Hamburg, 30. Oktober 2000
Redaktionen: Politik/Umwelt/Wirtschaft
Kein CASTOR-Lager am AKW Philippsburg
ROBIN WOOD fordert das Bundesamt für Strahlenschutz auf, die atomrechtliche Genehmigung nicht
zu erteilen - Nichtöffentliche Erörterung beginnt Donnerstag
Hinter verschlossenen Türen beginnt am Donnerstag (2. November) in Philippsburg der
atomrechtliche Erörterungstermin zur Errichtung eines CASTOR-Interimslagers auf dem Gelände des
örtlichen Atomkraftwerks. Die Tatsache, dass dabei nur EinwenderInnen und ausgewählte
MedienvertreterInnen zugelassen sind, die breite Öffentlichkeit aber draußen bleiben muss, ist nach
Ansicht von ROBIN WOOD skandalös. Die Umweltschutzorganisation lehnt die Errichtung des
Atommülllagers ab und fordert das Bundesamt für Strahlenschutz auf, die atomrechtliche
Genehmigung nicht zu erteilen.
Die Betreiberin des Atomkraftwerks Philippsburg, die EnBW Kraftwerke AG, verfügt nicht über die
gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeit und Sicherheitskompetenz im Umgang mit radioaktiven
Stoffen. Bis heute ist es nicht gelungen, einen CASTOR- Behälter so zu beladen, dass die
vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen bestanden wurden. Mehrere Versuche, abgebrannte
Brennelemente einzulagern, mussten erfolglos abgebrochen werden. "Wie wollen die Betreiber
eigentlich die Dichtheit der Behälter über Jahre gewährleisten, wenn es Ihnen nicht mal im Ansatz
gelingt, die Dinger schon beim Beladen dicht zu bekommen?", fragt Bettina Dannheim,
Strahlenbiologin und Energiereferentin von ROBIN WOOD.
Die EnBW Kraftwerke AG versichert in ihren Antragsunterlagen, trotz der strahlenden Behälter
würden die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Bevölkerung und das Betriebspersonal eingehalten
werden, so dass von dem Interimslager keine Gesundheitsgefahr ausgehe. Tatsache ist: Die Lagerung
hoch radioaktiven Materials in CASTOR-Behältern unter "Beton-Garagen" beschwört ein
zusätzliches Gesundheitsrisiko herauf. "Die angeführten Strahlenschutzgrenzwerte entsprechen
bei weitem nicht dem neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand. Insbesondere die Wirkung der
Neutronenstrahlung, die den wesentlichen Anteil der Gesamtdosis ausmacht, wird um ein Vielfaches
unterschätzt", erläutert Dannheim. "Bei einem Unfall sind gravierende gesundheitliche
Schäden wahrscheinlich. Und auch gegen Hochwasser, Flugzeugabstürze und Erdbeben ist das
Interimslager nicht ausreichend gesichert."
In dem beantragten Interimslager sollen maximal 24 Transport- und Lagerbehälter der Bauart
CASTOR V/19 bzw. V/52 bis zu acht Jahren unter mobilen Umhausungen aus Stahlbetonfertigteilen
aufbewahrt werden. Anschließend ist die Lagerung in einem dezentralen Standortzwischenlager
geplant, welches bereits beantragt wurde. "Das Interimslager ist Teil eines unausgegorenen
Entsorgungskonzeptes und hat keinen anderen Zweck, als der Betreiberfirma einen ungestörten
Weiterbetrieb des Atomkraftwerks zu ermöglichen", betont Dannheim. "Ob das
Standortzwischenlager jemals gebaut wird, ist noch völlig unklar. Und was nach acht Jahren mit dem
Müll passieren soll, weiß derzeit niemand."
Die einzig angemessene Reaktion auf die Gefahren der Atomenergie ist die Sofortige Stillegung aller
Atomanlagen!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung