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Hamburg, 12.11.2007

TERMIN-HINWEIS

Gerichtliches Nachspiel zum Castortransport 2006

ROBIN WOOD Aktivisten als "Fahrthindernis" am Montag vor dem Amtsgericht Hannover

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen,

wir möchten Sie hiermit auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover am kommenden Montag, den 12. November 2007, aufmerksam machen:

Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben stehen am Montag vier AktivistInnen von ROBIN WOOD in Hannover vor Gericht. Während des Castortransports mit seiner hochbrisanten Fracht hatten AktivistInnen bei Leitstade (Landkreis Lüchow Dannenberg) Seile über die Transportstrecke gespannt. Daran hatten sich zwei Mitglieder von ROBIN WOOD quer über die Gleise gehängt. Die Weiterfahrt des hochradioaktiven Atommüllzugs wurde für zwei Stunden gestoppt.

Strafrechtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar im Zuge ihrer Ermittlungen keine Tatbestände gefunden, um die AktivistInnen der Umweltorganisation ROBIN WOOD zu kriminalisieren. Die Demonstration in luftiger Höhe, mit der der gefährliche Atommüll völlig gewaltfrei vorübergehend gestoppt wurde, stellt weder eine Nötigung noch eine Störung öffentlicher Betriebe da.

Statt die Verfahren einzustellen und damit nicht zuletzt Steuergelder zu sparen, klagt die Staatsanwaltschaft die AktivistInnen nun mit dem Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit (Fahrthindernis) im Rahmen der Eisenbahn Bau- und Betriebsverordnung (§ 64 und 64 b, Abs.2 Nr.5, siehe unten) begangen zu haben an und versucht so Bußgelder zu erwirken.

Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD: "Es wäre schön, wenn sich die Staatsanwälte mit gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach Gorleben ins Zeug legen würden, wie jetzt gegen diejenigen, die auf die enormen Gefahren der Atomenergie aufmerksam machen."

Die Verhandlungen finden statt im
Amtsgericht Hannover (beim Hbf.)
Volgersweg 1, 30175 Hannover, Tel.: (0511) 347-0

Am Montag, den 12. November 2007
10.00 Uhr Verhandlung gegen einen Aktivisten vor dem Jugendgericht
(neuer Termin: 21.11.2007, s.a. Pressemitteilung vom 13.11.2007)

12.00 Uhr Verhandlung gegen drei AktivistInnen vor dem Amtsgericht
(zum Freispruch s.a. Pressemitteilung vom 13.11.2007)

Weitere Information und Kontakt auch am Montag:
Stefanie Miczka, Tel. 0160-96 34 72 27
Dirk Seifert, Energiereferent, Tel. 040-380 892-21, energie@robinwood.de


Auszug: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, § 64b Ordnungswidrigkeiten

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig, (Satz 5.) eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt ...


Achtung Bildredaktionen: Hier finden Sie ein Foto von der Aktion (Abdruck frei mit Hinweis ROBIN WOOD)


Foto: ROBIN WOOD, T. Dannheim
 

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