Berlin, den 6. Juni 2008
Freispruch für ROBIN WOOD-Aktivistin
Einspruch gegen Strafbefehl nach Beteiligung an einer Transparent-Aktion gegen Energiekonzern Vattenfall war erfolgreich
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat heute eine ROBIN WOOD-Aktivistin vom
Vorwurf freigesprochen, sie hätte eine nicht angemeldete
Protestveranstaltung gegen den Energiekonzern Vattenfall geleitet. Sie
hatte deshalb einen Strafbefehl über 1.500 Euro erhalten (50 Tagessätze à
30 Euro).
Anlass für die ROBIN WOOD-Aktion, an der sich die 22-jährige Frau
beteiligt hatte, war der Besuch von Vattenfall-Chef Lars Josefsson am 18.
Januar 2007 in Berlin. Er hatte damals bei einer gemeinsamen Veranstaltung
mit Bundesumweltminister Gabriel im Konzerthaus am Gendarmenmarkt
versucht, sich und sein Unternehmen als Klimaschützer darzustellen
obwohl Vattenfalls Braunkohlekraftwerke zu den größten CO2-Schleudern ganz
Europas gehören. Aus Protest dagegen hatten ROBIN WOOD-AktivistInnen an
Fahnenmasten vor dem Gebäude ein Transparent aufgespannt. Eine Aktivistin
wurde von der Polizei willkürlich herausgegriffen und zur Leiterin einer
nicht angemeldeten Versammlung erklärt. In der Polizeiakte wird als
angeblicher Beleg für die Versammlungsleitung u.a. aufgeführt, es handle
sich bei der Beschuldigten nicht um eine Mitläuferin, sondern um eine
engagierte Umweltschützerin.
Die Staatsanwaltschaft ist heute mit dem Versuch gescheitert, gerade die
Menschen abzustrafen, die sich wiederholt engagiert und konsequent für
Umwelt- und Klimaschutz einsetzen, und das ist gut so, sagt Ute Bertrand,
Sprecherin von ROBIN WOOD. Die Aktion war ein notwendiger öffentlicher
Kommentar zu der üblen Klima-PR von Vattenfall.
Die betroffene Aktivistin war angesichts des Prozessausgangs zufrieden.
Das Versammlungsgesetz ist schon so oft missbraucht worden, um
politischen Protest klein zu halten. Es ist gut mitzuerleben, dass das
Grenzen hat. Ich bin froh, dass ich mich jetzt wieder mehr mit Klimaschutz
beschäftigen kann und nicht noch mehr Zeit in Gerichten verbringen muss.
Der Prozess hatte sich über Monate hingezogen. Zum ersten Prozesstag im
Dezember 2007 war nur ein Polizeizeuge geladen. Weil die
Staatsanwaltschaft darauf bestand, alle PolizistInnen, die bei der Aktion
vor Ort gewesen waren, zu hören, wurde die Verhandlung ausgesetzt. Die
Fortsetzung fand am 23. Mai 2008 statt - wiederum ohne Ergebnis, da die
Staatsanwaltschaft die Richterin vom ersten Prozesstag als Zeugin vorladen
ließ. Dies ergab aber wiederum keine belastenden Erkenntnisse, so dass die
Verhandlung heute mit einem Freispruch endete.
Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892-22, presse@robinwood.de
Die Pressemitteilung zu der Aktion am 18.1.07.