Schleswig und Hamburg, den 22. Februar 05
Demonstrationsfreiheit gestärkt
CASTOR-Gegner vor Gericht gegen den Bundesgrenzschutz erfolgreich
Der Bundesgrenzschutz darf DemonstrantInnen nicht die Kosten für seine
Einsätze in Rechnung stellen. Das hat heute das Verwaltungsgericht
Schleswig entschieden. Das Grenzschutzpräsidium Nord hatte AktivistInnen,
die sich an verschiedenen Ankettaktionen gegen CASTOR-Transporte
beteiligt hatten, Leistungsbescheide geschickt. Darin stellte der BGS
Kosten für Personal, Fahrzeuge und eingesetzte Geräte in Rechnung, die
angeblich nötig waren, um die Zugstrecken wieder frei zu bekommen. Die
UmweltschützerInnen klagten gegen die Bescheide und haben heute auf ganzer
Linie Recht bekommen.
In der Klage ging es auch um die besonders öffentlichkeitswirksame
Betonblock-Aktion gegen den Atommüll-Transport nach Gorleben im März
2001, an der sich AktivistInnen von ROBIN WOOD und aus dem wendländischen
Widerstand beteiligt hatten. Sie sollten zusammen 14.301,28 DM (7.312,12 Euro) für den Einsatz des BGS zahlen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig stellte heute fest, dass es sich bei den
Ankettaktionen um Versammlungen gehandelt hat, die durch Artikel 8 des
Grundgesetzes geschützt sind. Die Polizei hätte die Versammlungen
ausdrücklich auflösen müssen, bevor die Bundesgrenzschützer damit hätten
anfangen dürfen, die AktivstInnen aus dem Gleisbett zu holen. Dies war
jedoch in keinem Fall geschehen. Der Schutz besteht laut Gericht auch für
Versammlungen auf Bahngleisen, deren Betreten von vornherein eine
Ordnungswidrigkeit darstelle.
"Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg in Zeiten, in denen das Grundrecht auf
Demonstrationsfreiheit unter Druck ist", betont Rechtsanwältin Karen
Ullmann, die mehrere AktivistInnen vor Gericht vertreten hat. "Die
Auflösung einer Versammlung ist keine leere Formalie. Bürger müssen darauf
vertrauen können, dass sie vor Ort erfahren, ob die Versammlung unter dem
Schutz des Grundgesetzes steht oder nicht."
ROBIN WOOD sieht das Urteil als wichtige Klarstellung an.
"Bundesinnenminister Schily ist mit seiner Stimmungmache gegen die
DemonstrantInnen und mit seinen Warnungen, sie würden auch finanziell für
ihre Aktionen abgestraft, ins Leere gelaufen", sagt Jürgen Sattari,
Vorstandssprecher von ROBIN WOOD.
Schily hatte nach der Betonblockaktion vom März 2001 eigens einen Erlass
geschaffen, um dem BGS die "Inanspruchnahme von Störern auf
Kosten-/Schadenersatz" bei CASTOR-Einsätzen zu ermöglichen.
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Ute Bertrand, ROBIN WOOD-Pressesprecherin, 040 / 380 892 22, presse@robinwood.de
Bitte lesen Sie auch:
Pressemitteilung Verwaltungsgericht Schleswig
Castor-Gegner müssen keine Kosten tragen, 22.2.2005
Beitrag von Ute Bertrand, ROBIN WOOD
Erfolg für CASTOR-Gegner - Verwaltungsgericht Schleswig entschied:
Demonstranten müssen nicht für
ihre Räumung durch den Bundesgrenzschutz zahlen, Februar 2005
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