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Pressemitteilung vom 3.5.2007
Castor-Gegner müssen nicht für ihre Räumung zahlen
Das Technische Hilfswerk (THW) ist mit dem Versuch gescheitert,
Castor-GegnerInnen die Kosten für die Auflösung einer Schienenblockade in
Rechnung zu stellen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg stellte jetzt das
Verfahren gegen vier AtomkraftgegnerInnen ein, nachdem das THW zuvor seine
Klage zurückgezogen hatte. Die Kosten des Verfahrens trägt das THW.
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Pressemitteilung vom 22.6.2006
Betonblock-Aktion gegen den Castor-Transport war keine Nötigung
Rund fünf Jahre nach der öffentlichkeitswirksamen Betonblock-Aktion gegen
den Atommüll-Transport nach Gorleben vom März 2001 ging heute das
Strafverfahren gegen die vier beteiligten Aktivisten von ROBIN WOOD und
aus dem wendländischen Widerstand zu Ende. Das Lüneburger Landgericht
stellte am Vormittag das Verfahren gegen die Männer wegen Nötigung ein.
Rechtskräftig wird nun das erstinstanzliche Urteil. Demnach erhalten die
Aktivisten Geldstrafen von 525 Euro pro Kopf, weil sie mit der Aktion den
öffentlichen Betrieb der Bahn gestört haben sollen. Die Geldstrafen
entsprechen 35 Tagessätzen à 15 Euro. ROBIN WOOD begrüßt es, dass das
Gericht im Einvernehmen mit dem Staatsanwalt den bestrittenen Vorwurf der
Nötigung fallen ließ und das Verfahren nun abgeschlossen ist.
Das Urteil (pdf, ca. 2,6 MB)
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Neuer Prozesstermin vor dem Landgericht in Lüneburg: Donnerstag, 22. Juni 2006!
Castor-Gegner wegen Betonblock-Aktion erneut vor Gericht
Letzter Akt im Betonblock-Prozess?
Am Donnerstag, den 22. Juni 2006, wird vor dem Lüneburger Landgericht über die Betonblock-Aktion im wendländischen Süschendorf verhandelt. Die Aktion liegt nun schon mehr als fünf Jahre zurück. Die juristische Verfolgung der Beteiligten durchlief bereits alle Instanzen bis hin zum Oberlandesgericht in Celle. Das kam zu dem Schluss, es sei bislang nicht ausreichend geprüft worden, ob der Lokführer des Zuges durch die Ankettaktion genötigt worden sei und verwies den Fall zurück an das Landgericht.
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Pressemitteilung vom 14.2.2006
BGS darf nicht bei CASTOR-Gegnern abkassieren
Oberverwaltungsgericht in Schleswig erklärt Kostenforderungen des BGS gegenüber Demonstranten für unrechtmäßig
Der Bundesgrenzschutz, neuerdings Bundespolizei genannt, ist erneut vor
Gericht mit dem Versuch gescheitert, DemonstrantInnen die Kosten für seine
Einsätze in Rechnung zu stellen. Das Schleswig-Holsteinische
Oberverwaltungsgericht bestätigte heute ein entsprechendes Urteil der
Vorinstanz.
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Pressemitteilung vom 27.7.2005
CASTOR-Blockierer müssen nicht für Polizei-Einsatz zahlen
Der Bundesgrenzschutz (BGS) ist erneut damit gescheitert, DemonstrantInnen
für deren eigene Räumung zur Kasse zu bitten. Das Verwaltungsgericht Köln
entschied in einem Anfang dieser Woche veröffentlichten Urteil, dass der
BGS die Personalkosten für seinen Einsatz bei einer CASTOR-Blockade selbst
zu tragen hat. Geklagt hatten zwei Atomkraftgegner, die im November 2002
mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben
demonstriert hatten.
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Pressemitteilung vom 22.2.2005
Demonstrationsfreiheit gestärkt
CASTOR-Gegner vor Gericht gegen den Bundesgrenzschutz erfolgreich
Der Bundesgrenzschutz darf DemonstrantInnen nicht die Kosten für seine Einsätze in Rechnung stellen. Das hat heute das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Das Grenzschutzpräsidium Nord hatte AktivistInnen, die sich an verschiedenen Ankettaktionen gegen CASTOR-Transporte beteiligt hatten, Leistungsbescheide geschickt. Darin stellte der BGS Kosten für Personal, Fahrzeuge und eingesetzte Geräte in Rechnung, die angeblich nötig waren, um die Zugstrecken wieder frei zu bekommen. Die UmweltschützerInnen klagten gegen die Bescheide und haben heute auf ganzer Linie Recht bekommen.
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Beitrag von Ute Bertrand, ROBIN WOOD
Erfolg für CASTOR-Gegner - Verwaltungsgericht Schleswig entschied: Demonstranten müssen nicht für
ihre Räumung durch den Bundesgrenzschutz zahlen, Februar 2005
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Pressemitteilung vom 27.10.2003
Grundrechteschutz darf nicht an der Bahnschranke enden
Atomkraftgegner wehren sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen ihre Abstrafung wegen einer spektakulären Schienenblockade
Die Aktivisten der öffentlichkeitswirksamen Betonblock-Aktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben vom März 2001 haben gegen ihre Verurteilung jetzt Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Auf einer ROBIN WOOD-Pressekonferenz heute Vormittag in Hamburg kritisierten die Aktivisten die massive Verletzung ihrer Grundrechte und die fortschreitende Kriminalisierung der Anti-AKW-Bewegung. Sprecher von ROBIN WOOD und der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg forderten, den für die zweite Novemberwoche geplanten Atommülltransport ins Wendland abzusagen, Gorleben als Endlagerstandort endgültig aufzugeben und die Rückstellungsmilliarden der Energiekonzerne in einen öffentlich-rechtlichen Fonds zu überführen.
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Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut
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CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehen
Pressemitteilung vom 13.8.03
CASTOR-Gegner wollen vors Bundesverfassungsgericht ziehen
ROBIN WOOD warnt vor Kriminalisierung des gewaltfreien Widerstands
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Urteil (4.3.2003) im Prozess um Schadenersatzforderungen der Deutschen Bahn gegen die "Fünf von Süschendorf"
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...bitte lesen Sie auch:
- Prozess von Marie
(Süschendorf-Aktion) vor dem Jugendrichter in Dannenberg
- Prozess von Tobias in Lüneburg (Bavendorf-Aktion)
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24.5.2002
"Die ersten beiden Tage des "Beton-Prozesses" sind vorüber.
Viele haben uns durch ihre persönliche Teilnahme vor Gericht, aber auch durch phantasievolle Aktionen draußen auf der Straße und anderswo, durch Pressemitteilungen, Spenden und auf viele andere Arten ihre Solidarität gezeigt. Solidarität in einem Prozess, in dem letztlich wir alle angeklagt sind, die wir zum Teil seit Jahrzehnten, mit den unterschiedlichsten Mitteln, gegen die menschenverachtende Nutzung der Atomenergie kämpfen.
Wir möchten uns bei euch allen für eure Unterstützung bedanken.
Bleibt dran, zeigt weiterhin, dass es ein Prozess ist, der nicht unbeobachtet ist.
Solidarische Grüße an Janina, die am 23.4.02 in Lüneburg für Sitzen auf den Schienen wegen Störung öffentlicher Betriebe verurteilt wurde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen."
Alex, Arno, Marie, Mihai und Sascha.
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Die effektive Demonstration gegen den Castor-Transport im März 2001 hat jetzt ein juristisches Nachspiel in Lüneburg
Die Aktion der "Fünf von Süschendorf" war sicherlich die spektakulärste Aktion beim Castor-Transport nach Gorleben im März 2001: AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand hatten sich gemeinsam in einem unter den Schienen gelegenen Betonblock angekettet. Der Castor-Zug rollte rückwärts und es dauerte Aufsehen erregende 16 Stunden, bis diese Demonstration der besonderen Art beendet war.
Jetzt stehen vier Aktivisten in Lüneburg vor Gericht. Eine Aktivistin ist Jugendliche und so wird ihr Prozess in Dannenberg unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Viele AtomkraftgegnerInnen wollen dort dabei sein, um den Betroffenen Solidarität zu zeigen. So soll die Öffentlichkeit merken, dass es nicht einfach hingenommen wird, wenn die Demonstrationsfreiheit bei Castor-Transporten durch mehr und mehr Verbote und Strafverfahren eingeschränkt werden soll.
Die Seiten zum Prozess werden laufend aktualisiert. Es lohnt sich also,
öfter mal reinzuschauen. Bitte verlinkt diese Seite mit Euren
Anti-Atom-Seiten, damit viele Menschen auf dem Laufenden bleiben können.
Danke!
für die Presse |
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