CASTOR und Atommülltransporte
HINTERGRUND
Mehr als 450 Tonnen abgebrannte Brennelemente fallen jedes Jahr in bundesdeutschen Atommeilern an. Noch im letzten Jahr wurde ein Großteil dieses hoch radioaktiven Mülls in die Wiederarbeitungsanlagen La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) transportiert. Mit Genehmigung der Zwischenlagerstätten an den AKW-Standorten hat sich die Zahl der Transporte ins Ausland verringert. Ab Mitte 2005 ist der Transport zu den Wiederaufarbeitungsanlagen per Gesetz verboten. Atommülltransporte innerhalb Deutschlands wird es jedoch auch weiterhin geben. So sind im Frühjahr 2005 mehrere Straßentransport von insgesamt 18 CASTOR-Behältern aus dem sächsischen Rossendorf in das zentrale Zwischenlager Ahaus (Nordrhein-Westfalen) geplant.
Atomgesetz sichert ungestörten Weiterbetrieb
Im Atomgesetz wird den AKW-Betreibern die Produktion von Strommengen eingeräumt, die einer durchschnittlichen Betriebszeit eines Atommeilers von rund 35 Jahren entspricht. Bis Ende 2000 verursachten die deutschen AKWs zirka 8.400 Tonnen hoch radioaktive Abfälle, bis zum Jahr 2040 wird sich diese Menge verdreifacht haben (24.000 Tonnen werden vom Arbeitskreis "Auswahlverfahren Endlagersuche" prognostiziert). Von einer vorzeitigen Beendigung der Atomenergienutzung kann also keine Rede sein. Der wirtschaftlichen Verwertung der hochgefährlichen Anlagen, die für Betriebszeiten von rund 20 Jahren konzipiert wurden, werden keinerlei Grenzen gesetzt. Atomkraftwerke in Deutschland können noch mindestens bis zum Jahr 2024 betrieben werden. Für diesen jahrzehntelangen Weiterbetrieb sichert die Bundesregierung im Atomkonsens einen "ungestörten Betrieb der Kernkraftwerke wie auch deren Entsorgung" zu.
Kontaminationsskandal stoppt Transporte im Jahr 1998
Erst im Jahr 1998 waren sämtliche Atommüll-Transporte von Umweltministerin Merkel untersagt worden, nachdem bekannt geworden war, dass die Transportbehälter jahrelang, mit Wissen der Betreiber, bis tausendfach über die Grenzwerte "gestrahlt" hatten. Eine lange Debatte über die Zuverlässigkeit der Betreiber der Atomanlagen begann, die im Herbst 2000 ad acta gelegt wurde. Das Problem schien - nach Auffassung des Bundesumweltministeriums - gelöst und so konnten nach zweieinhalb-jähriger Pause erstmals wieder Behälter mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken ihren Weg zur Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) La Hague nehmen.
Wiederaufarbeitung ist ein "dreckiges" Geschäft
In der näheren Umgebung der Wiederaufarbeitungsanlagen - in Frankreich, wie auch in Großbritannien - werden durch deutschen Atommüll ganze Landstriche radioaktiv verseucht. Überdurchschnittlich viele Kinder und Erwachsene erkranken an Blutkrebs. Und dennoch: Täglich werden rund 10 Millionen Liter radioaktives Abwasser von den Betreibern der Wiederaufarbeitungsanlagen in den Ärmelkanal und die Irische See gepumpt.
Das Transportverbot abgebrannter Brennelemente in die Wiederaufarbeitungsanlagen bedeutet nicht automatisch auch ein Ende der Wiederaufarbeitung. In den letzten Jahren haben die AKW-Betreiber ihre Lager "leer gefegt" und die abgebrannten Brennelemente nach La Hague und Sellafield "entsorgt". Dieser ganze Müll wird dort in den nächsten Jahren "bearbeitet" und anschließend wieder zurück nach Deutschland transportiert - in die nächste Zwischenlagerstation. Endstation ungewiss!
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