8.11.2004
Redaktionen: Aktuelles
Polizei behindert Pressearbeit von ROBIN WOOD
Platzverweis gegen Sprecherin der Organisation nach Protest wieder aufgehoben
Die Polizei hat heute zwischenzeitlich die Pressearbeit von ROBIN WOOD rund
um den CASTOR-Transport im Wendland behindert. Ein Polizist hatte der
Sprecherin von ROBIN WOOD, Bettina Dannheim, heute gegen 13:00 Uhr einen
Platzverweis erteilt. Frau Dannheim war gerade bei einem
Journalistengespräch in der Nähe des Verladebahnhofs in Dannenberg gewesen.
ROBIN WOOD legte umgehend Widerspruch gegen den rechtswidrigen Platzverweis
ein und erreichte damit, dass er wieder zurück genommen wurde.
Der Polizist, der den Platzverweis für heute bis 24:00 Uhr erteilt hatte,
begründete ihn damit, laut Allgemeinverfügung seien Versammlungen in der
Verbotszone nicht erlaubt. Zwar war Frau Dannheim in Begleitung von drei
weiteren Personen, eine Versammlung aber gab es nicht. Die Polizei
verlangte, weitere Medienkontakte nur noch über das Medienzentrum im "weißen
Haus" und nur noch mit Polizei-Eskorte wahrzunehmen.
Den Kontakt zwischen BürgerInnen und den Medien auf diese Weise der
Polizeikontrolle zu unterwerfen, verletzt die Meinungs- und Pressefreiheit
sowie die Grundrechte auf Freizügigkeit und Berufsfreiheit.
"Wir fordern die Polizei auf, allen BürgerInnen die Wahrnehmung ihrer
Grundrechte zu ermöglichen und sie nicht durch rechtswidrige Schikanen zu
behindern", sagt Jürgen Sattari, Vorstandssprecher von ROBIN WOOD.
Für Rückfragen:
Bettina Dannheim
Energiereferentin, 0171-8359515, energie@robinwood.de
Jürgen Sattari
Vorstandssprecher, 0171-2859622
Ute Bertrand
ROBIN WOOD-Pressesprecherin, 040 / 380 892 22, presse@robinwood.de
Weitere Hintergrund-Informationen finden Sie im Netz unter: http://www.robinwood.de/castor
Aktualisierung
Die Polizei wird die Anwaltskosten für das Widerspruchsverfahren der ROBIN
WOOD-Mitarbeiterin gegen den Platzverweis übernehmen.
"Die Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes im Widerspruchsverfahren war
notwendig", schrieb die Polizeidirektion Lüneburg am 13.12.04 an die
Rechtsanwältin der ROBIN WOOD-Mitarbeiterin. "Die Erstattung der zur
zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung entstandenen
Aufwendungen kann bei mir beantragt werden."