Berlin, 20.10.2005
Redaktion: Aktuelles / Umwelt
ROBIN WOOD-Aktivisten wegen Hausfriedensbruch verurteilt
Geldstrafe wegen Teilnahme an Protestaktion bei der ITB gegen klimaschädliche Vielfliegerei
Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat heute drei ROBIN WOOD-Aktivisten,
die sich an einer Protestaktion gegen klimaschädlichen Flugverkehr auf der
Internationalen Tourismusbörse in Berlin beteiligt hatten, zu Geldstrafen
von 20 Tagessätzen verurteilt. Das entspricht Summen zwischen 400 und 600
Euro.
Die Drei waren am 12. März 2004 während der ITB auf den Funkturm auf dem
Berliner Messegelände geklettert, um dort ein Transparent gegen den
Klimakiller Flugverkehr aufzuhängen. Parallel dazu hatten weitere
UmweltschützerInnen am Boden Postkarten im Design der Warnhinweise auf
Zigarettenschachteln an das Messepublikum verteilt. Darauf stand: "Fliegen
verursacht tödliche Klimaschäden" und "Ihr Bahnschalter oder Ihr Reisebüro
kann Ihnen dabei helfen, das Fliegen aufzugeben". Die Aktion wurde
getragen von den Umweltorganisationen BUND, Bundesvereinigung gegen
Fluglärm, Germanwatch, VCD und ROBIN WOOD.
Anlass für den Protest waren neue wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach
die Abgase von Flugzeugen das Klima weitaus stärker schädigen, als bis
dahin angenommen. Die Aktivisten entschieden sich für eine spektakuläre
Aktionsform, um Medien einen Aufhänger für die Berichterstattung zu
liefern und so zu erreichen, dass möglichst viele Menschen über die neuen,
alarmierenden Fakten informiert werden. Die Messe Berlin aber reagierte
mit einer Anzeige auf die Aktion.
"Die Veranstalter der ITB", so appellierten die Aktivisten heute in ihrer
Prozesserklärung "sollten sich bewusst darüber sein, welche Auswirkungen
die Werbung für einen globalen Massentourismus mit dem Flugzeug hat und
den ihnen möglichen Teil der Verantwortung übernehmen - auch durch den
toleranten Umgang mit Aktionen, die Kritik vermitteln sollen." Diese
Forderung stieß bei der Messe Berlin jedoch auf taube Ohren.
Das Gericht erkannte heute zwar die Motivation der Umweltschützer an,
schreckte aber dennoch nicht vor ihrer Kriminalisierung zurück. Die
Richterin sprach die Drei schuldig, weil sie das Hausrecht der Messe
Berlin verletzt hätten.
Tatsächlich aber - so die Verteidigung - fehlte es an zentralen Merkmalen
eines Hausfriedensbruchs, insbesondere hat niemand, der das Hausrecht
hätte ausüben dürfen, die Aktivisten zum Verlassen aufgefordert. Die
Aktivisten wollen Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.
Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892 0, presse@robinwood.de
Die Prozesserklärung im Wortlaut (pdf, ca. 25 kB)