Cottbus, den 26.09.08
Jahrestag der Zerstörung von Lacoma
ROBIN WOOD erinnert an die Räumung der Baumbesetzung und fordert zur Unterstützung des Volksbegehrens gegen neue Braunkohltagebaue auf
ROBIN WOOD-AktivistInnen haben heute an die Räumung der Baumbesetzung am
Hammergraben vor einem Jahr und die Zerstörung der Lacomaer
Teichlandschaft bei Cottbus für den Braunkohletagebau von Vattenfall
erinnert. Sie entrollten heute Mittag am Eingang des inzwischen
abgebaggerten Ortes Lacoma ein Transparent mit der Aufschrift Ökostrom
statt Ökolüge. Die UmweltschützerInnen wollen damit auf das
Zerstörungswerk des Energiekonzerns Vattenfall in der Lausitz aufmerksam
machen und dafür sorgen, dass die Propaganda von einer angeblich
sauberen Kohleverstromung nicht verfängt. ROBIN WOOD fordert den
Ausstieg aus der Kohleverstromung.
Am 17. September 2007 hatten ROBIN WOOD-AktivistInnen zahlreiche Bäume in
der Lacomaer Teichlandschaft besetzt, um die Erweiterung des
Braunkohletagebaus Cottbus-Nord zu verhindern und gegen die Zerstörung des
Naturschutzgebiets zu protestieren. Die Räumung der Baumbesetzung durch
die Vattenfall-Betriebsfeuerwehr, den privaten Sicherheitsdienst SDK und
die Polizei begann am 27. September und dauerte bis zum 28. September.
Unmittelbar danach begann die Fällung der Bäume am Hammergraben.
Solche Zerstörungen wie in Lacoma dürfen nicht noch einmal passieren,
fordert Daniel Häfner, Aktivist von ROBIN WOOD in Cottbus. Vattenfall und
die Landesregierung wollen jedoch den Ausbau des Braunkohletagebaus in der
Lausitz. Wer das verhindern will, sollte das am 10. Oktober startende
Volksbegehren gegen neue Tagebaue mit seiner Unterschrift unterstützen.
Außerdem sollten alle Kundinnen und Kunden von Vattenfall am besten sofort
zu einem Ökostromanbieter wechseln.
Die juristische Aufarbeitung der Räumung ist auch nach einem Jahr längst
nicht abgeschlossen. Die Räumung war brutal, grundlegende
Sicherheitsvorschriften wurden missachtet und das Leben der BesetzerInnen
gefährdet. Mehrere AktivistInnen erstatteten daher Anzeige gegen
beteiligte Polizeibeamte.
Mehr als 20 AktivistInnen waren von der Polizei zudem grundlos in
Gewahrsam genommen worden. Eine solche Freiheitsentziehung bedarf einer
richterlichen Anordnung, dieser Richtervorbehalt wurde missachtet. Die
Freiheitsentziehung, die bis zu 15,5 Stunden dauerte, war außerdem nicht
notwendig und damit unverhältnismäßig. Insbesondere inakzeptabel war die
stundenlange Unterbringung der UmweltschützerInnen in Räumen ohne
Mobiliar, fehlende Verpflegung sowie die stundenlange Verweigerung des
Anwaltskontakts. Zwei der Betroffenen haben Verfahren angestrengt, um die
Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens gerichtlich feststellen zu lassen, die
aber noch immer zu keinem Ergebnis geführt haben.
Außerdem zeigte eine Aktivistin den Präsidenten des Amtsgerichts Cottbus
Rupieper wegen Freiheitsberaubung im Amt an. Nachdem die Anwältin der
Betroffenen erfolgreich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter
gestellt hatte, wurde der Fall nun ans Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
verwiesen.
Während die Anzeigen der Betroffenen gegen den Richter sowie
Polizeibeamte ansonsten noch keine Konsequenzen hatten, fand am 21. Mai
2008 bereits ein Prozess wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz
gegen eine Baumbesetzerin vor dem Amtsgericht in Cottbus statt, der
voraussichtlich im kommenden Jahr am gleichen Gericht fortgesetzt wird.
Ein weiterer Prozess gegen einen Baumbesetzer soll am 7. Oktober beginnen.
Den Aktiven droht eine Geldbuße.
Kontakt:
Daniel Häfner, ROBIN WOOD Cottbus
Steph Grella, ROBIN WOOD-Aktivistin, die Anzeige gegen die Polizei erstattet hat
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892-22, presse@robinwood.de