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ROBIN WOOD
Pressestelle

14.06.96





Stoppt die BONNzenschleuder Transrapid!

"Stoppt die BONNzenschleuder Transrapid" ist auf einem zehn Meter langen Transparent zu lesen, das Mitglieder der Umweltorganisation ROBIN WOOD heute morgen um 9 Uhr 30 am Bahnhof Zoo in Berlin angebracht haben, gesichert durch einen Aktivisten am Bergsteigerseil. Anlaß der Aktion ist die heutige Entscheidung des Bundesrats über das Magnetschwebe- bahnbedarfsgesetz und das Allgemeine Magnetschwebebahngesetz. Die Bundesländer können gegen beide Gesetze Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuß anrufen, der das Gesetz noch verändern kann. "Sie könnten so den Weg offen halten für die Verhinderung des teuren Techno-Flops" fordert Verkehrsreferentin Andrea Meyer die Länder auf, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Wenn auch die grundsätzliche Entscheidung der Bundesregierung für den Transrapid damit nicht mehr rückgängig gemacht wird, so könnte doch eine Begrenzung des Schadens erreicht werden. Das Bedarfsgesetz sollte zumindest zeitlich befristet werden und mit einem Haushaltsvorbehalt versehen werden. Anderenfalls drohen bei einem Stopp des Projektes hohe Schadenersatzforderungen der beteiligten Firmen, die sich auf die durch ein unbeschränktes Gesetz entstandene Planungssicherheit berufen könnten.

Verfassungsrechtliche Bedenken bestätigt

Eine weitere Möglichkeit der Länder ist der Gang vor das Verfassungsgericht. Ministerpräsidentin Heide Simonis hat heute für Schleswig-Holstein diesen Schritt angekündigt. Bereits im Februar dieses Jahres hatte ein im Auftrag von ROBIN WOOD erstelltes Rechtsgutachten festgestellt, daß das Bedarfsgesetz wegen der Ungleichbehandlung unterschiedlicher privater Interessen verfassungswidrig ist. Es begünstigt einseitig die Betreiberfirmen und benachteiligt von Enteignung bedrohte Anwohner. Diese verfassungs- rechtlichen Bedenken wurden am vergangenen Dienstag von namhaften JuristInnen bestätigt. Auf einer Veranstaltung der Hamburger Forschungs- stelle Umweltrecht zum Transrapid war die ganz überwiegende Meinung, daß das Magnetschwebahnbedarfsgesetz nicht verfassungsgemäß ist. Selbst die Magnetschnellbahn-Planungsgesellschaft teilt offensichtlich diese Bedenken. Sie verläßt sich nicht auf den in Zukunft gesetzlich festgelegten "Bedarf", sondern kündigte eine erneute Prüfung an, mit der sie diesen Bedarf belegen will.

Andrea Meyer, Verkehrsreferentin

Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, presse@robinwood.de, 040 - 380 892 22

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