Zwischen- und Interimslager Neckarwestheim

Zwischen- und Interimslager werden von den beiden Blöcken GKN I und II gemeinsam genutzt.

Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente

Erstantrag:20.12.1999
Atomrechtliche Genehmigung:22.09.2003 (ohne Sofortvollzug)
Baugenehmigung:24.10.2003
Kapazität:1600 Tonnen Schwermetall, 8,3×1019 Becquerel Aktivität, 3,5 MW Wärmefreisetzung
Behälter:151 Behälter, Castor/V19
Lagerdauer:40 Jahre ab Einlagerung des ersten Behälters
Bauart:Tunnelkonzept
Baubeginn:17.11.2003
Inbetriebnahme:voraussichtlich Dez. 2006

Das Zwischenlager Neckarwestheim ist als einziges Zwischenlager in Deutschland ein unterirdisches Lager. Die Behälter werden in zwei Tunnelröhren gelagert, die in den Kalkstein getrieben wurden.

Die Bauarbeiten haben sich verzögert und mussten 2004 für drei Monate unterbrochen werden, da man auf lockeres Gestein stieß und sich der Untergrund unter dem Verwaltungsgebäude gesenkt hatte. Seit September 2005 sind die Bergarbeiten beendet; zur Zeit (Anfang 2006) läuft der Innenausbau.

Interimslager für abgebrannte Brennelemente

Erstantrag:20.12.1999
Genehmigung:10.4.2001 (mit Sofortvollzug), Ergänzungsgenehmigung 20.12.2002
Inbetriebnahme:April 2001
Kapazität:250 Tonnen Schwermetall, 1,5×1019 Becquerel Aktivität, 0,76 MW Wärmefreisetzung
Behälter:24 Behälter, Castor/V19

Die Laufzeit ist auf fünf Jahre beschränkt.

Quellen: BFS, Dezentrale Zwischenlager - Bausteine zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, 2005; BFS, Statusbericht zur Kernenergienutzung in der Bundesrepublik Deutschland 2003; Heilbronner Stimme, Internet-Ausgabe, 21.2.2006, http://www.stimme.de/nachrichten/landkreis-heilbronn/art1923,720469.html
Stand: März 2006