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Pressemitteilung  

Berlin, den 9. Oktober 2001

Gemeinsame Pressemitteilung
von Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, BUND, Bund der Energieverbraucher, Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre, Deutscher Naturschutzring, Deutsche Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkriegs (IPPNW), Eltern für unbelastete Nahrung, EUROSOLAR, Greenpeace, GRÜNE LIGA, Katholische Landjugendbewegung Deutschlands, Neue Richtervereinigung und ROBIN WOOD

Stilllegung der Atomkraftwerke ist atom- und verfassungsrechtlich zwingend

Schreiben der atomkritischen Verbände an die führenden Repräsentanten Deutschlands

Erstmals fordern die atomkritischen Verbände Deutschlands (darunter IPPNW, Greenpeace, BUND, GRÜNE LIGA, ROBIN WOOD) in einem gemeinsamen Schreiben die fünf führenden Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland auf, die Betriebsgenehmigungen der deutschen Atomkraftwerke aus atom- und verfassungsrechtlichen Gründen zu widerrufen. Die Gefahr von Terroranschlägen auf Atomkraftwerke, das unzureichende Sicherheitsniveau, das nicht gelöste Atommüllproblem und die massive Unterversicherung der Atomkraftwerke zwingen nach Auffassung der Verbände zur Stilllegung der Atomkraftwerke. Die geplante Atomgesetz-Novelle, die einen jahrzehntelangen Weiterbetrieb der Atomkraftwerke vorsieht, muss daher gestoppt werden.

Das Schreiben ist an Bundespräsident Johannes Rau, Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, Bundesratspräsident Kurt Beck und an die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach gerichtet. Die Verbände erinnern an das Kalkar-Urteil. Darin fordert das Bundesverfassungsgericht eine „bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge“. Die Betriebsgenehmigungen seien zu entziehen, wenn ein konkret denkbares Unfallszenario „durch das technisch gegenwärtig Machbare“ nicht auszuschließen ist. Als Restrisiko akzeptiert das Bundesverfassungsgericht lediglich rein hypothetische, konkret nicht vorstellbare Unfallabläufe. Auch das Atomgesetz sieht den Widerruf der Betriebsgenehmigungen bei einer „erheblichen Gefährdung“ vor.

„Das Bundesverfassungsgericht verlangt außerdem, dass die Sicherheitstechnik der deutschen Atomkraftwerke dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen muss. Ein internes Rechtsgutachten der Bundesregierung aus dem Jahre 1999 belegt aber, dass dies nicht der Fall ist,“ erläutert Henrik Paulitz von der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW, die das Schreiben initiiert hat.

Die Atomkraftgegner verweisen auf die deutliche Einschränkung des Eigentumsschutzes der Atomkraftwerksbetreiber nach dem Kalkar-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. „Das Pochen der Atomkraftwerksbetreiber auf Bestands- und Vertrauensschutz sowie auf den Schutz ihres Eigentums entbehrt einer verfassungsrechtlichen Grundlage“, betont Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR).

„Wir erwarten von Ihnen als führende Repräsentanten der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland, den verfassungsgemäßen Vollzug des Atomgesetzes zu gewährleisten“, so das Fazit der Verbände. „Das bedeutet: Die Betriebsgenehmigungen der Atomkraftwerke müssen entzogen werden.“

Absender des Schreibens sind die IPPNW (Dr. Angelika Claußen), BUND (Dr. Angelika Zahrnt), Neue Richtervereinigung (Christoph Freiherr von Feilitzsch), Greenpeace (Brigitte Behrens), ROBIN WOOD (Jürgen Sattari), DNR (Hubert Weinzierl), EUROSOLAR (Irm Pontenagel), GRÜNE LIGA (Katrin Kusche), Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg (Rosi Schoppe, Wolfgang Ehmke), Bund der Energieverbraucher (Dr. Aribert Peters), Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre (Henry Mathews), Eltern für unbelastete Nahrung (Marion Lewandowski) sowie die Katholische Landjugendbewegung Deutschlands (Elmar Schäfer).

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Fachreferentin Energie und Pressestelle

Den Wortlaut des offenen Briefes finden Sie hier.

Kontakt:
Ute Bertrand, Pressesprecherin, presse@robinwood.de, 040 - 380 892 22

 

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