************************************************************************************************
Aktualisierung vom 21.11.07
Nach dem dritten Prozeßtag, vor dem Jugendgericht am heutigen 21.11. in Hannover,
ebenfalls Freispruch für Christof. Die vorsitzende Richterin sah es - wie auch im
Parallelverfahren gegen die drei Erwachsenen - nicht als erwiesen an, daß die
spektakuläre Seilbrücke über die Castor-Transportstrecke im Herbst 2006
eine "Betriebststörung" dargestellt hätte.
************************************************************************************************
Hannover, den 13.11.2007
Freispruch erster Klasse für CASTOR-Gegner
Gerichtsverhandlung gegen ROBIN WOOD-Aktivisten wegen spektakulärer
Seilbrücke als Protest gegen die gefährlichen CASTOR-Transporte im
Herbst 2006 nach Gorleben endet mit klarem Erfolg der Umweltschützer.
Gericht stellt fest, das kreative Protestaktionen auch in Zukunft möglich
sein müssen.
Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben standen
gestern vier Mitglieder der Umweltorganisation ROBIN WOOD in Hannover vor
Gericht. Sie hatten während des CASTOR-Transports 2006 bei Leitstade
(Landkreis Lüchow-Dannenberg) ein Seil über die Transportstrecke gespannt.
Daran hatten sich zwei junge Männer quer über die Gleise gehängt, die
Weiterfahrt des mit hochradioaktivem Atommüll beladenen Zugs wurde für
zwei Stunden gestoppt.
Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht Hannover versuchte die
Staatsanwaltschaft, die Protestaktion mit Bußgeldern in Höhe bis zu 250
Euro zu ahnden, nachdem strafrechtliche Tatbestände wie Nötigung oder
Störung öffentlicher Betriebe bereits während der Ermittlungen
ausgeschlossen werden mussten. Den Aktivisten wurde jetzt unterstellt, ein
"Fahrthindernis" bereitet zu haben. Dies wäre eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 64b der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stellten sich im Laufe des Prozesses
als Farce heraus: Keiner der geladenen Zeugen - allesamt Polizeibeamte -
konnte bestätigen, dass die Demonstration in luftiger Höhe ein
tatsächliches Hindernis für die Weiterfahrt des Zuges dargestellt hätte.
Die Vorsitzende Richterin Busch stellte unmissverständlich klar, dass auch
bei spektakulärem Protest nicht pauschal auf Tatbestände der Eisenbahn
Bau- und Betriebsordnung (EBO) zurückgegriffen werden kann. Diese seien
für einen anderen Zweck geschaffen worden und als Mittel für politische
Auseinandersetzungen, wie sie die CASTOR-Transporte nach Gorleben
darstellen, ungeeignet. In ihrem Schlussplädoyer betonte die Vorsitzende,
dass derartige demonstrative Protestaktionen auch in Zukunft möglich sein
müssen.
"Der erneute Versuch, kreative Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der
CASTOR-Transporte zu kriminalisieren, ist gescheitert", so der
Verteidiger der Angeklagten, Alexander Hoffmann.
Einer der Angeklagten, Matthias Weyland, in seinem Schlusswort: "Ich bin
enttäuscht, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit dem gleichem Engagement
gegen die Einschränkungen der Bürger- und Demonstrationsrechte während der
Atommülltransporte nach Gorleben vorgeht, wie jetzt gegen unseren
friedlichen Protest."
Das vor dem Jugendgericht in gleicher Sache anhängige Verfahren wurde
hingegen am Montag Vormittag erneut vertagt.
Der nächste Termin findet statt am:
Mittwoch, den 21.11.2007, 10.00 Uhr, Raum 3112, Neubau
vor dem Amtsgericht Hannover (beim Hbf.) Volgersweg 1, 30175 Hannover.
Weitere Informationen:
Alex Gerschner, Aktionskoordinator ROBIN WOOD, Tel. 0160-96347227
Dirk Seifert, Energiereferent, Tel. 040-380 892-21, energie@robinwood.de
Die Prozesserklärung von Alex Gerschner (pdf, ca. 20 kB)
Die Prozesserklärung von Christof (pdf, ca. 20 kB)
Achtung Bildredaktionen: Hier finden Sie ein Foto von der Aktion (Abdruck frei mit Hinweis ROBIN WOOD)