DIN-genormt: Chlorfrei ist nicht länger chlorfrei

Wer umweltbewusst Papier einkauft, schaut sich nach entsprechenden Produkten aus Recyclingfasern um. Der Blaue Engel hilft als Leitstern bei dieser nicht immer ganz einfachen Suche. Wer nicht fündig wird, wählt notgedrungen Papier aus frisch produzierten Zellstofffasern. Aber zumindest chlorfrei gebleicht, das sollte es dann schon sein.

Dieses „chlorfrei gebleicht“ war die einzige differenzierende Umweltaussage der Zellstoff- und Papierindustrie, die auch erfolgreich bei den VerbraucherInnen angekommen ist. Leider – das sei hier jetzt nur nebenbei bemerkt - war sie sogar so erfolgreich, dass seitdem die ressourcen- und umweltschonende Recyclingvariante immer öfter in den Regalen blieb.

Sauerstoff, Ozon oder Wasserstoffperoxid – das sind die Substanzen, die den Papierrohstoff auch ohne jegliches Chlor vor dem schnellen Vergilben bewahren können. Hersteller, die mit diesen Mitteln bleichen, haben in der Tat chlorfrei gebleicht. So sah es auch bisher das Deutsche Institut für Normung (DIN): „Zellstoffe und andere Halbstoffe, gebleicht ohne Verwendung von elementarem Chlor oder Chlorverbindungen“, stand in der DIN-Norm 6730.

Doch mit dieser klaren Aussage ist es nun vorbei. Seit Mai 2006 gilt eine weitgehend unbemerkt überarbeitete DIN 6730 und darin wird definiert, dass – man mag es kaum glauben – nun auch Faserstoffe, die unter Verwendung chlorabspaltender Verbindungen gebleicht wurden, als „chlorfrei gebleicht“ bezeichnet werden dürfen. Um es noch einmal deutlich zu wiederholen: Hier wurde – ohne Rot zu werden - festgelegt, dass Papier, dessen Rohstoff mit chlorhaltigen Verbindungen gebleicht wurde, als „chlorfrei gebleicht“ vermarktet werden darf.

Mit diesem wortverdrehenden Federstrich hat das DIN rund 80 Prozent aller Papiere auf dieser Welt zu chlorfreien Papieren erklärt. Tatsächlich sind aber nur etwa fünf Prozent wirklich chlorfrei gebleicht, während die große Masse der künftig als chlorfrei deklarierten Papiere ihren dauerhaften Weißegrad durch den Einsatz von Chlordioxid und anderen chlorhaltigen Verbindungen erhält. ECF – Elemental Chlorine Free – heißt dieses heute so weit verbreitete Bleichverfahren. Eine Bezeichnung, die sich zwar betont von der stark umweltbelastenden Bleiche mit elementaren Chlor distanziert, aber völlig verschweigt, dass stattdessen molekular gebundenes Chlor eingesetzt wird.

Dieses ECF-Verfahren ist zugegebenermaßen deutlich weniger umweltschädigend als die Bleiche mit elementarem Chlor. Doch natürlich – es ist und bleibt Chlorchemie, und so belastet auch dieses Verfahren die Abwässer mit langlebigen chlororganischen Verbindungen. Wie viel das ist, das hängt sehr stark von der angewendeten ECF-Technik ab. Die kann sehr unterschiedlich sein, und entsprechend groß ist auch die Bandbreite der Konzentrationen von Chlorverbindungen im Abwasser und im Papier.

Was bleibt nun den vom ehrenwerten DIN verhohnepiepelten VerbraucherInnen, wenn sie beim Papiereinkauf auch weiterhin der Chlorchemie Paroli bieten wollen, aber kein entsprechendes Papierprodukt aus Altpapierfasern aufzutreiben ist? Sie sollten dann auf jeden Fall nach einem entsprechenden TCF-Papierprodukt fragen. TCF steht für Totally Chlorene Free, und die mit diesem Kürzel gekennzeichneten Papiere, das sind die wirklich chlorfrei gebleichten Papiere. Und natürlich – sie sollten auch jede passende Gelegenheit nutzen, dem Verkaufspersonal zu erzählen, dass wo chlorfrei draufsteht, wahrscheinlich kein chlorfrei mehr drin ist.

Rudolf Fenner ist Waldreferent bei ROBIN WOOD in Hamburg, Tel.: 040/38089211, Kontakt: wald@robinwood.de.