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Gericht bestätigt Konrad
Der 8. März 2006 war ein bitterer Tag für alle GegnerInnen des Atommüll-Endlagers Schacht Konrad. Von zahlreichen Protesten begleitet, verkündete das Oberverwaltungsgericht Lüneburg an diesem Tag, dass die Klagen gegen die Genehmigung des alten Erzbergwerks Schacht Konrad in Salzgitter als Endlager für schwach und mittel radioaktiven Müll unzulässig bzw. unbegründet sind.
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Nachdem das niedersächsische Umweltministerium am 5. Juni 2002 den Planfeststellungsantrag des Bundes für Schacht Konrad genehmigt hatte, reichten die anliegenden Kommunen Salzgitter, Lengede und Vechelde, sowie der Landwirt Traube (zusammen mit seinem Vater) Klage gegen diesen Bescheid ein. Die Familie Traube ist besonders von der Genehmigung des Endlagers betroffen. Ihr Hof und ihre Äcker grenzen direkt an das ehemalige Erzbergwerk.
Erstes atomares Endlager in Deutschland von Gericht bestätigt
Am 28. Februar und am 1. und 2. März 2006 fast vier Jahre später - verhandelte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Klagen. Das Urteil war von grundsätzlicher Bedeutung, weil zum ersten Mal in Deutschland vor Gericht über die Inbetriebnahme eines Endlagers für Atommüll entschieden wurde. Der Protest von etwa 50 AtomkraftgegnerInnen vor dem Gerichtsgebäude machte deutlich, dass das keine gewöhnlichen Verhandlungstage werden würden. So mussten für die kritischen ZuhörerInnen viele Stühle vor dem eigentlichen Verhandlungsraum aufgestellt werden, weil der Platz im Saal bei weitem nicht ausreichte.
Alle KlägerInnen führten vor Gericht gute Gründe gegen ein Endlager im Schacht Konrad ins Feld. Sie warnten zum Beispiel vor der Strahlenbelastung im Normalbetrieb und bei Störfällen, kritisierten, dass eine vergleichende Standortsuche gar nicht stattgefunden habe und beanstandeten, dass die Erkundungsarbeiten zweifelhaft und veraltet seien. Die Beklagte, das Umweltministerium Niedersachsen, sowie das beigeladene Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und die Preussag AG (die Eigentümerin des Grundstücks) wiesen diese Kritik rundweg ab. Sie sei formell und inhaltlich unberechtigt. Obwohl dem Juristendeutsch der Verhandelnden teilweise schwer zu folgen war, wurde deutlich, wie die Richter über den Fall urteilen werden. So wurden zum Beispiel alle Beweisanträge der Klageseite abgelehnt.
Die Stühle sämtlicher KlägerInnen blieben daher aus Protest leer, als der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz das niederschmetternde Urteil verkündete. Die Gemeinden seien nicht klageberechtigt, da sie nicht in ihren Hoheitsrechten verletzt seien. Anders die Klage der Familie Traube, diese sei zwar zulässig, sie sei jedoch in keinem Punkt begründet. Das Planfeststellungsverfahren hätte ja ergeben, das Schacht Konrad als Endlager vollkommen geeignet sei.
Nicht einmal eine Revision der Urteile vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, da die verhandelte Sache nicht von grundlegender Bedeutung sei. Sichtlich erfreut über dieses Urteil war deshalb der Staatssekretär des niedersächsischen Umweltministeriums, Christian Eberl (FDP), der vor laufenden Kameras auf eine schnelle Inbetriebnahme des scheinbar so sicheren Endlagers drängte.
Ehemaliges Bergwerk als Endlager
Die unheilvolle Geschichte von Schacht Konrad begann, als das dortige Erzbergwerk stillgelegt wurde und der Bund sich entschied, dort ein Endlager für radioaktive Abfälle einzurichten. Nach fünfjähriger Erkundung stellte er am 30. August 1982 beim Land Niedersachsen einen Planfeststellungsantrag. Nach 20 Jahren politischer Kontroversen garantierte ausgerechnet die rot-grüne Bundesregierung - vertreten durch Bundesumweltminister Trittin - im so genannten Konsensvertrag der Atomwirtschaft im Jahr 2000 den zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Auf Drängen des Bundes stimmte Niedersachsen dem Abschluss des Verfahrens zu und genehmigte das Endlager im Mai 2002. Das vermeintliche Entgegenkommen gegenüber den KritikerInnen des Endlagers bestand darin, dass die geplante Menge Müll auf 303.000 m3 halbiert wurde und auf einen Sofortvollzug verzichtet wurde, um den Ausgang der anhängigen Klagen abzuwarten.
So lange es die Planungen für Schacht Konrad als Atommüll-Endlager gibt, solange gibt es auch schon den Widerstand dagegen. Schon früh gab es eine lebendige Bürgerinitiativ-Bewegung in der Region. 1987 wurde die Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad gegründet, in der neben zivilgesellschaftlichen Initiativen auch mehrere Kommunen zusammengeschlossen sind. 289.387 Einwendungen wurden 1991 gegen die Pläne erhoben, die 1992 bis 1993 im Erörterungsverfahren an 75 Gerichtstagen abgearbeitet wurden. Auch die Gewerkschaften sind mit von der Partie. Am 31. Juni 2000 legten 5.000 Metaller vor Ort für eine Stunde die Arbeit nieder.
Und der Wille zum Widerstand ist ungebrochen. Am 23. März 2006 machten wieder Tausende MetallarbeiterInnen aus der Region bei einer Demonstration und Betriebsversammlung vor dem VW-Werk Salzgitter deutlich, dass sie trotz der Gerichtsentscheidung weiter gegen ein Endlager im Schacht Konrad kämpfen werden. Und auch die KlägerInnen wollen nicht aufgeben. Die Stadt Salzgitter und auch die Familie Traube haben angekündigt, beim Bundesverwaltungsgericht per Nichtzulassungsbeschwerde ihr Revisionsrecht einzuklagen.
Warum Atommüll im Schacht Konrad so gefährlich ist
In dem Bergwerk sollen zwar nicht wie in Gorleben die hoch radioaktiven abgebrannten Brennstäbe eingelagert werden, aber auch der so genannte schwach Wärme entwickelnde Müll hat es in sich. Der endgelagerte Atommüll darf das umliegende Wirtsgestein um nicht mehr als 3 Grad Celsius erwärmen. Dieses Kriterium trifft allerdings auf 95 Prozent des in Deutschland anfallenden Mülls zu. Abrisselemente aus verschrotteten AKWs, verstrahlte Arbeitskleidung und Werkzeuge, radioaktive Reste aus Medizin und Industrie und bis zu 875 Kilogramm Plutonium sollen im Atomklo Konrad ihre letzte Ruhestätte finden.
Die KlägerInnen brachten glaubwürdige Kritikpunkte vor, die jedoch alle von dem Gericht zurückgewiesen wurden:
- Schacht Konrad wurde nicht aufgrund wissenschaftlicher Kriterien als Endlager ausgesucht, sondern weil er sich gerade anbot, als die Energieunternehmen einen Entsorgungsnachweis für den wachsenden Atommüll brauchten. Eine vergleichende Suche nach dem bestgeeigneten Standort hat bis heute nicht stattgefunden. Die Beklagten konterten, es habe sich kein anderer Standort aufgedrängt.
- Ein wirklich solider Nachweis über die Langzeitsicherheit ist nicht gegeben. Das Oberverwaltungsgericht sieht das anders und verkündete zudem, die Familie Traube könnte nicht die Rechte der nach ihnen lebenden Menschen einklagen. Ein Recht auf Nachweltschutz gäbe es juristisch nicht.
- Für mögliche Störfälle wurde nicht ausreichend vorgesorgt. Insbesondere der gezielte Absturz eines voll getankten Flugzeuges als terroristischer Angriff ist eine ernst zu nehmende Gefahr. Die Richter stellten sich jedoch auf den Standpunkt, dass die Abwehr einer solchen quasi-kriegerischen Attacke gesamtstaatliche Aufgabe sei und keiner zusätzlichen Maßnahmen bedürfe.
- Auch im Normalbetrieb ist eine gefährliche Strahlenbelastung der umliegenden Bevölkerung nicht auszuschließen. Durch die Anlieferung des Mülls und die Ableitungen in Luft und Wasser ist mit einer dauerhaften Gesundheitsgefährdung zu rechnen. Das gesetzlich vorgeschriebene Minimierungsgebot wird aufgrund der weitgehenden Ausnutzung der Grenzwerte verletzt. All diese Befürchtungen sind nach Ansicht der RichterInnen durch den Planfeststellungsbeschluss ausgeräumt worden.
- Die Transporte zur Anlage stellen in dem verkehrsintensiven Industriegebiet eine weitere Gefährdung dar. Weil sie nicht Gegenstand der staatlichen Planfeststellung waren, hat das Gericht sie gar nicht erst behandelt.
- Sollte sich die jetzige Bundesregierung an das Ein-Endlager-Konzept von Rot-Grün gebunden fühlen, wäre der Schacht Konrad als Endlager gar nicht nötig, da er nicht für hoch radioaktive Brennelemente in Frage kommt.
Fakt ist: Der Atommüll muss in den Stollen für Hunderttausende Jahre unbeschadet von geologischen und politischen Umwälzungen sicher von der Biosphäre abgetrennt werden. Es ist heute nicht möglich anzugeben, welche gesundheitlichen Gefahren den Menschen drohen, wenn Radioaktivität aus dem Endlager Schacht Konrad freigesetzt wird.
Minister Gabriel ist am Zug
Ob Schacht Konrad zum Atommüll-Endlager wird, ist jedoch in erster Linie keine juristische, sondern eine politische Frage. Während die niedersächsische CDU-FDP-Regierung und das Deutsche Atomforum jetzt den zügigen Baubeginn fordern, drückt sich Umweltminister Gabriel (SPD) um eine Entscheidung. Er kündigte an, noch vor der Sommerpause ein Gesamtkonzept zur Lagerung radioaktiver Abfälle vorzulegen, in dem auch die Rolle von Schacht Konrad geklärt werde.
Für ROBIN WOOD steht fest: Das ehemalige Erzbergwerk ist als Endlager ungeeignet. Es bedarf einer ergebnisoffenen, sorgfältigen Prüfung, wie der für Jahrtausende strahlende Atommüll endgelagert werden kann. Die Suche nach einem geeigneten Endlager muss dabei nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erfolgen und der kritischen Öffentlichkeit und vor allem den Betroffenen breite Mitwirkungsmöglichkeiten einräumen.
Hendrik Sander studiert Soziologie und Politik an der Universität Bremen und hat im März und April 2006 als Praktikant in der ROBIN WOOD-Pressestelle gearbeitet.
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