Pressemitteilung

Pressemitteilung   Bundesgeschäftsstelle
Langemarckstr. 210
28199 Bremen

Tel.: 0421 / 598 28 8
Fax.: 0421 / 598 28 72

Pressestelle
Nernstweg 32
22765 Hamburg

Tel.: 040 / 380 892 0
Fax.: 040 / 380 892 14

Pressemitteilung  

Lüneburg und Hamburg, den 24. April 2002

Redaktionen: Politik/Umwelt

Lokführer wurde nicht genötigt

Zeugenaussage beim Betonblock-Prozess vor dem Amtsgericht Lüneburg offenbart skandalöse Zustände bei Atommüll-Transporten

Am heutigen zweiten Prozesstag wegen der spektakulären Ankett-Aktion auf der Bahnstrecke nach Gorleben vom März 2001 ist der Vorwurf der Nötigung in sich zusammengebrochen. Der als Zeuge vor das Amtsgericht Lüneburg geladene Lokführer des Atommüllzuges sagte unter Eid aus, dass er nicht genötigt worden sei. "Ich habe erst durch die Einladung zum Gericht erfahren, dass ich genötigt wurde", erklärte der 30-jährige Lokführer aus Eilsleben bei Magdeburg. Die Anklage wirft den vier an der Aktion beteiligten Männern vor, durch ihre Aktion den Lokführer genötigt (§240 StGB) und einen öffentlichen Betrieb (§316b StGB) gestört zu haben.

Der Prozess fand ähnlich wie am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche unter großer Anteilnahme der Bevölkerung im voll besetzten Saal des Amtsgerichts statt. Dem Verfahren ist zu verdanken, dass skandalöse Zustände bei der Deutschen Bahn ans Licht kamen. So wurde der Lokführer, der Angestellter der zur Deutschen Bahn gehörenden DB Cargo ist, offenbar überhaupt nicht darauf vorbereitet, eine so hochgefährliche Fracht wie Atommüll durch die Republik zu fahren. Eine spezielle Schulung oder Training gab es nicht - ganz so als sei es egal, ob Kohlen oder radioaktiver Müll transportiert wird. Für die Verbindung zur Fahrdienstleitstelle der Bahn in Hannover war lediglich ein Handy vorgesehen, das nach Auskunft des Lokführers wegen eines Funkloches nicht funktionierte.

Auch darüber, welchen Belastungen das Personal durch den Transport der strahlenden Fracht ausgesetzt ist, informierte die Bahn ihren Angestellten nicht. So trug der Lokführer während der Fahrt kein Dosimeter und wusste auch nicht, ob der Transport für ihn ein gesundheitliches Risiko darstellte. Für ihn sei es eine ganz normale Zugfahrt gewesen, erläuterte er.

Der Prozess wird am 2. Mai vor dem Amtsgericht Lüneburg fortgesetzt.

---

Ute Bertrand Pressesprecherin, Tel. 040 / 380 892-22, presse@robinwood.de

Umfangreiche Hintergrundinformationen zum Prozess finden Sie auf der ROBIN WOOD-Homepage unter http://www.robinwood.de/prozess

Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, presse@robinwood.de, 040 - 380 892 22

 

Pressemitteilung

ROBIN WOOD Startseite

©ROBIN WOOD