![]()
ROBIN WOOD
Pressestelle08.08.96
Musterklage gegen Autoverkehr eingereicht
Gesundheitsschutz in der Verkehrspolitik soll gestärkt werden Eine Gruppe von Eltern und Kindern hat heute gegen 11 Uhr 30 eine Klageschrift beim Verwaltungsgericht abgegeben, mit der das Land Bremen zur Eindämmung des Verkehrs im Bremer Wohngebiet "Neustadt" gezwungen werden soll. Die KlägerInnen sind in ihrem Alltag hohen Konzentrationen von Benzol, Stickoxiden und Dieselruß aus Auspuffgasen ausgesetzt, ebenso wie viele andere Menschen, die in verkehrsreichen Gebieten wohnen. Begleitet wurden sie von weiteren Eltern und vielen Kindern, die ihre Meinung zum Autoverkehr auf zahlreichen bunten Luftballons kundtaten: "Autos stinken!" und "Autos sind doof!"
Anschließend zogen Kinder und Eltern mit Musikbegleitung durch die Bremer Innenstadt zur Baubehörde, die für die Bremer Verkehrspolitik verantwortlich ist. Sie überreichten dort dem Bausenator ein Protestschreiben gegen den Autoverkehr in ihrem Viertel. Die Kinder untermalten ihren Protest lautstark mit Rasseln und Trillerpfeifen.
ROBIN WOOD unterstützt und finanziert die Klage, mit der das grundgesetzlich garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit auch im Straßenverkehrsrecht und damit in der Verkehrspolitik das angemessene Gewicht bekommen soll. Eine solche Weiterentwicklung des Umweltrechts hätte bundesweite Bedeutung. Konkret soll erreicht werden, daß bei der Bewertung der zulässigen Belastung die besondere Empfindlichkeit von Kindern berücksichtigt wird. Außerdem greift die Klage an, daß nach bisher geltendem Recht Verkehrsinteressen stärker gewichtet werden als der Schutz der Gesundheit. Diese Tendenz zeigt sich u.a. in der entsprechenden 23. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, die den Vorrang "weicher" verkehrslenkender Maßnahmen vor "harten" Beschränkungen und Verboten festlegt. Ebenso ist in der hierzu jüngst vorgelegten Verwaltungsvorschrift der Vorrang sogenannter "unabweisbarer Verkehrsbedürfnisse " vorgesehen.
"Wenn es gelänge, dem Gesundheitsschutz gegenüber den 'Verkehrsbedürfnissen' größeres Gewicht zu verleihen, wäre dies im Umweltrecht ein großer Schritt nach vorn," erläutert der Rechtsanwalt der KlägerInnen, Dr. Hubertus Baumeister, die Zielrichtung der Klage. Andrea Meyer, ROBIN WOOD Verkehrsreferentin: "In der Verkehrspolitik muß sich auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes endlich das Prinzip der Verkehrsvermeidung durchsetzen. Denn weniger Schadstoffe gibt es nur durch weniger Verkehr."
Die Klageschrift und weitere Informationen erhalten Sie in der ROBIN WOOD Pressestelle
Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, presse@robinwood.de, 040 - 380 892 22Lesen Sie hierzu auch die ROBIN WOOD-Hintergrundinformation:
Luftschadstoffklage wird eingereicht, vom 08.08.1996
Klageerwiderung der Stadt Bremen im Verfahren gegen Luftbelastung, 18.9.1997Lesen Sie hierzu auch die ROBIN WOOD-Pressemitteilung:
Klageerwiderung der Stadt Bremen im Verfahren gegen Luftbelastung, vom 18.9.97
Ausgangssperre für Kinder?, vom 23.9.97
Sechs Jahre Bremer Untätigkeit - trotz krebserzeugender Abgase , vom 19.5.2000
Weiterhin dicke Luft über Bremen, vom 23.5.2000
© ROBIN WOOD