Pressemitteilung

Pressemitteilung   Bundesgeschäftsstelle
Langemarckstr. 210
28199 Bremen

Tel.: 0421 / 598 28 8
Fax.: 0421 / 598 28 72

Pressestelle
Nernstweg 32
22765 Hamburg

Tel.: 040 / 380 892 0
Fax.: 040 / 380 892 14

Pressemitteilung  

8.11.2004

Redaktionen: Aktuelles

Polizei behindert Pressearbeit von ROBIN WOOD

Platzverweis gegen Sprecherin der Organisation nach Protest wieder aufgehoben

Die Polizei hat heute zwischenzeitlich die Pressearbeit von ROBIN WOOD rund um den CASTOR-Transport im Wendland behindert. Ein Polizist hatte der Sprecherin von ROBIN WOOD, Bettina Dannheim, heute gegen 13:00 Uhr einen Platzverweis erteilt. Frau Dannheim war gerade bei einem Journalistengespräch in der Nähe des Verladebahnhofs in Dannenberg gewesen. ROBIN WOOD legte umgehend Widerspruch gegen den rechtswidrigen Platzverweis ein und erreichte damit, dass er wieder zurück genommen wurde.

Der Polizist, der den Platzverweis für heute bis 24:00 Uhr erteilt hatte, begründete ihn damit, laut Allgemeinverfügung seien Versammlungen in der Verbotszone nicht erlaubt. Zwar war Frau Dannheim in Begleitung von drei weiteren Personen, eine Versammlung aber gab es nicht. Die Polizei verlangte, weitere Medienkontakte nur noch über das Medienzentrum im "weißen Haus" und nur noch mit Polizei-Eskorte wahrzunehmen.

Den Kontakt zwischen BürgerInnen und den Medien auf diese Weise der Polizeikontrolle zu unterwerfen, verletzt die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Grundrechte auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit.

"Wir fordern die Polizei auf, allen BürgerInnen die Wahrnehmung ihrer Grundrechte zu ermöglichen und sie nicht durch rechtswidrige Schikanen zu behindern", sagt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD.


Für Rückfragen:
Bettina Dannheim
Energiereferentin
, 0171-8359515, energie@robinwood.de
Jürgen Sattari
Vorstandssprecher
, 0171-2859622
Ute Bertrand
ROBIN WOOD-Pressesprecherin
, 040 / 380 892 22, presse@robinwood.de


Weitere Hintergrund-Informationen finden Sie im Netz unter: http://www.robinwood.de/castor
Aktualisierung

Die Polizei wird die Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren der ROBIN WOOD-Mitarbeiterin gegen den Platzverweis übernehmen.

"Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes im Widerspruchsverfahren war notwendig", schrieb die Polizeidirektion Lüneburg am 13.12.04 an die Rechtsanwältin der ROBIN WOOD-Mitarbeiterin. "Die Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen kann bei mir beantragt werden."

 

Pressemitteilung

©ROBIN WOOD      - home -