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Schleswig und Hamburg, den 22. Februar 05

Demonstrationsfreiheit gestärkt

CASTOR-Gegner vor Gericht gegen den Bundesgrenzschutz erfolgreich

Der Bundesgrenzschutz darf DemonstrantInnen nicht die Kosten für seine Einsätze in Rechnung stellen. Das hat heute das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Das Grenzschutzpräsidium Nord hatte AktivistInnen, die sich an verschiedenen Ankettaktionen gegen CASTOR-Transporte beteiligt hatten, Leistungsbescheide geschickt. Darin stellte der BGS Kosten für Personal, Fahrzeuge und eingesetzte Geräte in Rechnung, die angeblich nötig waren, um die Zugstrecken wieder frei zu bekommen. Die UmweltschützerInnen klagten gegen die Bescheide und haben heute auf ganzer Linie Recht bekommen.

In der Klage ging es auch um die besonders öffentlichkeitswirksame Betonblock-Aktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben im März 2001, an der sich AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen Widerstand beteiligt hatten. Sie sollten zusammen 14.301,28 DM (7.312,12 Euro) für den Einsatz des BGS zahlen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig stellte heute fest, dass es sich bei den Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt hat, die durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt sind. Die Polizei hätte die Versammlungen ausdrücklich auflösen müssen, bevor die Bundesgrenzschützer damit hätten anfangen dürfen, die AktivstInnen aus dem Gleisbett zu holen. Dies war jedoch in keinem Fall geschehen. Der Schutz besteht laut Gericht auch für Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine Ordnungswidrigkeit darstelle.

"Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg in Zeiten, in denen das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit unter Druck ist", betont Rechtsanwältin Karen Ullmann, die mehrere AktivistInnen vor Gericht vertreten hat. "Die Auflösung einer Versammlung ist keine leere Formalie. Bürger müssen darauf vertrauen können, dass sie vor Ort erfahren, ob die Versammlung unter dem Schutz des Grundgesetzes steht oder nicht."

ROBIN WOOD sieht das Urteil als wichtige Klarstellung an. "Bundesinnenminister Schily ist mit seiner Stimmungmache gegen die DemonstrantInnen und mit seinen Warnungen, sie würden auch finanziell für ihre Aktionen abgestraft, ins Leere gelaufen", sagt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD.

Schily hatte nach der Betonblockaktion vom März 2001 eigens einen Erlass geschaffen, um dem BGS die "Inanspruchnahme von Störern auf Kosten-/Schadenersatz" bei CASTOR-Einsätzen zu ermöglichen.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Ute Bertrand, ROBIN WOOD-Pressesprecherin, 040 / 380 892 22, presse@robinwood.de


Bitte lesen Sie auch:
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Schleswig
Castor-Gegner müssen keine Kosten tragen, 22.2.2005

Beitrag von Ute Bertrand, ROBIN WOOD
Erfolg für CASTOR-Gegner - Verwaltungsgericht Schleswig entschied:
Demonstranten müssen nicht für ihre Räumung durch den Bundesgrenzschutz zahlen
, Februar 2005


Informationen über den bisherigen Verlauf der Straf- und Zivilprozesse finden Sie unter: http://www.robinwood.de/prozesse
 

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