleben im März 2001: AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand hatten sich gemeinsam in einem unter den Schienen gelegenen Betonblock angekettet. Der Castor-Zug rollte rückwärts und es dauerte Aufsehen erregende 16 Stunden, bis diese Demonstration der besonderen Art beendet war.

Jetzt stehen vier Aktivisten in Lüneburg vor Gericht. Eine Aktivistin ist Jugendliche und so wird ihr Prozess in Dannenberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Viele AtomkraftgegnerInnen wollen dort dabei sein, um den Betroffenen Solidarität zu zeigen. So soll die Öffentlichkeit merken, dass es nicht einfach hingenommen wird, wenn die Demonstrationsfreiheit bei Castor-Transporten durch mehr und mehr Verbote und Strafverfahren eingeschränkt werden soll.

Die Seiten zum Prozess werden laufend aktualisiert. Es lohnt sich also, öfter mal reinzuschauen. Bitte verlinkt diese Seite mit Euren Anti-Atom-Seiten, damit viele Menschen auf dem Laufenden bleiben können.
Danke!

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