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Chemie siegt über Grundrechte
Wer in Deutschland durch seinen Beruf chemiekrank wird, hat Pech - denn seine
Chancen auf eine Betriebsrente sind minimal. Die Wirtschaft wälzt die Kosten
auf die Krankenkassen ab und verliert so jeden Anreiz, die gefährlichen Stoffe
zu vermeiden. |
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Deutsche Arbeiter und Beamte sind chemieresistent - so lässt sich zusammen fassen, was
die Wirtschaft und die mit ihnen verbundenen Arbeitsmediziner glauben machen
wollen. Im Umkehrschluss sind alle Arbeiter und Arbeiterinnen, die nach dem
Kontakt mit chemischen Lösungsmitteln krank werden, zum allergrößten Teil
Simulanten oder psychisch Kranke.
Die bitteren Verhältnisse: Wahrscheinlich, so schätzen Umweltmediziner und
Toxikologen, erkranken Tausende wenn nicht gar Zehntausende in Deutschland
jedes Jahr an Lösemittelkrankheiten. Diese Krankheiten tragen die langen Namen
toxische Enzephalopathie oder Polyneuropathie. Wie diese lateinischen Namen
sagen, erkranken das Gehirn und die Nervenleitungen, weil sie von chemischen
Verbindungen angegriffen werden, die sich wahrscheinlich in den Übergängen
zwischen den Nervenzellen festsetzen. Die Symptome beginnen mit
Vergesslichkeit, erhöhter Aggressivität oder Mattigkeit. Dann steigern sie sich
zu allergischen Schocks, variieren - schließlich ist das zentrale Nervensystem
betroffen und damit potentiell fast alle Steuerungsvorgänge im Körper, mit
Gesichts- oder Beinlähmungen, fehlender Schmerzempfindlichkeit, Darmblutungen,
Impotenz. Das Leben der Betroffenen ist drastisch eingeschränkt. Manche müssen
jeden Kontakt mit der Öffentlichkeit vermeiden, weil ihr gestörtes Immunsystem
alles als krankmachend einstuft.
Von diesen Tausenden, die sich als Lackierer, Metalldreher, Friseur, Landwirt oder
einfach nur als Nutzer moderner Büro- und Schulgebäude die Krankheit holen,
werden von den Ärzten dann jährlich nur etwa 300 an die Berufsgenossenschaften
weitergemeldet als Verdachtsfall auf die katalogisierte Berufskrankheit BK 1317.
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Wirklich eine Rente zuerkannt erhalten dann im Schnitt knapp
ein Dutzend Personen. Pro Jahr, in ganz Deutschland. Insgesamt mussten
Wirtschaft und Verwaltung Ende 2003 nur 60 Renten für die Berufskrankheit 1317
zahlen, so die neuesten Zahlen des Hauptverbands der Berufsgenossenschaften.
Das sind alle Fälle seit Einführung der BK 1317 im Jahr 1997.
Für Außenstehende ist ein solcher Zustand schwer zu glauben. Wie kommt es, dass
sich die Tausenden Betroffenen nicht wehren? Sie tun es, es gibt ein paar
Vereine oder Verbände. Aber - teils wegen ihrer Krankheit, teils wegen innerer
Zerstrittenheit - die Organisationen der Chemiegeschädigten erreichen nicht die
nötige Durchschlagskraft. Viele Kranke denken auch, ihr
Schicksal sei ein Einzelfall. Denn in jedem Betrieb erwischt es meist nur einen
oder ein paar Beschäftigte. Ein Gesunder hält´s aus, so eine Faustregel in
Süddeutschland.
Selbst wenn ein Geschädigter seinen Verdacht beim zuständigen Betriebs- oder sonstigen
Arzt äußert und der sogar bereits von einer Lösungsmittelkrankheit gehört hat:
Das amtliche Merkblatt für die Krankheit entspricht nicht dem Stand der
Wissenschaft. Als Anerkennungskriterium wird dort etwa aufgeführt, dass die
Krankheit nicht schlimmer werden darf, nachdem die Belastung aufgehört hat also
etwa nach einer längeren Krankschreibung. Die Fachliteratur spricht jedoch
davon, dass eine Krankheit auch nach dem Ende der Exposition bleibt, ja sich
sogar im Laufe der Zeit stetig verschlimmern kann. Mit solchen und anderen
medizinischen Tricksereien werden die meisten Fälle schon im Vorfeld abgewehrt.
Und es kommt noch schlimmer: Wenn der Betroffene klagt, gerät er an die nächste
Stufe der gut geschmierten Maschinerie. Vor dem Sozialgericht entscheidet
nämlich ein Gutachter, ob die Krankheit wirklich vom Beruf kommt. Denn dem
Richter fehlt ja der medizinische Sachverstand, er verlässt sich auf einen
Experten. Den Gutachter aber beruft die Beklagte, nämlich die zuständige
Berufsgenossenschaft. Das ist kein Witz. So steht es im Sozialgesetzbuch. Der
Kläger kann zwar einen eigenen Gutachter vorschlagen. Lehnt diesen die
Berufsgenossenschaft ab, hat er wegen der schwammigen zuständigen Paragraphen
kaum eine Chance, einen Experten seines Vertrauens durchzuboxen.
So entstand das berüchtigte Gutachter-Unwesen der deutschen Arbeitsmedizin: Ärzte,
die für jedes Gutachten Tausende von Euro erhalten, manchmal Hunderte von
Gutachten im Jahr im Auftrag einer oder mehrerer Berufsgenossenschaften
verfassen, aber vor Gericht als unabhängig gelten. Da können noch so viele Fachärzte
für eine Verrentung plädieren, vor den Sozialgerichten zählen fast immer nur
die Gutachter der Berufsgenossenschaften. Und die verneinen eine Rente, sonst
könnten ja die lukrativen Folgeaufträge ausbleiben. Offiziell verneint der
Hauptverband der Berufsgenossenschaften jede Abhängigkeit der Gutachter als
auch die Existenz der berüchtigten vertraulichen Listen, wer ein guter
Gutachter ist, und wer nicht. Insider können über diese Bekenntnisse nur
lachen.
Hier
werden mehrere Verfassungsrechte zugleich verletzt: die Gewaltenteilung des
Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie des
gesetznäßigen Rechtsschutzes vor Gericht, so Ingolf Spickschen. Er ist ein auf
Datenschutz im Berufskrankheiten- und Arbeitsunfallrecht spezialisierter
Rechtsanwalt. Diese unhaltbare rechtliche Situation wäre durch ein paar
einfache Sätze im Sozialgesetz zu klären. Außerdem sollte rechtlich bindend
sein, dass die Berufsgenossenschaften veröffentlichen, zu welchen
Arbeitsmedizinern sie Verbindungen haben, wer welche Aufträge von ihnen erhält.
Damit wäre endlich für Kläger, Richter und Anwälte
erkennbar, wer von wem sein Geld bekommt. Das wäre ebenfalls leicht zu regeln.
Die Bundesregierung sieht jedoch auch hier keinerlei Handlungsbedarf. So müssen
Kläger Gutachter ihrer Wahl selbst bezahlen und hoffen, dass sie damit das
Verfahren gewinnen und ihre Kosten von der beklagten Berufsgenossenschaft
zurückerhalten - für einen arbeitslosen Kranken meist ein finanziell
unkalkulierbares Risiko.
Die Erkrankten hofften auf den Amtsantritt von SPD und Bündnis90/Die Grünen.
Abgeordnete der beiden Parteien hatten sich vorher ausdrücklich für eine
schnelle Besserung der unhaltbaren Situation und für faire Chancen vor den
Sozialgerichten ausgesprochen, hatten Kongresse und Hearings im Bundestag zu
Lösungsmitteln und der Chemie-Empfindlichkeit MCS veranstaltet. Doch nach dem
Einzug ins Kanzleramt wurden entsprechende Vorstöße bereits in den Fraktionen
abgeblockt oder in letzter Minute aus Gesetzesentwürfen entscheidende Sätze
herausgestrichen. Die Fachleute waren und sind frustriert.
Heute blockt die Regierung nur noch ab, die zuständigen Parlamentarier auch der
großen Oppositionsparteien stellen sich unwissend oder ohnmächtig. Auf eine
Anfrage der PDS-Bundestagsabgeordneten Petra Pau antwortete etwa der
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Ditmar Staffelt
(SPD): Lösungsmittel kämen in nahezu allen Bereichen der gewerblichen
Industrie zur Anwendung. Daher sei von einer großen Zahl exponierter
Menschen auszugehen. Wie sich dann die geringe Zahl der anerkannten Renten pro
Jahr erklärt, darauf konnten weder Staffelt noch das eigentlich zuständige
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit Auskunft geben. Eine
seltsame Logik: Millionen betroffen, keiner krank in Deutschland. Also doch
alle chemieresistent?
Mitnichten: Die toxische Enzephalopathie ist wohl die weitestverbreitete Umwelterkrankung
so der Umweltberater Tino Merz (www.dr-merz.com).
Allerdings wird sie so gut wie nie diagnostiziert. Es gebe zwar seit
Jahrzehnten klare Kriterien, um die Krankheit und ihre Ursachen zu
klassifizieren, so Merz. Aber die sind den meisten Ärzten überhaupt nicht
bekannt und sie werden natürlich auch im amtlichen Merkblatt zur BK 1317 nicht
erwähnt.
Peter Röder von der Initiative kritischer Umweltgeschädigter
verweist nicht nur auf die Einzelschicksale, sondern auch auf die Kosten für
die Allgemeinheit. Denn an Stelle der verursachenden Betriebe zahlen die
Arbeitslosen- und Krankenkassen, den Rentenkassen entgehen die Beiträge für die
kranken Arbeitnehmer. Allein für die BK 1317 ergibt sich ein geschätzter
Betrag von vier Milliarden Euro pro Jahr, der eigentlich von der Industrie bezahlt
werden müsste, so Röder.
Denn die Betroffenen werden zuerst Langzeitarbeitslose, weil nicht mehr vermittelbar
- die Arbeitsämter müssen zahlen. Die Betroffenen zahlen damit keine
Rentenbeiträge mehr - das bedeutet Ausfälle in der Rentenkasse. Ihre Behandlungskosten
gehen oft in die zehntausende Euro. Weil ihre Krankheit offiziell nicht er- und
anerkannt wird, kurieren hilflose Ärzte jahrelang mit falschen Methoden und
Medikamenten. All das zahlt die Krankenversicherung und der Staat anstatt der
eigentlich zuständige Verursacher - der Arbeitgeber.
Die Politik schließt offensichtlich die Augen, weil sie vor der Macht der
Wirtschaftsverbände kuscht. Eine Branche braucht nur mit dem Wort
Arbeitsplätze zu drohen, und schon ist Schluss mit der Bewahrung der Bürger
vor körperlichem Schaden. So meinte etwa Anfang Juni Bundeswirtschaftsminister
Wolfgang Clement (SPD) auf die Forderung von Umweltverbänden und Ärzten nach
einem Rußfilter für Dieselfahrzeuge: Man müsse in einer Situation, in der man
einen Aufschwung brauche, die Position der eigenen Industrie stärken.
Wie die Verzögerung technischen Fortschritts die heimische Industrie stärkt, wird
Clements Geheimnis bleiben. Außerdem: Die Preiserhöhung hätte bei Neuwagen
wenige Prozent betragen. Dafür wären 99 Prozent der winzigen Rußpartikel aus
der Luft gefiltert worden. Nach einer vorläufigen Schätzung des bundeseignen
Forschungsinstitutes GSF sterben wegen dieser Dieselpartikel hierzulande
jährlich 14.000 bis 19.000 Menschen früher. Doch der Kanzler wie auch sein
Wirtschaftsminister lehnen die Filter trotzdem auf Anraten der deutschen
Autobauer ab ...
Wenn schon bei solch klaren Fällen von Ursache und Wirkung die Interessen von
Verbrauchern oder Arbeitnehmern hintenan gestellt werden, wird das Unwesen in
der komplizierteren Sozialgesetzgebung noch dreimal weitergehen, hoffen die
Industrieverbände. So werden Betriebe weiterhin ungestraft auch krankmachende
Chemikalien einsetzen - bei der Fertigung, in Endprodukten, in Gebäuden. Sie
werden nicht auf ihre Gefährlichkeit getestet und
harmlosere Ersatzprodukte werden nicht gesucht. Denn man kommt ja auch mit den
bisherigen Mittelchen ungeschoren und billig davon.
Immerhin hat öffentlicher Druck jetzt wenigstens eine Überarbeitung des für die
Berufskrankheit zuständigen Merkblatts 1317 und eines entsprechenden
medizinischen Reports der Berufsgenossenschaften erzwungen. Doch dieser und die
ihnen verbundenen arbeitsmedizinischen Gutachter lassen allem Anschein nach
wieder nur marginale Änderungen zu. Sie wollen alle Initiativen aussitzen, wie
schon seit Jahrzehnten geübt.
Die arbeiten an einer biologischen Lösung, so IkU-Vertreter Peter Röder. Was er
damit meint: Je länger die Anerkennung außerhalb Deutschlands längst
anerkannter medizinischer Fakten hinausgezögert wird, desto mehr Betroffene
sterben in der Zwischenzeit. Und Tote stellen keine Forderungen mehr.
Reiner Metzger (40) ist Redakteur bei der taz in Berlin. Mit Chemiekranken und deren
Schwierigkeiten vor Gerichten beschäftigt er sich schon seit Jahren und trifft
auf immer neue erschütternde Fälle. Kontakt: taz, wirtschaft und umwelt, Tel.:
030/25902114.
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