Gewaltfreie Aktionsgemeinschaft für Natur und Umwelt e.V.
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HINTERGRUND, 13.3.1997

Messung der Gammastrahlung - Castortransport 04.03.97 in Dannenberg

Gemessen wurde die Gammadosisleistung in 6 m Entfernung. Für die Umrechnung wurde auf Messungen von Prof. Kuni zurückgegriffen. Daraus ergibt sich der folgende Faktor:

Dosisleistung 6 m * 4,5 = Dosisleistung 2 m

Unsere Meßwerte: Die Hintergrundstrahlung lag bei 0,07 µSv/h. 1000 µSv entsprechen 1 mSv.

Castor µSv/h (6 m) Faktor µSv/h (2 m)
HAW aus La Hague 3,4 4,5 15,3
HAW aus La Hague 1,5 4,5 7
V/19 aus Neckarwestheim 9,5 4,5 43
I c aus Gundremmingen 0,37 in 7m Entfernung 5,5 2

Ermittlung der Gesamtdosisleistung

Mit der Gammastrahlung hat ROBIN WOOD nur einen Teil der gesamten Strahlung der Castorbehälter gemessen, die ebenfalls auftretende Neutronenstrahlung wurde nicht direkt gemessen. In den ersten Berechnungen wurde davon ausgegangen, daß das Verhältnis zwischen Gammastrahlen und Neutronenstrahlen für den Castor V/19 1 : 4 beträgt - entsprechend den Verhältnissen bei dem Castor IIa aus Philippsburg, der ebenfalls mit abgebrannten Brennelementen beladen war. Wir kamen damit - nach der Strahlenschutzverordnung berechnet - auf einen Wert von 0,2 mSv/h in 2 m Entfernung. Das Verhältnis scheint jedoch - nach den Messungen von Greenpeace - tatsächlich stark abzuweichen. Addiert man die Meßwerte von Greenpeace und ROBIN WOOD, kommt man auf eine Gesamtdosisleistung von 0,05 mSv/h in 2 Metern Entfernung.

Bei den Castoren aus La Hague wurde davon ausgegangen, daß das Verhältnis zwischen Gammastrahlen und Neutronenstrahlen in diesem Fall 1 :1 beträgt, also bei 0,03 mSv/h bzw. 0,014 mSv/h in 2 m Entfernung liegt. Dies stimmt mit den Greenpeace-Werten recht gut überein.

Offizielle Angaben geben Werte zwischen 0,02 und 0,07 mSv/h in 2 Metern Entfernung an.

Die oben genannten Zahlen entsprechen der gültigen Strahlenschutzverordnung (ICRP 15/21) und liegen daher in jedem Fall zu niedrig, da die schädliche Wirkung der Neutronen zu gering gewertet wird.

Die unterschiedlichen Bewertungen der Schadwirkung von Neutronen

(ICRP 15/21) Diese Bewertung stammt aus dem Jahre 1973. Sie wurde damals von der Internationalen Strahlenschutz-Kommission empfohlen und ist immer noch geltendes Recht, obgleich sie wissenschaftlich bereits 1986 widerlegt wurde. Alle offiziellen Angaben der Strahlenbelastung beziehen sich ausschließlich auf diese Norm. Nur unter dieser Bedingung läßt sich der Grenzwert für den Transport hochradioaktiver Abfälle einhalten!

(ICRP 60) 1990 sah sich die Internationale Strahlenschutz-Kommission veranlaßt den Wert von 1973 zu korrigieren. Allerdings trug sie den damals bekannten strahlenbiologischen Erkenntnissen nur zum Teil Rechnung. Sie konnte aus politischen Gründen die Empfehlung ihrer eigenen Wissenschaftsorganisation nicht übernehmen. Sie erhöhte die Schadwirkung der Neutronen nur um den Faktor 2 anstatt 5, wie die ICRU vorschlug. Eine wissenschaftliche Begründung für dieses Vorgehen wird nicht gegeben. Der TÜV hat bereits 1994 darauf hingewiesen, daß die Meßgeräte, die nach der alten Norm von 1973 geeicht wurden, die Strahlenbelastung bis zu einem Faktor vier geringer anzeigen als bei der Eichung unter Verwendung der Vorschriften nach ICRP 60.

(ICRU 40) 1986 hat eine gemeinsame Kommission aus der Internationalen Strahlenschutz-Kommission und der befreundeten Wissenschaftsorganisation (ICRU) eine Bewertung aller strahlenbiologischen Experimente zur biologischen Schadwirkung von Neutronen vorgenommen. Sie kam zu dem Ergebnis, daß die biologische Wirkung im Dosisbereich des Strahlenschutzes um den Faktor 5 zu erhöhen sei.

(Kuni) Prof. Kuni orientiert sich an den Aussagen der ICRU. Er berücksichtigt jedoch noch strahlenbiologische Gegebenheiten und bezieht diese auf die Festlegung der Grenzwerte. Die Grenzwerte werden aus den epidemiologischen Daten der Krebs- und Leukämietoten in Hiroshima und Nagasaki abgeleitet. Er kommt zu einer Höherbewertung der Schadwirkung von Neutronen in Bezug auf die Grenzwerte bis zu einem Faktor 60 im Vergleich zu ICRP 15/21. Lesen sie auch unsere Pressemitteilungen:
"CASTOR-ZÜGE STEHEN STILL, WENN DER NEUE BAHN-CHEF WILL", vom 26.02.1997
Hausdurchsuchungen nach gewaltfreier Castor-Aktion, vom 27.02.1997
CASTOR: Die unterschätzte Strahlengefahr, vom 03.03.1997

Kontakt:
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