Kein KONRAD nirgends

ROBIN WOOD-Magazin 2/2002

Andrea Heinecke, Braunschweig

Das mittlerweile zwanzig Jahre andauernde Geschacher um Schacht Konrad in Salzgitter ist wieder aktuell; die Bundesregierung drängt auf eine Genehmigung des Endlagers noch vor dem Sommer.

Am 27. März hat das Niedersächsische Umweltministerium als Genehmigungsbehörde die Endfassung des Genehmigungsentwurfes für das Atommüllendlager im Schacht Konrad in Salzgitter zur Stellungnahme bis zum 19. April an das Bundesumweltministerium und das BfS übergeben. Nach niedersächsischem Zeitplan soll der Bescheid noch im April vom Landeskabinett und vom 15.-17. Mai vom Landtag befasst werden und könnte danach erlassen werden. Der Hintergrund dürfte die Erfüllung der Konsensvereinbarung sein (KONRAD als Entsorgungsnachweis) und, dass die Kritik an der Konradgenehmigung nicht im Wahlkampf laut wird.

Der niedersächsische Umweltminister Jüttner hat sich eine kleine Änderung ausgedacht: Die Genehmigung soll gegenüber den beantragten 650.000 m³ auf 303.000 m³ endzulagernde Abfälle begrenzt werden. Die 303.000 m³ entsprächen genau dem deutschen Endlagerbedarf, den das BfS ´99 unter Berücksichtigung des Atomkonsenses prognostizierte (BIs gehen von 240.000 m³ aus). Damit schöpft Jüttner seinen Genehmigungsspielraum aus und gibt an, der Region ein europäisches Endlager ersparen zu wollen. Jedoch: halb so viel, ändert nichts daran, dass das stillgelegte Bergwerk als Endlager ungeeignet ist; und der vorhandene Platz kann jederzeit hinterhergenehmigt werden.

Abfall für KONRAD

Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung bedeutet für KONRAD:
Die Einlagerung solcher Abfälle, die eine vernachlässigbare thermische Einwirkung auf das umgebende Gestein haben. D.h. alles, bis auf die noch heißen Brennstäbe. Also 95 % (des Volumens) des anfallenden deutschen Atommülls. Dabei ist auch ca. 900 kg atomwaffenfähiges Plutonium.

Die beiden Umweltminister spielen lieber das alte Schwarze-Peter-Spiel anstatt sich um die Sicherheitsbedenken zu kümmern (wie seinerzeit Griefahn und Merkel). Trittin gibt vor, die Volumenreduzierung sei im Konsens vereinbart worden; laut seiner Aussage, dass die Endlagerung nationale Aufgabe sei, bleibt ihm auch nichts anderes übrig. Es bleibt die Tatsache, dass mit KONRAD erstmals ein bundesdeutsches Atommüllendlager genehmigt würde.

Die noch immer aktuellen Sicherheitsbedenken werden weiterhin ignoriert (s.h. Kasten). Genauso wie die jüngsten Beispiele der Bergwerkseinlagerung: die Deckeneinbrüche im Endlager Morsleben und die Wasserzuflüsse im Versuchsendlager Asse. Diese Bedenken und die Gefährdung der BürgerInnen sollte von dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde, also unserer Regierung, vor einer Genehmigungserteilung geklärt werden.
Da die Bundesregierung auf die Entsorgungsfrage auch noch keine Antwort hat, wird der alte Trick der „aufschiebenden Wirkung“ hervorgeholt. Wie im Atomkonsens vereinbart, wird auf den Sofortvollzug verzichtet und Klagen haben dann eine aufschiebende Wirkung.

Somit braucht die Regierung erst mal nicht zu investieren und die Atomwirtschaft hat ein Endlager zumindest in der Aktentasche (kann man ja immer mal gebrauchen).

Wer zahlen darf und gar nicht anders kann, sind die KlägerInnen. Diese geraten in die Situation innerhalb von vier Wochen Klagen einreichen und die langfristige Finanzierung sichern zu müssen, ohne zu wissen, was mit KONRAD überhaupt passieren wird. Und der Sofortvollzug kann immer angeordnet werden. 1991 wurde gegen den Planfeststellungsantrag an die 290.000 Einwendungen erhoben, die von September ´92 bis März ´93 erörtert wurden. Nur die, die damals Einwendungen erhoben haben, können jetzt klagen.
Wenn Konrad genehmigt wird, beginnt die Einleitung einer überregionalen Spendenkampagne. Nur wenn die finanzielle Absicherung des unterstützten Klägers vorher sichergestellt ist, kann der gerichtliche Weg beschritten werden. Ein zynischer Zug seitens der Bundesregierung; doch sollte jede(r), die/der kann diese Klage unterstützen.

KONRAD und kein Ende in Sicht

Im Regierungsvertrag von SPD und Grünen wurde das Ein-Endlager-Konzept vereinbart. Als Vorgabe für den AKEnd (ArbeitskreisAuswahlverfahrenEndlagerstandorte) gilt, dass ein Endlager ausreichen soll, das ab 2030 betriebsbereit ist.

Schon im 2. Zwischenbericht des AKEnd vom August 2001 heißt es: “In Abhängigkeit der Gasentwicklung können für unterschiedliche Abfälle Wirtsgesteine mit unterschiedlichen Permeablitäten erforderlich sein. In diesem Fall würde eine Trennung der Abfälle in einem Endlager allein nicht ausreichen, sondern die Abfälle müssten auf zwei oder mehr Endlager in unterschiedlichen Formationen aufgeteilt werden.“ Wie lange soll also das völlig unrealistische Ein-Endlager-Konzept noch aufrechterhalten werden?

Auch die Funktion des AKEnd ist fragwürdig, wenn ein Endlager schon vorab genehmigt wird. Schacht Konrad käme als Endlager für Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung in Frage; auf die Eignung für stark wärmeentwickelnden Atommüll ist er nicht untersucht worden. Das Ein-Endlager-Konzept ist aus Sicht von ROBIN WOOD lediglich ein Hin-Halte-Konzept und kein Grund zur Entwarnung. Die Sorge bleibt, dass heißer Atommüll in Russland Platz fände und KONRAD der einzige deutsche Endlager Beitrag in Europa werden könnte.

Zweifelhafte Sicherheit

Zweifelhafte Langzeitsicherheit
Bei der Sicherheitsanalyse wurde die geologische Beschaffenheit mittels Simulations-Rechenmodellen bewertet, deren realistische Abbildung der Endlagerumgebung nicht ausreichend nachgewiesen ist. Der Nachweiszeitraum ist lediglich auf 10.000 Jahre begrenzt worden.

Einlagerungsbedingungen mit Lücken
Anforderungen an die Abfallgebinde sind teilweise unzureichend festgelegt, besonders problematisch ist die Gasung aus den Behältern.

Anlieferungskontrolle
Die Begleitpapiere sollen maßgeblich für die Einlagerung sein, Kontrollen sind nur stichprobenartig vorgesehen, zum Teil technisch nicht durchführbar.

Strahlenschutz voll verplant
Die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung werden weitgehend ausgeschöpft. Es wurde vom Maximalwert der zulässigen Belastung ausgehend die zulässige Strahlungsmenge aus dem Atommüll ermittelt und festgelegt. Das gilt auch für das zulässige Aktivitätsinventar im Normalbetrieb und in der Nachbetriebsphase. Das Minimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung wird so nicht erfüllt.

Umweltverträglichkeitsprüfung nicht komplett
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist weiterhin nicht komplett. Es fehlen z.B. die Untersuchung von Standortalternativen und eine abschließende Betrachtung des Schutzgutes Wasser.

Kein Update beim Planungsstand
Das Endlager wurde im wesentlichen in den 80er Jahren geplant. Die damals eingesetzte Technik und Nachweisführung entsprechen in vielen Bereichen nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.

Flugzeugabsturz
zählte bisher zum Restrisiko, und wurde nicht berücksichtigt.


Andrea Heinecke engagiert sich in der Braunschweiger ROBIN WOOD-Gruppe für den Ausstieg aus der Atomenergienutzung.

Unterstützen Sie die Klage gegen Schacht Konrad!

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