Hamburg, 12.11.2007
TERMIN-HINWEIS
Gerichtliches Nachspiel zum Castortransport 2006
ROBIN WOOD Aktivisten als "Fahrthindernis" am Montag vor dem Amtsgericht Hannover
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen,
wir möchten Sie hiermit auf ein Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover am
kommenden Montag, den 12. November 2007, aufmerksam machen:
Genau ein Jahr nach dem letzten Atommülltransport nach Gorleben stehen am
Montag vier AktivistInnen von ROBIN WOOD in Hannover vor Gericht. Während
des Castortransports mit seiner hochbrisanten Fracht hatten AktivistInnen
bei Leitstade (Landkreis Lüchow Dannenberg) Seile über die
Transportstrecke gespannt. Daran hatten sich zwei Mitglieder von ROBIN
WOOD quer über die Gleise gehängt. Die Weiterfahrt des hochradioaktiven
Atommüllzugs wurde für zwei Stunden gestoppt.
Strafrechtlich haben Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar im Zuge
ihrer Ermittlungen keine Tatbestände gefunden, um die AktivistInnen der
Umweltorganisation ROBIN WOOD zu kriminalisieren. Die Demonstration in
luftiger Höhe, mit der der gefährliche Atommüll völlig gewaltfrei
vorübergehend gestoppt wurde, stellt weder eine Nötigung noch eine Störung
öffentlicher Betriebe da.
Statt die Verfahren einzustellen und damit nicht zuletzt Steuergelder zu
sparen, klagt die Staatsanwaltschaft die AktivistInnen nun mit dem
Verdacht, eine Ordnungswidrigkeit (Fahrthindernis) im Rahmen der Eisenbahn
Bau- und Betriebsverordnung (§ 64 und 64 b, Abs.2 Nr.5, siehe unten)
begangen zu haben an und versucht so Bußgelder zu erwirken.
Dirk Seifert, Energiereferent bei ROBIN WOOD: "Es wäre schön, wenn sich
die Staatsanwälte mit gleichem Engagement gegen die Einschränkungen der
Bürger- und Demonstrationsrechte während der Atommülltransporte nach
Gorleben ins Zeug legen würden, wie jetzt gegen diejenigen, die auf die
enormen Gefahren der Atomenergie aufmerksam machen."
Die Verhandlungen finden statt im
Amtsgericht Hannover (beim Hbf.)
Volgersweg 1, 30175 Hannover, Tel.: (0511) 347-0
Am Montag, den 12. November 2007
10.00 Uhr Verhandlung gegen einen Aktivisten vor dem Jugendgericht
(neuer Termin: 21.11.2007, s.a. Pressemitteilung vom 13.11.2007)
12.00 Uhr Verhandlung gegen drei AktivistInnen vor dem Amtsgericht
(zum Freispruch s.a. Pressemitteilung vom 13.11.2007)
Weitere Information und Kontakt auch am Montag:
Stefanie Miczka, Tel. 0160-96 34 72 27
Dirk Seifert, Energiereferent, Tel. 040-380 892-21, energie@robinwood.de
Auszug: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, § 64b Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig, (Satz 5.) eine Schranke
oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein
Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder
betriebsgefährdende Handlung vornimmt ...
Achtung Bildredaktionen: Hier finden Sie ein Foto von der Aktion (Abdruck frei mit Hinweis ROBIN WOOD)