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Bericht vom ersten Prozesstag (17.6.2002) wegen Ankettaktion in Bavendorf vom März 2001

Anwesend im Saal des Lüneburger Amtsgerichtes waren Richter Dr. Wettig, Staatsanwalt Vogel, der Angeklagte mit Verteidiger, einige PolizeischülerInnen, die der Staatsanwalt mitgebracht hatte sowie einige weitere ZuschauerInnen. Nach den üblichen Formalia und der Verlesung der Anklageschrift erläuterte der Verteidiger zunächst, warum er eine Einstellung des Verfahrens für angebracht hält: Bei der Aktion hatten Beamte des Streckenschutzes versucht, Tobias gewaltsam aus dem Stahlrohr herauszuziehen, mit dem er sich an der Schiene festgekettet hatte und ihn durch vorsätzliche Misshandlungen zur Aufgabe zu zwingen. Dabei wurde Tobias erheblich verletzt. Trotzdem hatte er bisher von einer Strafverfolgung abgesehen. Unter diesen Umständen sollte auch von Seiten der Staatsanwaltschaft kein Interesse mehr an einer zusätzlichen Bestrafung bestehen. Bei vergleichbaren Aktionen wurden die Verfahren in der Vergangenheit häufig eingestellt.

Der Staatsanwalt stellte jedoch klar, dass er grundsätzlich keiner Einstellung mehr zustimmen will bei Aktionen, die Castor-Transporte gestoppt haben. Die Misshandlungen hätten für ihn nichts mit den Strafvorwürfen (Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe) zu tun. Er kündigte an, unabhängig von Amts wegen Ermittlungen wegen Körperverletzung aufnehmen. Im übrigen halte er das Urteil des Amtsgerichtes Lüneburg wegen der Ankettaktion bei Süschendorf für zu mild.

Der Richter war davon ausgegangen, den Prozess kurz abzuhandeln, da die Sachlage für ihn geklärt sei und er die Ladung weiterer Zeugen nicht für nötig halte. Er stellte sich eine Verurteilung wegen "Störung öffentlicher Betriebe" mit einem sehr geringen Strafmaß vor. Darauf ließen sich der Angeklagte und sein Verteidiger jedoch nicht ein. Sie wollen die Angelegenheit nun gründlich aufgeklärt wissen, inklusive der Frage der Verletzungen.

Der Angeklagte machte am ersten Prozesstag keine Aussage zur Sache, kündigte jedoch an, diese später nachzuholen. Der Verteidiger kritisierte die Anklageschrift als sehr unpräzise, da daraus weder klar werde, wer genötigt worden sein soll, noch welcher öffentliche Betrieb wie gestört worden sein soll. Der Staatsanwalt hielt jedoch beide Vorwürfe aufrecht. Damit war klar, dass es am ersten Prozesstag kein Urteil geben würde.

Daraufhin wurde besprochen, welche Zeugen im Verlauf des Prozesses gehört werden sollen:

  • der Lokführer zum Nötigungsvorwurf
  • ein Bahn-Verantwortlicher zur Organisationsstruktur der Transportfirmen und zur Klärung, was hier der öffentliche Betrieb ist
  • ein Fahrdienstleiter bzw. die Polizeieinsatzleitung zur Frage des Fahrplans/Dienstanweisungen
  • Polizeibeamte (Streckenschutz) und Beobachter der Aktion zum genauen Ablauf und den Misshandlungen
  • evtl. weitere Zeugen.
Der Richter setzte den Prozess aus und schloss nach 40 Minuten die Verhandlung.

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© ROBIN WOOD